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Urteil: Facebook darf keine WhatsApp-Daten nutzen

Facebook darf nach einem Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts personenbezogene Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern nicht nutzen.

Nach einer Entscheidung des Hamburger Verwaltungsgerichts am 25. April 2017 darf Facebook die Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern nicht verwenden. Das Verwaltungsgericht Hamburg wies in einem Urteil die Klage von Facebook gegen einen Stopp des Datenaustausches durch den Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ab.

Facebook darf keine Daten mit Schwesterkonzern teilen

Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte untersagte Facebook im September 2016 mit einem sofort vollziehbaren Bescheid die Pläne zur Nutzung der Daten deutscher WhatsApp-User. Als Grund gab er an, das Online-Netzwerk habe dafür keine Einwilligung eingeholt, die deutschen Datenschutzvorschriften entspreche. Der Zuckerberg-Konzern konterte, man agiere in Europa nach irischem Datenschutzrecht, weil dort der internationale Sitz der Firma sei.

Facebook klagte vor dem Gericht gegen die Anordnung des Datenschutzbeauftragten, um die im vergangenen Jahr angekündigte Datenübermittlung von WhatsApp-Nutzern doch noch durchzusetzen. Das Gericht sah dafür jedoch keine rechtliche Grundlage. Das Verwaltungsgericht Hamburg bestätigte in einem Urteil nun die Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar vom vergangenen Herbst.

Personenbezogene Daten müssen beim Konzern bleiben

Damit bleibt es Facebook vorerst weiterhin untersagt, Telefonnummer und andere personenbezogene Daten von WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern, wenn die Betroffenen nicht eingewilligt haben. Die Datenschutzinteressen der WhatsApp-Nutzer in Deutschland hätten höheres Gewicht als das wirtschaftliche Interesse von Facebook, so das Gericht. Der Schutz der personenbezogenen Daten stelle ein grundrechtlich geschütztes Rechtsgut von hohem Wert dar, in das durch die geplante Weitergabe qualitativ und quantitativ erheblich eingegriffen werde. Jedoch räumte das Hamburger Verwaltungsgericht ein, es sei „noch nicht hinreichend geklärt, ob deutsches Datenschutzrecht zur Anwendung komme“ und Caspar gegen Facebook Irland vorgehen könne. Nach deutschen Vorschriften habe es keine Zustimmung gegeben.

Den zweiten Teil der Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar, bereits erhobene Daten zu löschen, müsse Facebook allerdings zunächst nicht befolgen, teilte das Verwaltungsgericht Hamburg mit. Diese Forderung sei wegen eines formellen Fehlers nicht sofort vollziehbar.

Berufung geplant

Facebook plant, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen, sagte ein Sprecher des Onlinenetzwerks.

Der Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar begrüßte das Urteil: „Nach diesem Beschluss wird es einen Massenabgleich der Daten inländischer Nutzerinnen und Nutzer zwischen WhatsApp und Facebook auch weiterhin nicht geben.“ Damit seien die Millionen von WhatsApp-Nutzer in Deutschland „nicht schutzlos“.

Weiterhin erklärte er. „Die Entscheidung hat erhebliche Ausstrahlungswirkung auch in Richtung EU“. Denn dort gelte bereits heute mit der EU-Datenschutzrichtlinie, auch bezogen auf Facebook. Erst recht gelte ab Mai 2018 mit der Datenschutzgrundverordnung ein vergleichbar hohes Datenschutzniveau.

„Ich glaube, dass wir auf gutem Wege sind, dass wir auch auf europäischer Ebene solche Massenabgleiche nicht hinnehmen müssen werden. Ich kann mir vor diesem Hintergrund nicht vorstellen, dass dieser Datenaustausch so noch stattfinden wird. Damit wird auch der Kritik vieler meiner Kollegen aus den anderen Mitgliedstaaten an dem geplanten Datenaustausch Rechnung getragen.“

Bildquelle: johny_deff, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.