Auslieferungsverfahren von Kim Dotcom
Foto Thierry Ehrmann, thx! (CC BY 2.0)

Kim Dotcom: Auslieferungsverfahren wird live zu sehen sein

Ein Gericht entschied, die Verhandlung über das Auslieferungsverfahren von Kim Dotcom in die USA darf live im Internet gezeigt werden.

Die Verhandlung über das Auslieferungsersuchen der USA von Kim Dotcom darf „fast“ live im Internet gezeigt werden. Die Erlaubnis zur Übertragung vom Auslieferungsverfahren hat ein Gericht in Neuseeland bestätigt. Dotcom selbst spricht von einem „Meilenstein“.

Der für die Verhandlung im neuseeländischen Auckland zuständige Richter Murray Gilbert gab dem Antrag von Kim Dotcom am Dienstag (30.08.2016) statt und wies damit einen Versuch seitens der USA, den Livestream zu verhindern, zurück. Dotcom selbst twitterte: „Richter hat den Livestream genehmigt! Erfolg!“

Auslieferungsverfahren: Gerichtsverhandlung muss mit 20 Minuten Verzögerung ausgestrahlt werden

Das Gericht hat für den Stream vom Auslieferungsverfahren immerhin eine Verzögerung der Übertragung von 20 Minuten angeordnet. Ganz live wird die Sendung folglich nicht sein. Auch eine anschließende Archivierung im Netz (via YouTube, Vimeo etc.) ist offiziell nicht zugelassen. Wann genau die Übertragung am 31. August 2016 beginnt, ist derzeit noch unklar. Die Berufungsanhörung dazu läuft zurzeit in Auckland und könnte bis zu sechs Wochen dauern.

Dotcoms Anwalt Ron Mansfield hatte am Montag beim Beginn der Anhörung gesagt, der Fall habe eine nie dagewesene Dimension des öffentlichen und internationalen Interesses. Deshalb sei es unfair, wenn die Verhandlung ohne Livestream ablaufe. Die Anwälte der US-Regierung hätten indes versucht, die Übertragung zu verhindern, berichtete Radio Neuseeland. Sie argumentierten, das könne potenzielle Geschworene beeinflussen, die Dotcom in den USA eines Tages den Prozess machen sollen.

Der Internetunternehmer Kim Dotcom wehrt sich gegen das Auslieferungsverfahren in die USA. Die USA werfen Dotcom und drei Mitstreitern massiven Copyright-Betrug vor. Entscheidend wird die Bezahlung von Uploadern sein, die abhängig von der Anzahl der Downloads war. Umso neuer (also illegaler) ein Archiv war, umso größer war die Belohnung für die Person, die das Werk exklusiv hochgeladen hat. Update: Selbst Jahre später ist dazu noch keine finale Entscheidung gefallen.

Kim hatte die einst populäre Internet-Tauschplattform Megaupload gegründet, auf der Nutzer Musik, Filme und andere Inhalte untereinander austauschten. Dotcom argumentiert dagegen: Man könne ihn nicht verantwortlich für das machen, was die Nutzer bei Megaupload getan haben. Er sei nicht dafür verantwortlich, wenn Nutzer auf seiner Plattform gezielt copyrightgeschütztes Material illegal verbreitet haben. Bei einem Schuldspruch drohen den Angeklagten langjährige Haftstrafen. Doch noch steht nicht fest, ob sie überhaupt ausgeliefert werden sollen.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.