Staatstrojaner
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Staatstrojaner mit neuem Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern

MV-Landtag beschließt neues Polizeigesetz,einhergehend mit Ausweitung von Sicherheitsbehörden-Befugnissen, wie Einsatz des Staatstrojaners.

Mit den Stimmen von SPD, CDU und AfD wurde am Mittwoch das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) der rot-schwarzen Regierung im Schweriner Landtag für Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Demgemäß bekommen Sicherheitsbehörden mittels Staatstrojaner-Einsatz mehr Befugnisse zum Ausspähen von Smartphones und Computer sowie zur Kummunikations-Überwachung, berichtet ndr.de.

Gesetz bringt Ausweitung der Befugnisse für Sicherheitsbehörden

Trotz zahlreicher Proteste und Kritiken ist das neue Polizeigesetz für Mecklenburg-Vorpommern nun beschlossen. Die oppositionelle Linke brachte zwar Änderungsvorschläge ein, fand dafür aber keine Unterstützung. Sie stimmte gegen das Gesetz. Die neuen Bestimmungen gewähren eine Ausweitung der Befugnisse für die Sicherheitsbehörden im Land,  wie unbemerkte Wohnungsüberwachungen, dem Ausspähen von Computern, Smartphones oder Tablets mit Hilfe von Staatstrojanern und einer Überwachung von Telefongesprächen. Diese Maßnahmen hätten eine wirkungsvollere Bekämpfung von Terrorismus, Online-Kriminalität und Kinderpornografie zum Ziel, hieß es. Kritiker sehen in dem neuen Sicherheits- und Ordnungsgesetz massive Einschränkungen der Grundrechte der Bürger.

Staatstrojaner gefordert

Bereits auf der 89. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister der Länder am 6. und 7. Juni 2018 in Eisenach hat die Mehrheit der Teilnehmer sich für ein Wohnungsbetretungsrecht ausgesprochen. Zum Zweck der Installation von Überwachungssoftware auf den heimischen Computern oder anderen Kommunikationsgeräten sowie deren Durchsuchung verschafft das neue Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) nun der Polizei u.a. auch freien Zugang zu privaten Wohnungen, wie aus den Gesetzeserläuterungen hervorgeht. Somit sei auch der Zugriff auf „nicht mit dem Internet verbundenen Systemen (sogenannte Stand-Alone-Systeme) oder Systemen, die mit einem unüberwindbaren Zugriffsschutz gegen Angriffe von außerhalb aufwarten, denkbar.“ Allerdings ist für solche Maßnahmen, wie das Betreten der Wohnung oder einer Online-Durchsuchung die Zustimmung eines Richters erforderlich.

Polizeigesetz umfasst Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und Online-Durchsuchung

Neben der Online-Durchsuchung, die den vollen Zugriff auf Daten erlaubt, wird der Polizei noch eine weitere Überwachungsmaßnahme gestattet. Nämlich die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ). Damit wird es Ermittlungsbeamten möglich, verschlüsselte Kommunikation, wie E-Mails oder Messenger-Nachrichten, nach der Entschlüsselung, bzw. vor der Verschlüsselung abzufangen. Voraussetzung dafür wäre, die Geräte der Betroffenen mit Schadsoftware in Form sogenannter Staatstrojaner zu infizieren. Damit wird jedoch die IT-Sicherheit laut Experten allgemein untergraben. Das Gesetz ist umstritten, weil Datenschutz-Probleme und ein Missbrauch von den Behörden bei bewusst nicht geschlossener Sicherheitslücken befürchtet werden.

Auch Drohneneinsatz ist vorgesehen

Allerding greifen bei dem Polizeigesetz die Überwachungsmaßnahmen noch weiter. Sie beziehen auch eine verdeckte Observation von Wohnräumen, den Einsatz von Drohnen, „um vermisste oder sonst polizeilich relevante Personen, Sachen oder Tiere“ zu suchen oder zu beobachten, mit ein. Zudem ist ein Drohneneinsatz vorgesehen bei der Ortung von Mobilfunkgeräten, den Zugriff auf WLAN-Netzwerke und zur Koordinierung von Polizeieinsätzen bei Veranstaltungen. Außerdem ist eine Erweiterung der Bestandsdatenauskunft von Telekommunikationsdiensten auf Telemediendienste vorgesehen.

Staatstrojaner – Befürwortung und Kritik

Was für SPD- Abgeordneten Manfred Dachner eine „Antwort auf das digitale Zeitalter“ ist. So stößt das Gesetz unter anderem beim Deutschen Journalisten-Verband (DJV) auf Kritik. „Es ist (laut DJV) völlig unverständlich, warum nun unterschiedliche Regelungen getroffen werden, die zum Beispiel Geistliche, Rechtsanwälte und Landtagsabgeordnete nach wie vor als Berufsgeheimnisträger einstufen, Journalisten aber nicht“. Aber auch bei Juristen- und Sozialverbänden stießen die Gesetzesänderungen auf Kritik. Jusos-Landeschef Johannes Barsch äußerte. „Ich entschuldige mich im Namen der Jusos MV für das Abstimmungsverhalten der SPD Landtagsfraktion bei allen, die in den letzten Monaten mit uns für eine freie Gesellschaft ohne ausufernde polizeiliche Überwachungsbefugnisse und den Schutz von Bürger*innenrechten gekämpft haben“.

Foto hrohmann, thx!

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.