Cloudflares öffentlicher DNS-Resolver ist bisher noch frei von DNS-Sperren. Und daran will das Unternehmen auch vorerst nichts ändern.
Immer häufiger greifen Rechteinhaber auf DNS-Sperren zurück, um die Piraterie im Internet zu bekämpfen. Cloudflares öffentlicher DNS-Resolver 1.1.1.1 ist bisher noch frei von diesen einfach zu umgehenden Sperrmaßnahmen. Und das soll auch vorerst so bleiben.
Cloudflare beschränkt sich auf Geoblocking für Webseiten eigener Kunden
Bereits 2020 haben sowohl Deutschland als auch Italien Cloudflare angewiesen, den Zugang zu einigen Piraterie-Webseiten zu blockieren. Darunter befand sich mitunter DDL-Music, dessen Webauftritte das OLG Köln damals unzugänglich sehen wollte. In vielen anderen Ländern gibt es ähnliche Anweisungen, denen DNS-Resolver bisweilen durch DNS-Sperren nachkommen sollen.
Wie TorrentFreak berichtet, kommt Cloudflare Sperrungsverfügungen gegen Webseiten seiner eigenen CDN-Kunden in der Regel nach, sofern sich die potenziellen Auswirkungen auf die freie Meinungsäußerung in Grenzen halten. Diese Sperrungen erfolgen jedoch im Gegensatz zu DNS-Sperren niemals global, sondern nur für den Ort, von dem die Sperranweisung ausging. Es handelt sich also lediglich um Geoblocking, das für die Einhaltung lokaler Gesetze sorgen soll.
DNS-Sperren sind einfach umzusetzen – aber auch einfach zu umgehen
Neben seinem Content Delivery Network (CDN) betreibt Cloudflare jedoch auch noch einen DNS-Resolver, ebenso wie beispielsweise Google, OpenDNS oder Quad9 ihn bereitstellen. Dieser übersetzt Domänennamen in IP-Adressen, sodass Anwender Webseiten unter einem einfach zu merkenden Namen finden können, statt immer eine nichtssagende IP-Adresse in die Adresszeile des Browsers eintippen zu müssen.
Eine Sperranforderung an einen DNS-Resolver resultiert also lediglich darin, dass die Übersetzung eines Domänennamens in die zugehörige IP-Adresse nicht stattfinden kann. Aber die IP-Adresse des Webservers bleibt weiterhin erreichbar, weshalb sich DNS-Sperren auch recht einfach umgehen lassen.
DNS-Sperren verlassen den Zuständigkeitsbereich der Regierungen
Erst kürzlich hatten wir über eine von Sony Music Entertainment initiierte Sperranforderung berichtet, durch die der Zugang zu CannaPower durch DNS-Sperren blockiert werden sollte. Doch der betroffene DNS-Resolver Quad9 entschied zugunsten eines freien Internets, sich gegen diese Anforderung vor Gericht zu wehren.
Einen ähnlichen Weg beschreitet auch Cloudflare. Denn im Gegensatz zu Sperren auf die Webseiten einzelner Kunden lassen sich DNS-Sperren, die sich auf beliebige Webseiten im Internet beziehen, nicht geografisch einschränken. Damit verlassen die Folgen der Sperranforderungen einzelner Regierungen deren Zuständigkeitsbereich.
Cloudflare versichert, es habe bisher noch keine Inhalte über den 1.1.1.1 Public DNS-Resolver blockiert.
„In Anbetracht der weitreichenden extraterritorialen Wirkung würde Cloudflare, wenn es schriftliche Anfragen von Strafverfolgungs- und Regierungsbehörden erhält, den Zugang zu Domains oder Inhalten durch den 1.1.1.1 Public DNS Resolver zu blockieren oder den Zugang zu Domains oder Inhalten durch 1.1.1.1 für Familien zu blockieren, die außerhalb des Anwendungsbereichs der Filterung in diesem Produkt liegen, seine Rechtsmittel einlegen, bevor es einer solchen Anfrage nachkommt.“
Cloudflare
Damit steht Quad9 im Kampf gegen DNS-Sperren offenbar nicht alleine da. Wir dürfen also darauf hoffen, dass sich noch mehr Unternehmen für die Aufrechterhaltung eines freien Internets einsetzen.
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