Laut Staatsanwalt Thomas Goger richten sich die Ermittlungen zunächst gegen die ehemaligen Betreiber von LuL.to. Die Nutzer bangen weiter.
Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg (Zentralstelle Cybercrime Bayern) hat vorhin per E-Mail auf unsere gestrige Presseanfrage reagiert. Nach seiner Auskunft richten sich die Ermittlungen „noch im Schwerpunkt gegen die Betreiber der Seite“ von LuL.to. Zu einer im Raum stehenden Strafbarkeit auch der „Kunden“ könne er zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch keine Angaben machen.
LuL.to – Aktivitäten der Staatsanwaltschaft richtet sich zunächst nur gegen Betreiber
Im Juni 2017 wurde das illegale Download-Portal „Lesen & Lauschen“ (LuL.to) vom Netz genommen. Heute bekamen wir eine Antwort auf unsere Anfrage von Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg, Zentralstelle Cybercrime Bayern.
Schon im Oktober des Vorjahres hat der Oberstaatsanwalt die strafrechtliche Verfolgung der zahlenden Kundschaft von LuL.to nicht ausschließen wollen. Daran hat sich bis dato nichts geändert. Auf unsere gestrige Anfrage antwortete er im Originalton:
„Sehr geehrter Herr Sobiraj,
die Ermittlungen richten sich im Moment noch im Schwerpunkt gegen die Betreiber der Seite. Zu einer im Raum stehenden Strafbarkeit auch der „Kunden“ kann ich zum jetzigen Zeitpunkt deshalb noch keine Angaben machen.“
Das passt sehr gut zu den Informationen, die uns von verschiedenen Anwälten zugetragen wurden. Die Ermittlungsbehörden seien mit dem Fall seit Monaten mehr als ausgelastet, das Verfahren zieht sich schon seit längerer Zeit in die Länge. Von daher wird man in Bamberg und anderswo noch mit der Auswertung der beschlagnahmten Asservate beschäftigt sein. Auch habe das Personal zu einem größeren Teil gewechselt, die neuen Mitarbeiter mussten sich in den komplexen Fall natürlich erst einmal einarbeiten, zumal nicht nur LuL.to hochgenommen wurde, sondern auch der Darknet-Marktplatz Hansa Market, die die LuL-Hintermänner vermutlich auch betrieben haben. Das Land Bayern dürfte schon bald aufgrund der beschlagnahmten Wallets von LuL.to und dem Hansa Market zum Bitcoin-Millionär werden.
Das ewige Hoffen und Bangen der Nutzer
Schon aufgrund des Personalwechsels dürfte es bis zu einer endgültigen Entscheidung noch etwas dauern. Es wäre auch möglich, dass nur die Personen belangt werden, die ein bestimmtes Download-Kontingent überschritten haben. Wurden also von den Verdächtigen urheberrechtlich geschützte Werke im Wert von mehr als 150 Euro bezogen, um nur mal ein Beispiel zu nennen, dann würde ein Verfahren eingeleitet, ansonsten nicht. Aber auch das wurde noch nicht endgültig entschieden.
Zumindest dürfte es kein großes Problem sein, an die Identität der Kunden zu gelangen. Nachdem beim Bezahl-Portal LuL.to einige Monate vor dem Bust keine Paysafe Karten mehr eingelöst werden konnten, haben die meisten Nutzer Gutscheine ihrer echten Amazon-Accounts als Zahlungsmittel verwendet. Amazon würde die Identität ihrer Nutzer natürlich auf Anfrage preisgeben, auch wenn das Rechtshilfeersuchen des Amazon-Mutterkonzerns in den USA ein wenig dauert.
Tarnkappe.info