Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) kippt die bisherige Regelung. Er sieht einen zu starken Eingriff in die Privatsphäre.
Die Maßnahme verletzt das Recht auf Privatleben und den Datenschutz, so die Richter. Die Sicherstellung von Mobiltelefonen ohne richterliche Genehmigung ist verfassungswidrig. Das hat der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) entschieden. Er gab einem Kärntner Unternehmer recht, der wegen Untreue verdächtigt wird. Die aktuelle Regelung gilt bis Ende 2024.
Verfassungsgerichtshof: Handys geben Einblick in das Leben
Nach Ansicht des österreichischen Verfassungsgerichtshofes ist der Eingriff in den Datenschutz und die Privatsphäre besonders intensiv. Eine Sicherstellung sei schon bei einem leichten Verdacht möglich. Das gilt auch für Handys von Dritten, die nicht verdächtig sind. Außerdem sind alle Personen betroffen, deren Daten auf dem Handy sind.
Der Zugang zu einem Datenträger wie einem Smartphone ermöglicht einen umfassenden Einblick in das Leben des Betroffenen. Dazu gehören beispielsweise Kontakte, Nachrichten, Fotos oder Standorte. Der Zugriff auf diese Daten verletzt das Recht auf Privatsphäre und den Datenschutz. Er verstößt damit gegen das Datenschutzgesetz und die Europäische Menschenrechtskonvention.
Verfassungsgerichtshof: Richter muss Sicherstellung genehmigen
Der österreichische Verfassungsgerichtshof verlangt, dass eine Beschlagnahme nur mit richterlicher Genehmigung erfolgen darf. Der Richter muss auch festlegen, welche Daten ausgewertet werden dürfen. Dabei hat er das Strafverfolgungsinteresse gegen die Rechte der Betroffenen abzuwägen.
Der österreichische Verfassungsgerichtshof macht weitere Vorgaben für eine Neuregelung. Er verlangt, dass die Bewertung transparent und kontrollierbar ist. Außerdem müssen die Betroffenen informiert werden, damit sie ihre Rechte wahrnehmen können.
Politik will schnell handeln
Justizministerin Dr. Alma Zadić (Grüne) kündigte eine „rasche“ Umsetzung an. Sie begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichts. Die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung und die Ermittlungen dürften nicht gefährdet werden.
Verfassungsministerin Mag. Karoline Edtstadler (ÖVP) sagte, es sei ihr Auftrag, das Gesetz zu korrigieren. Eine Neuregelung des Datenschutzes bei Mobiltelefonen sei dringend erforderlich. „Wir dürfen hier keine Zeit verlieren„, so Edtstadler.
Reaktionen aus Politik und Anwaltschaft
Die Oppositionsparteien SPÖ und NEOS begrüßten die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Sie forderten eine rasche und grundrechtskonforme Gesetzesänderung. Der Präsident der Richtervereinigung, Dr. Gernot Kanduth, bezeichnete die Entscheidung als „sehr wichtig„. Er wies aber auch auf den Mehraufwand für die Richter hin.
ÖVP-Generalsekretär Dr. Christian Stocker sah die „Linie der Volkspartei zum Schutz der Privatsphäre und zur Stärkung der Beschuldigtenrechte bestätigt„. FPÖ-Verfassungssprecherin Dr. Susanne Fürst und FPÖ-Justizsprecher Mag. Harald Stefan bezeichneten die Entscheidung als „absolut nachvollziehbar„.
Die Anwälte sahen sich in ihrer Einschätzung bestätigt. Der Präsident der Anwaltskammer, Armenak Utudjian, verwies auf einen Reformvorschlag aus dem Vorjahr. Er bedauerte, dass man die Zeit nicht genutzt hat, um eine Neuregelung auf den Weg zu bringen. Er forderte Regierung und Gesetzgeber zu raschem Handeln auf.
Der Gesetzgeber hat bis Ende 2024 Zeit, das Gesetz zu ändern. Die Politik ist bemüht, dies schnell zu tun. Nach Ansicht der Richter ist die Polizei bei der Aufklärung von Verbrechen auf Datenträger wie Handys oder Laptops angewiesen. Die jetzige Regelung verstoße aber gegen Datenschutz und Menschenrechte.
Die Webseite ist zur Zeit nicht erreichbar.
Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs ist derzeit nicht online verfügbar, da die Website derzeit offline ist.
Erfreulicherweise hat der Verfassungsgerichtshof Österreichs entschieden. Ob der Richtervorbehalt viel ändern wird, darf allerdings bezweifelt werden. Die Richter werden wahrscheinlich fast alles durchwinken.
Natürlich könnte man hoffen, dass die Polizei nur berechtigte Anträge stellt. Das wäre ein Schutz vor Willkür. Aber das ist andererseits zu spekulativ.