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Bildquelle: eamesBot

Bitcoin-Betrug: Unseriöse Geschäftsmodelle führen zu hohen Verlusten

Aktuell wird vor einer Online-Betrugsmasche gewarnt. Betrüger bewerben dabei Bitcoin-Handelsplattformen und sagen hohe imaginäre Gewinne zu.

Vor unseriösen Geschäften mit Kryptowährungen warnen erneut das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie beziehen sich darauf, dass derzeit im Internet, insbesondere auf Facebook oder per E-Mail, fragwürdige Werbung bezüglich Geldanlagen in Kryptowährungen, wie Bitcoin, zirkulieren.

Gegenwärtig wird vor einer immer mal wieder auflebenden, gerade per E-Mail oder auf Facebook kursierenden Betrugsmasche gewarnt. Dabei werden diverse Bitcoin-Handelsplattformen beworben. Dem Leser werden schnelle und hohe Gewinne im Kryptowährungsbereich suggeriert. Um Glaubwürdigkeit zu gewinnen, geben die Betrüger vor, selbst Prominente investierten auf den beworbenen Online-Trading-Plattformen Geld. Sie hätten dabei in nur kürzester Zeit hohe Gewinne erzielt.

Bitcoin-Investment: gefakte Inhalte geschickt verpackt

Auch die VOX-Sendung „Höhle der Löwen“ dient für die Masche erneut als Köder. In der Show übernehmen fünf Investoren aus Deutschland Beteiligungen an neuen, aufstrebenden Unternehmen und Start-Ups. Hier setzten dann auch die Betrüger an. Per E-Mail, in sozialen Netzwerken und Messenger-Diensten leiten sie beispielsweise in einem Link auf gefälschte Online-Artikel der bekanntesten deutschen Boulevardzeitung. Man berichtet hier von einem genialen Produkt, einer Plattform, die es auch Laien ermöglicht, in Bitcoin zu investieren und so völlig problemlos und leicht Geld zu verdienen.

Schon beim Lesen soll der Eindruck vermittelt werden, das beworbene Produkt sei auf Erfolgskurs und in allen einschlägigen Medien zugegen. Denn Fakt ist, nur wem es gelingt, einen ansprechenden Köder auszulegen und hiermit ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit zu erzeugen, dem werden potenzielle Opfer ins Netz gehen. Infolge melden sie sich als Anleger bei einem dubiosen Bitcoin-Trading-Portal an und sind bereit, ihr Erspartes zu investieren. Folglich locken Kriminelle in ähnlichen Fällen auch mit Namen prominenter Personen, wenn es zum angestrebten Ziel führt.

Jennifer Kaiser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin:

„Wer sich auf die Handelsplattform locken lässt, muss zunächst ein Online-Konto anlegen und dem Anbieter zur Freischaltung des Accounts eine Telefonnummer übermitteln. In einem darauffolgenden Telefonat wird außerdem eine Kopie des Führerscheins angefordert.“

Im Anschluss daran kann bereits die erste Krypto-Investition, wie Bitcoin, von 250 Euro per Kreditkarte erfolgen. Anschließend folgt dann stets Telefonterror. Angeblich hoch professionelle Berater drängen in Gesprächen zu weiteren Geldeinzahlungen.

Tipps zur Entlarvung unseriöser Geschäftemacher

Die Verbraucherzentrale und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz geben Tipps, wie man unseriöse Geschäftsmodelle erkennen kann:

Impressum prüfen:
Der erste Schritt sollte immer die Prüfung des Impressums sein. Fehlt ein Impressum, gilt es auf jeden Fall Abstand zu nehmen. Hat der Anbieter laut Impressum seinen Sitz im Ausland, kann es schwierig werden, die eigenen Rechte durchzusetzen.

Geschäftsmodell auf seine Transparenz hin prüfen:
Erhält man erst nach Kontaktaufnahme oder nach einer Registrierung genauere Informationen über das Geschäftsmodell, ist Misstrauen angesagt. Vor der Einzahlung eines Betrages sollte man sich immer unabhängig beraten lassen.

Vorsicht bei Aufforderungen, Freunde zu werben:
Bei einer Aufforderung, Freunde und Bekannte anzuwerben, ist bereits Achtung geboten. Hinter der Aufforderung stecken sogenannte Schneeballsysteme. Diese brauchen eine ständig wachsende Anzahl an Teilnehmenden, denn die Auszahlung an die Mitglieder wird durch die Einzahlung der neu geworbenen Teilnehmer finanziert. Solche Systeme brechen zwangsläufig nach einer gewissen Zeit in sich zusammen.

Auf eine Lizenz achten:
Es gilt zu überprüfen, ob es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen handelt. Dies kann man über die Unternehmensdatenbank der BaFin unter https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/start.do abfragen.

Misstrauisch sein und bei Verdacht die Polizei und die BaFin kontaktieren:
Wer die Befürchtung hat, auf eine unseriöse Masche wie Bitcoin-Betrug hereingefallen zu sein, sollte dies der Polizei melden und Strafanzeige erstatten. Wem ein Angebot suspekt vorkommt, kann die BaFin per E-Mail informieren.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.