Das AG München verurteilte einen 29-jährigen Mediengestalter zu zwei Jahren Bewährung. Neben Dokumentenfälschungen betrieb er einen Fakeshop.
Am 21.12.2021 urteilte ein Schöffengericht beim Amtsgericht München (Az. 813 Ls 740 Js 2242/20) über einen 29-jährigen Mediengestalter aus dem Hochschwarzwald. Ihm hat man Daten-Fälschung in 52 Fällen und gemeinschaftlichen Betrug als Fakeshop-Betreiber in 60 Fällen zur Last gelegt. Er erhielt infolge eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung. Zudem muss er eine Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 30,00 Euro zahlen, insgesamt 5400 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig. Darüber informierte das Amtsgericht München in einer Pressemitteilung.
Waschmaschinen-Fakeshop: Bestellte Waren kam nie zum Versand
Gemeinsam mit einem noch unbekannten Mitstreiter betrieb der Verurteilte seit dem Jahr 2016 einen Fakeshop. Unter den Domainnamen waschmaschino.de, waschmaschino.net und waschmaschino.com vertrieben beide vorgeblich Waschmaschinen. Der 29-Jährige kümmerte sich hierbei um das Design der Website und fungierte als Administrator. Als solcher mietete er den Server an, „erstellte und pflegte den optisch ansprechenden Shop, übernahm die Erstinstallation und Erstellung diverser Angebote zu Waschmaschinen und Trocknern“.
Fakeshop verursachte ca. 20.000 Euro Gesamtschaden
Sein Komplize war für die Kommunikation mit den Kunden zuständig. Die Website war professionell gestaltet und erweckte somit den Eindruck eines seriösen Online-Shops. Gegen Vorkasse versprach das Duo die prompte Lieferung der von ihren Kunden bestellten Waschmaschinen und Trockner. Allerdings kam die bestellte Ware nie bei den Käufern an. Darauf ließen sich immerhin 60 Personen ein. Insgesamt verursachten die beiden mit dem Geschäftsmodell einen Schaden von 19.975,75 Euro. Der Mediengestalter erhielt einen Anteil in Höhe von mindestens 2.996 Euro.
Verkauf von Ausweis-Scans im Darknet
Der 29-Jährige offerierte zudem im Darknet seine Dienste. Hier bot er Grafiken und gefälschte Dokumente, wie Ausweis-Scans, an. Gemäß Preisliste bekamen seine Kunden dort einen gefälschten Ausweis-Scan bereits für 35 Euro. Zwischen 2015 und 2018 fälschte der Mediengestalter insgesamt 52 solcher Ausweis-Scans. Zur weiteren Verwendung richteten deren Käufer damit anschließend Bankkonten ein oder sie erstellten Accounts unter den falschen Personalien.
Beweise befanden sich auf USB-Stick
Im Rahmen einer Hausdurchsuchung haben die Ermittler bei ihm einen USB-Stick sichergestellt. Auf ihm befanden sich Daten, die belegten, dass der Mediengestalter sowohl als Fakeshop-Betreiber agierte, als auch gefälschte Ausweis-Scans im Darknet feilbot.
Geständnis und Kooperation wirkten sich strafmildernd aus
Vor Gericht zeigte sich der Angeklagte geständig. Über seinen Verteidiger räumte er seine Taten ein und zeigte Reue. Er gab an, er habe mittlerweile
„…aufgehört mit Allem. Ich möchte ein normales Leben führen. Ich werde das auf keinen Fall mehr wieder tun“.
Positiv beeinflusst sei er hierbei auch von Verwandten worden. Zudem hätte seine Freundin mit ihm gesprochen, doch auch dem gemeinsamen Kind zuliebe damit aufzuhören.
Der Vorsitzende Richter des Schöffengerichts hielt das umfassende Geständnis dem 29-jährigen Fakeshop-Betreibers zugute. Zudem hätte er sich kooperativ gezeigt. Der Angeklagte habe sich bereit erklärt, an der Entsperrung einer sichergestellten Bitcoin-Wallet mitzuwirken. Die Taten lägen inzwischen lange zurück. Für den Angeklagten habe auch „aufgrund der im Internet herrschenden Anonymität“ eine geringe Hemmschwelle bei der Tatbegehung bestanden.
Zu seinen Lasten wirkte sich der beträchtliche Schaden aus, der durch den Fakeshop-Betrieb entstand. Negativ wertete das Gericht zudem die hohe kriminelle Energie, die sich in der arbeitsteiligen Vorgehensweise, der Verschleierung der Täter und der „relativ aufwendigen Begehungsform“, widerspiegelte.
Tarnkappe.info