IPTV: Geschäftsführer müssen jeweils 23.000 Euro bezahlen

IPTV: Geschäftsführer müssen jeweils 23.000 Euro bezahlen

Die Geschäftsführer zweier holländischer IPTV-GmbHs werden jetzt zur Kasse gebeten. Nur die Verfahrenskosten belaufen sich auf 23.000 EUR.

Am 16. März 2022 entschied das Bezirksgericht Maastricht, dass vier Unternehmen und ihre beiden Geschäftsführer viel Geld bezahlen müssen. Die fraglichen Firmen haben spezielle TV-Boxen, IPTV-Abonnements und Links zu illegalen IPTV-Angeboten im Internet verkauft, wie die Antipiracy-Organisation BREIN auf ihrer Webseite berichtet.

Die beiden Geschäftsführer und ihre BVs (GmbHs nach niederländischem Recht) Leaper, Growler, Ultimo und DitisTV haben nach Angaben von BREIN Dutzende Webshops aufgezogen, mit denen sie diesen rechtsverletzenden Handel betrieben haben.

Illegales IPTV besteht aus nicht genehmigten Angeboten von Tausenden von TV-Kanälen mit (Live-)Übertragungen, Sport-Events, Filmen und TV-Serien für rund 10 Euro pro Monat. Dank dem von der Organisation BREIN angestrengten Gerichtsverfahren vor dem EuGH ist die Rechtsprechung in der EU und in den Niederlanden zu dem Schluss gekommen, dass dies ein Verstoß ist.

IPTV-Anbieter mehrfach zur Aufgabe aufgefordert

BREIN hat die Händler seit dem Jahr 2014 mehrfach aufgefordert, ihren illegalen Verkauf einzustellen. Die Betreiber haben darauf nicht reagiert.

IPTV, DIT IS TV

Im Jahr 2018 verbot das Gericht den Handel unter Androhung eines Zwangsgelds von bis zu einer Million Euro. Die beiden Direktoren unterzeichneten daraufhin eine Unterlassungserklärung. Sie lehnten aber letztlich einen finanziellen Ausgleich ab.

BREIN hat daraufhin gemeinsam mit den Rechteinhabern Talpa, RTL, Fox etc. Beweismittel beschlagnahmen lassen. Daraufhin hat das Bezirksgericht Maastricht ein Hauptsacheverfahren gegen die illegalen IPTV-Anbieter eingeleitet, was nun abgeschlossen wurde.

Das Bezirksgericht entschied, dass die Geschäftsführer persönlich und ihre Gesellschaften mit beschränkter Haftung „wissentlich und in der Absicht, Gewinn zu erzielen, über einen langen Zeitraum hinweg“ an ihrem rechtsverletzenden Handel festhielten. Dass es sich dabei um eine „bewusste Entscheidung“ handelte, leitete das Gericht unter anderem aus einem E-Mail-Austausch der Direktoren ab.

„Mit 100 Läden können wir den Markt zu Tode ficken!“

In den E-Mails der Geschäftsführer ist unter anderem Folgendes zu lesen:

IPTV

„Vielleicht wird der Markt wirklich innerhalb eines Jahres durch den ganzen Wettbewerb und BREIN zerstört werden. Mit 100 Läden (Online-Shops) können wir den Markt zu Tode ficken! Wenn wir in einem Jahr viel Geld haben, können wir in ein neues Geschäft einsteigen.“

Das Gericht erklärt, dass die BVs (Besloten vennootschap met beperkte aansprakelijkheid) und auch die Direktoren persönlich und gesamtschuldnerisch für den „vom Staat zu beurteilenden Schaden“ haften. Man verurteilt sie zur Zahlung der auf 20.764,21 € geschätzten Prozesskosten. Alle Einwendungen, wie z.B. dass das Anbieten von Links zu illegalen IPTV-Angeboten keine Rechtsverletzung darstelle, die Kläger unzulässig seien und die Beweise unrechtmäßig weitergegeben wurden, hat das Gericht zurückgewiesen. Sie verurteilten die Beklagten zur Zahlung der Prozesskosten in Höhe von 2.252,00 €. Die zu zahlenden Prozesskosten belaufen sich somit auf insgesamt 23.000 €.

Schadenersatz steht noch aus

Vom Gericht zu beurteilender Schaden bedeutet, dass diesbezüglich ein gesondertes Verfahren durchgeführt wird, wenn die Parteien keine Einigung erzielen können. Die gesamtschuldnerische Haftung der Geschäftsführer selbst bedeutet, dass diese Verurteilung sie weiterhin belasten wird, solange sie nicht endgültig entlastet werden.

„Diese Typen haben versucht, die Sache so lange wie möglich hinauszuzögern, um so viel Geld wie möglich zu scheffeln. Das kommt sie jetzt teuer zu stehen. Da sie auch persönlich haften, können sie sich nicht mehr hinter ihren GmbHs verstecken“, sagt BREIN-Direktor Tim Kuik.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.