In Berlin wurden zwei Fakeshop-Betreiber im Alter von 23 Jahren verhaftet. Zudem haben sie ca. 60 Bankkonten unter falschem Namen eröffnet.
In Berlin wurden zwei Fakeshop-Betreiber im Alter von 23 Jahren verhaftet. Der Verhaftung ging die Anzeige einer Frau voraus, deren Namen für ein Bankkonto missbraucht wurde. Die Tatverdächtigen haben bei mehreren hundert Personen einen Schaden von mindestens 300.000 Euro erzeugt. Über ein ausgeklügeltes System wurden zwecks Geldwäsche über 60 Bankkonten auf fremden Namen erstellt.
Das Polizeipräsidium Mittelfranken gab gemeinsam mit der Zentralstelle Cybercrime Bayern bekannt, dass man schon im März zwei Verdächtige aus Berlin festgenommen hat. Die Verhaftung der Fakeshop-Betreiber konnte aber erst jetzt aus ermittlungs-taktischen Gründen bekannt gegeben werden, wie es hieß.
Das Konto, von dem sie nichts wusste…
Im Oktober 2018 meldete sich eine Frau bei der Polizei. Sie gab an, sie verfüge angeblich über ein Konto, von dessen Existenz sie nichts wisse. Letztlich stellte sich bei den Ermittlungen heraus, dass man ihren Namen missbraucht hatte, um darüber Einnahmen zu waschen. Die Ermittler stießen auf zwei Berliner im Alter von 23 Jahren. „Sie sind dringend tatverdächtig, mit betrügerisch erlangten Bankkonten und falschen Internetseiten mehrere Hunderttausend Euro erlangt zu haben. Die Zahl der Geschädigten soll mehrere hundert Personen umfassen.“
Clevere Masche: Identitäts-Diebstahl statt Nebenerwerb
Die Vorgehensweise der Cyberkriminellen ist durchaus interessant, weil man sich dabei die Gier einiger Menschen zunutze gemacht hat. Den Besuchern gleich mehrerer Webseiten gaukelte man vor, man könne dort mit „Produkttests“ nebenbei ein wenig Geld verdienen. Das zumindest wurde den Surfern versprochen. Nach einer kurzen vertrauensbildenden Umfrage sollten die „Produkttester“ eine Software downloaden, um eine Online-Verifizierung einer Bank zu testen. In Wahrheit eröffneten sie dabei im eigenen Namen ein neues Girokonto. Dieses konnten sie aber nicht kontrollieren. Die beiden Fakeshop-Betreiber nutzten die so erzeugten Konten für die Abrechnung ihrer Online-Shops.
Die Berliner „stellten professionelle Verkaufsseiten ins Netz, auf denen man zum Beispiel preisreduzierte hochwertige Werkzeuge bestellen, mit Vorkasse bezahlen und auf die „schnelle“ Lieferung warten konnte. Diese Lieferung blieb jedoch aus. In anderen Fällen boten die beiden jungen Männer über „gehackte“ Konten auf Auktionsplattformen oder Kleinanzeigenportalen Waren an, die ebenfalls nicht existierten. Die Vorkassebeträge flossen jeweils auf die durch die „Produkttester“ generierten Konten„, wie die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg in ihrer Pressemitteilung mitteilte.
Fakeshop-Betreiber: ein Tatverdächtiger in U-Haft
Mitte März dieses Jahres lokalisierte die Arbeitsgruppe „Produkt“ über „im Internet hinterlassene Spuren“ die Wohnorte der beiden Berliner Fakeshop-Betreiber. Zuvor konnte man den Tatverdacht durch umfangreiche technische und personelle Maßnahmen weiter erhärten. Ein Beschuldigter befindet sich seit der polizeilichen Aktion in Untersuchungshaft in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt. Zudem wurde bei seiner Hausdurchsuchung eine erhebliche Menge an elektronischem Beweismaterial sichergestellt. Wenig später wurde aufgrund dessen der zweite Beschuldigte verhaftet, der aber zwischenzeitlich wieder freigelassen wurde. Die Voraussetzungen für einen Haftbefehl waren schlichtweg nicht ausreichend. Beide Fakeshop-Betreiber werden sich schon bald vor Gericht für ihren Online-Betrug in vielen Fällen verantworten müssen.
Beitragsbild vipul uthaiah, thx! (unsplash licence)
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