Marienplatz, Videoüberwachung, Kameras
Marienplatz, Videoüberwachung, Kameras

Marienplatz Schwerin: Videoüberwachung wird fortgesetzt

Der Landesdatenschutzbeauftragte forderte vergeblich eine verschlüsselte Übertragung aller Filmaufnahmen am Schweriner Marienplatz.

Obwohl der Landesdatenschutzbeauftragte von Mecklenburg-Vorpommern, Heinz Müller, die unverschlüsselte Übertragung der Videoaufnahmen im Zentrum Schwerins untersagt hat, setzt man sich bei diesem Pilotprojekt über die Anweisung hinweg. Man setzt die Videoüberwachung am Schweriner Marienplatz fort.

Videoüberwachung am Schweriner Marienplatz geht weiter

Am 21. Dezember 2018 wurde der Startschuss für ein Pilotprojekt, der Videoüberwachung auf dem Schweriner Marineplatz, gegeben. Am 07. Januar ging diese dann in den Dauerbetrieb über. Ziel sollte es sein, das Geschehen vor Ort genau im Auge zu haben, um die Einsatzkräfte der Polizei bei Bedarf schnell hinzubeordern. Kritik hatte es gegeben, da man die Daten unverschlüsselt zum Polizeizentrum gesendet hat. Man hätte diese problemlos abfangen können. Der Landesdatenschutzbeauftragte Heinz Müller forderte daraufhin eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der übermittelten Aufnahmen aller acht eingesetzten Kameras mit Fristsetzung bis zum 31.01.2019. Zwar ist nun die Frist verstrichen, die Kameras hingegen senden immer noch völlig unverschlüsselt weiter, berichtet das Presseportal/blaulicht

Das rechtmäßige Verbot bleibt folgenlos.

Das Innenministerium setzt sich einfach über das Verbot des Landesdatenschutzbeauftragten hinweg. Die „Untersagungsverfügung“ des Landesdatenschutzbeauftragten wurde bei Eingang rechtlich überprüft und wäre „gemäß des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des Datenschutzrechts rechtmäßig“. Weiterhin sei gemäß Datenschutzgrundverordnung keine Ende zu Ende-Verschlüsselung vorgeschrieben.

Zeitliche Verzögerungen der Übertragung würden zudem zu solchen Qualitätsverlusten führen, dass „das Bildmaterial für die Beweissicherung nach Straftaten und die polizeitaktische Ausrichtung der Polizei unbrauchbar wäre“, in der bestehenden Form hingegen hätten die Kameras bereits zu Ermittlungserfolgen verholfen. Auch wäre eine Verschlüsselung in der Übertragungsstrecke vorhanden. Für Müller ist jedoch der Betrieb der Kameras nicht gesetzeskonform, solange die Signale beim Marienplatz nicht ausreichend verschlüsselt sind.

Sicherheit kontra Datenschutz am Schweriner Marienplatz?

Optimistisch hatte sich noch Innenminister Lorenz Caffier zur Einführung Maßnahme geäußert. „Mit der Bildüberwachung in Schwerin wird zum ersten Mal ein öffentlicher Platz in Mecklenburg-Vorpommern mit Videokameras ausgestattet. Es bleibt abzuwarten, welche Erfahrungen man dort durch den Einsatz von Technik machen wird. Unklar ist auch, ob man die Maßnahmen gegebenenfalls auch auf Kriminalitätsschwerpunkte in anderen Städten übertragen kann. Denn der Vorteil ist, dass man nun das konkrete Geschehen zentral beobachten kann. Man kann folglich die Einsatzkräfte bei Bedarf schnell und gezielt einsetzen. Man hat die installierte Hardware für ca. 135.000 Euro erworben.

Insgesamt acht Kameras sorgen mit Übersichts- und Detailaufnahmen dafür, dass der gesamte Marienplatz 24 Stunden durchgängig aus unterschiedlichen Blickwinkeln überwacht werden kann. Man überträgt die Aufnahmen drahtlos in das Polizeizentrum Schwerin. Man speichert sie dort für sieben Tage. Anlass zur Anordnung der Videoüberwachung gaben gewalttätige Auseinandersetzungen.

Entscheidungsträger in die Haftung nehmen?

Fefe kann für das Vorgehen der dortigen Behörden (wie üblich) keine positiven Worte finden:

„Ich finde es ja unverantwortlich, dass wir nicht in solchen Fällen persönliche Haftung aller Personen in der Entscheidungskette haben. Einfach direkt vom Gehalt abziehen. Was glaubt ihr, wie schnell die sich an die Gesetze halten würden, wenn das ihr Geld wäre, um das es da geht!“

Beitragsbild Marienplatz von endus3r, thx! (Pixabay Lizenz)

Tarnkappe.info

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Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.