vorratsdatenspeicherung
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Vorratsdatenspeicherung soll im Eilverfahren kommen

Die Bundesregierung will die umstrittene Vorratsdatenspeicherung im Eilverfahren diskutieren und noch vor der Sommerpause einführen.

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung soll offenbar schneller wieder eingeführt werden, als vermutet – womöglich wird schon in einigen Wochen ein Gesetzesentwurf vorliegen.

Schneller als gedacht

Erst letzte Woche hatte Bundesjustizminister Heiko Maas die Leitlinien für die neue Vorratsdatenspeicherung – nun auch als Höchstspeicherfrist bezeichnet – offiziell vorgestellt. Nun soll offenbar schon ernst gemacht werden mit dem neuen Gesetz: die Vorratsdatenspeicherung soll im Eilverfahren eingeführt werden.  Bundestag und Bundesrat sollen die umstrittene Reform – ermöglicht durch die doppelte Einreichung des Entwurfs – parallel beraten. Das kündigte CDU-Fraktionsvize Thomas Strobl am Wochenende bei einer Tagung in Karlsruhe an.

Strobl erklärte, mit diesem Verfahren würden die Politiker wahrscheinlich schon „in wenigen Wochen“ einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ausgearbeitet haben. Wahrscheinlich könne der Bundestag so „noch vor der Sommerpause“ das Gesetz endgültig verabschieden, sagte Strobl.

Eile zu Lasten der Demokratie?

Die SPD-Parteibasis könnte diese Pläne übel nehmen, wollte sie doch erst am 20. Juni bei einem Parteikonvent in Berlin über die Vorratsdatenspeicherung beraten. Strobl sieht darin aber kein Problem. „Wir sind nicht von Parteibeschlüssen abhängig“, sagte er gegenüber der Zeitung „taz„, „bei uns läuft es nicht wie in der Sowjetunion, wo erst die KPdSU entschieden hat und dann der Staat handeln konnte.“ Im Übrigen gebe es in der SPD ja einen Parteitagsbeschluss von 2011, der sich für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung ausspreche.

Ebenso wie die SPD-Basis dürften auch außerparlamentarische Gegner der Vorratsdatenspeicherung wenig begeistert über die nun an den Tag gelegte Eile sein. Viele Aktivisten haben für die nächsten Wochen und Monate Proteste und Aufklärungskampagnen gegen die Vorratsdatenspeicherung geplant. Die Chancen, mit diesen erfolgreich zu sein, werden durch den knapperen Zeitrahmen wohl nicht gerade größer. Allerdings, so kann man mit einem gewissen Zynismus spekulieren, könnte dies natürlich auch von den Verantwortlichen gewollt sein. Womöglich ist man in Regierungskreisen weniger an einem demokratischen Dialog zur Vorratsdatenspeicherung interessiert und möchte diesem durch das Eilverfahren aus dem Weg gehen.

Bildquelle: Fluxka  – (CC BY 2.0)

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