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Bildquelle: F1Digitals

WhatsApp soll Gruppen sperren wegen illegaler E-Paper-Verbreitung

Der High Court in Delhi hat die illegale Verbreitung des E-Papers der DB-Gruppe durch WhatsApp-Nutzer mit sofortiger Wirkung verboten.

Der Oberste Gerichtshof in Delhi weist WhatsApp an, die illegale Verbreitung der Online-Ausgabe der Zeitungen im Besitz von Dainik Bhaskar Corp Limited durch die Nutzer zu verhindern. Dazu erließ er die Anordnung, die rechtsverletzenden Gruppen auszuschalten. Das Urteil erging aufgrund einer Klage von Indiens größter Zeitungsverlagsgruppe. Diese machte eine Verletzung ihrer Urheberrechte und des Markengesetzes geltend, berichtet TheIndianExpress.

Während WhatsApp den heutigen Zeitgeist in Bezug auf Informationsaustausch widerspiegelt, leiden Zeitungen in Indien offenbar unter der unerlaubten Verbreitung ihrer Inhalte auf der Plattform. Um dagegen vorzugehen, hat sich die DB Corp Ltd. an das Oberste Gericht in Delhi gewandt.

Sie beantragte, WhatsApp anzuweisen, bestimmte Gruppen, die auf dessen Instant-Messaging-Plattform agieren und in denen E-Paper der DB-Gruppe illegal und ohne Genehmigung geteilt und verbreitet werden, zu blockieren bzw. zu schließen. Die DB Corp übermittelte dem Delhi High Court Screenshots von diesbezüglichen Nachrichten, die Mitglieder innerhalb der Gruppen austauschen. Infolge kam das Gericht mittels einstweiliger Verfügung der Forderung nach.

Die Mediengruppe argumentierte vor dem Gericht:

„Der Digitalisierungs-Prozess von Veröffentlichungen erfordert erhebliche Investitionen in Forschung und Entwicklung und andere Ressourcen. Dies ist notwendig, um einen qualitativ hochwertigen Service zu bieten und die Leserschaft der Zeitungen zu erhöhen. In diesem Sinne kann ein Leser die Zeitung des Klägers gegen Zahlung einer Abonnementgebühr abonnieren. Das Abonnement ist für einen einzelnen Benutzer gedacht, um Inhalte auf der Website für den persönlichen Gebrauch zu durchsuchen. Den Nutzern ist es weder gestattet, die elektronischen Zeitungen herunterzuladen, noch dürfen sie diese weitergeben und in Umlauf bringen.“

Richter Sanjeev Narula erließ einstweilige Verfügung bezüglich WhatsApp-Gruppen

„Der Kläger hat einen facie-Fall aufgestellt. Die Abwägungen liegen zugunsten des Klägers. Darüber hinaus würde ein irreparabler Verlust entstehen, falls eine einstweilige Verfügung nicht erteilt wird, die die verletzenden Beklagten daran hindert, die E-Zeitung des Klägers illegal zu verbreiten.“

Das Gericht stellte fest, dass gemäß dem Copyright Act von 1957 und dem Trade Marks Act von 1999 Einzelpersonen keine E-Paper oder Kopien von Seiten einer Veröffentlichung in Privatbesitz verbreiten dürfen. Im Gesetz heißt es: „Die unrechtmäßige und unbefugte Verbreitung von Zeitungen und deren Inhalten stellt eine Verletzung des Urheberrechts gemäß Abschnitt 51(b)(ii) des Urheberrechtsgesetzes von 1957 dar. Gemäß Abschnitt 55 des Urheberrechtsgesetzes kann diese untersagt werden.“ Zudem besagt es, selbst wenn man ein Abonnement für eine bestimmte Publikation gekauft hat, hat man immer noch nicht das Recht, sie mit jemand anderem zu teilen.

Erklärung der DB Corp

„Die DB Corp Ltd (Dainik Bhaskar) hat sich an das Oberste Gericht von Delhi gewandt, um WhatsApp LLC anzuweisen, bestimmte Gruppen, die auf der Instant-Messaging-Plattform operieren, zu blockieren bzw. zu schließen. Diese hätten die E-Paper von DB Gorp Ltd illegal und ohne Genehmigung geteilt und in Umlauf gebracht. Der Oberste Gerichtshof von Delhi stellte am 24. Dezember 2021 fest, dass die DB Corp Ltd (Dainik Bhaskar) einen Anscheinsbeweis zu ihren Gunsten erbracht hatte. Daraufhin erließ er eine einstweilige Verfügung. Mit dieser wurde WhatsApp LLC angewiesen, die in der Klage genannten Gruppen zu sperren und abzuschalten.“

Neben WhatsApp LLC sind ebenso die Mitglieder und Administratoren der betreffenden Gruppen (identifiziert durch ihre Handynummern) Verfahrensbeteiligte. Allen Beklagten wurde eine diesbezügliche Meldung zugestellt. Der High Court von Delhi hat in dieser Angelegenheit auch eine Mitteilung an das Central Department of Telecom und die Central Government erlassen.

DB Corp Ltd (Dainik Bhaskar) hatte sich zuvor am 30. August 2021 auch direkt an WhatsApp gewandt, mit der Bitte, die involvierten Gruppen zu blockieren/abzuschalten. Sie würden das Urheberrecht und die eingetragene Marke der Dainik Bhaskar Gruppe verletzen. WhatsApp lehnte jedoch die Anfrage ab. Sie teilten DB Corp mit, dass sie nur auf Vorlage einer richterlichen Anordnung reagieren würden.

DB Corp benannte in seiner Klage konkret 85 rechtsverletzende Gruppen auf WhatsApp. Sie räumten jedoch ein, dass es zudem noch viele andere Plattformen geben könnte, auf denen ihre E-Paper illegal Verbreitung finden könnten.

Die DB Corp Ltd zeigt sich in einem Résumé mit dem Ergebnis zufrieden

„DB Corp Ltd bietet den Zugang zu seinen elektronischen Zeitungen auf Basis eines Abonnementmodells über seine offizielle Website und seine mobile App an. Die illegale und unbefugte Weitergabe von elektronischen Zeitungen über verschiedene Publikationen hinweg ist weit verbreitet. Diese Praxis schadet den Interessen der Verleger. Die DB Corp Ltd (Dainik Bhaskar) sah sich durch die illegale und unerlaubte Weitergabe und Verbreitung ihrer elektronischen Zeitungen geschädigt. Demzufolge hielt sie es für notwendig, rechtliche Schritte einzuleiten. So wollte sie ihre Eigentumsinteressen schützen. Sie hat daher eine einstweilige Verfügung zu ihren Gunsten erwirkt.“

Die Verhandlung im Falle der DB Corp. ist für den 2. Mai 2022 angesetzt.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.