DigiGes - Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung
DigiGes - Protest gegen die Vorratsdatenspeicherung (DigiGes unter CC-BY-SA)

Vorratsdatenspeicherung tritt am 18.12. in Kraft: wenig Protest

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung wird am 18.12.2015 in Deutschland in Kraft treten. Die Bundesregierung ist erfreut, während Kritiker warnen.

Am morgigen Freitag, den 18.12.2015, wird die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland in Kraft treten. Wie es dann weitergeht, bleibt abzuwarten – bisher gab es vergleichsweise wenig Protest.

Vorratsdatenspeicherung: Verkündet und bald in Kraft

Der 17.12. markiert nicht nur die Premiere des lang erwarteten siebten Star-Wars-Films. Dieses Datum hat vielmehr für alle Datenschutz-Interessierten auch eine weitaus weniger erfreuliche Bedeutung. Die Verkündung des neuen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung (beziehungsweise „Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist“) im Bundesgesetzblatt. Das ist der letzte Schritt, den ein Gesetz in Deutschland machen muss, bevor es in Kraft tritt. Gelten wird das neue Gesetz, das Deutschlands Telekommunikations-Provider zur Speicherung von Verbindungs- und Standort-Daten verpflichtet, dann ab dem 18.12.

De Maizière zufrieden, Leutheusser-Schnarrenberger kritisch

Zufrieden mit der Wiedereinführung des umstrittenen Ermittlungs-Instruments zeigte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU).  „Mit dem ausgewogenen Gesetz geben wir unserer Polizei ein wichtiges Instrument für die Verbrechensbekämpfung.“ Dies erklärte der Minister am heutigen Donnerstag in Berlin. Die Bezeichnung „ausgewogen“ bezieht sich wohl vor allem auf die neuen Schutzmaßnahmen, die das Gesetz gegen missbräuchliche Verwendung der Vorratsdaten vorsieht. Diese sind zwar in der Tat stärker, als beim 2010 vom Bundesverfassungsgericht kassierten Vorgänger-Gesetz. Kritiker stufen sie aber dennoch als unzureichend ein.

Kritiker wie die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) warnen davor, mit der Vorratsdatenspeicherung „der totalen Überwachung Tür und Tor“ zu öffnen. Tatsächlich beginnt die Ausweitung des Gesetzes bereits jetzt: In Bayern soll nach Plänen von Innenminister Joachim Herrmann (CSU) auch der Verfassungsschutz Zugriff auf Telefonverbindungs- und Internetdaten bekommen.

Bislang nur leiser Protest

Trotz NSA-Skandal und wachsender Überwachungs-Skepsis in der Bevölkerung: Im Gegensatz zum letzten Mal, wo Zehntausende auf die Straße gingen, die Medien voll waren mit Berichten über Diskussionen und Protest-Aktionen und sich über 30.000 Menschen an einer Massen-Verfassungsbeschwerde beteiligten, hört man zur Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung bislang nur leisen Protest. Abstumpfung oder Resignation scheint sich breit gemacht zu haben, die Protestbewegung hat noch nicht wieder zu alter Schlagkraft zurück gefunden. Immerhin: eine Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung soll es auch dieses Mal wieder geben.

Tarnkappe.info