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Netflix fällt Patenttroll Blackbird Technologies zum Opfer

Netflix fällt dem Patenttroll Blackbird Technologies zum Opfer. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, die eigene Offline-Funktion verstoße gegen ein Patent.

Netflix wird in einer Klage von Blackbird Technologies vorgeworfen, die eigene Offline-Funktion verstoße gegen ein 17 Jahre altes Patent. Neben Netflix verklagt Blackbird noch weitere Unternehmen, es ist ein sogenannter „Patenttroll“, berichtet Ars Technica.

Patenttroll versucht Netflix zu verklagen

Kaum zwei Monate ist es her, seit Netflix die von vielen Nutzern gewünschte Download-Funktion hinzugefügt hat. Nun hat ein anderes Unternehmen das Online-Streaming-Unternehmen bereits verklagt. Das Offline-Video-Feature ermöglicht es, bestimmte Serien vorab herunterzuladen und dann anzuschauen, auch ohne eine bestehende Internetverbindung.

Interessantes Geschäftsmodell

Blackbirds Geschäft ist es, Patentrechte zu kaufen und dann an der Lizenzierung entsprechender Patente zu verdienen. Nun hat Blackbird die Offline-Funktion von Streaming-Anbietern im Visier: So laufen weitere Klagen gegen Soundcloud, Vimeo, Starz, Mubi und Studio 3 Partners. Nicht mit dabei ist Amazon, das in seinen Streaming-Diensten ebenfalls eine Offline-Funktion bietet.

Blackbirds Klagen stützen sich dabei auf ein bereits 17 Jahre altes US-Patent mit der Nummer 7.174.362. Beschrieben wird darin ein Vervielfältigungsvorgang, der eine automatisierte, digitale Verteilung von Inhalten auf CD-Rohlinge bezweckt, die anschließend postalisch versandt werden. Abgewickelt wird es über einen Server, der über ein Web-Interface einen Auftrag erhält, die Inhalte aus einer Datenbank ausliest und anschließend die Befüllung des Rohlings steuert. Das Patent beschreibt kein Verfahren, wie Videodaten für eine Offline-Nutzung heruntergeladen werden, ein Zusammenhang mit Netflix folglich kaum nachzuvollziehen. Dennoch entspricht das Prinzip dem ehemaligen Geschäft von Netflix, der Ausleihe von DVDs auf dem Postweg. Auf diesem Gebiet war das Unternehmen aber bereits tätig, bevor das fragliche Patent eingereicht wurde.

Erfolgsaussichten nicht besonders vielversprechend

Da jedoch Patentverfahren teuer sind und sich gewöhnlich über einen langen Zeitraum erstrecken können, lassen sich beklagte Unternehmen aus diesen Gründen oftmals auf einen schnellen Vergleich ein. Blackbird dürfte es bei seiner Klage folglich gar nicht um die Ausfechtung eines Prozesses gehen. So hat man das fragliche Patent mit der Nummer 7.174.362 bereits in der Vergangenheit schon mehrfach erfolgreich genutzt. Dabei ging es stets, Geld auf dem Vergleichsweg zu erhalten. Das wird man auch bei Netflix probieren.

Auch wenn Blackbirds Erfolgsaussichten – wie in diesem Fall – bei einem Gerichtsverfahren nicht besonders vielversprechend erscheinen, da ein Zusammenhang der Patentnutzung mit den Geschäftsinhalten von Netflix kaum gegeben wäre, könnte es für die beklagten Unternehmen dennoch sinnvoll sein, sich außergerichtlich zu einigen.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.