Das LG Schwerin verschickt streng vertrauliches Beweismaterial auf einem unverschlüsselten USB-Stick und die Post verliert den Datenträger.
Dem Landgericht Schwerin ist auf dem Postweg ein USB-Stick abhandengekommen. Auf dem Stick waren sowohl Filmaufnahmen eines Kindesmissbrauchs als auch die ausführliche Befragung des Opfers durch die Ermittlungsbehörden unverschlüsselt gespeichert. Das auf dem Datenträger befindliche Beweismaterial sollte an einen Sachverständigen in Berlin übersandt werden.
LG Schwerin: Sorgloser Umgang mit sensiblen Daten?
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Heinz Müller, hat einen neuen Fall. Denn dem LG Schwerin ist ein USB-Stick mit hochsensiblen Inhalten abhandengekommen. Ungeschützt und ohne jegliche Sicherheitsvorkehrungen hat man Beweismittel zu einem Kindesmissbrauchsfall per Post versandt.
Eine Pressesprecherin der Landesdatenschutzbehörde erklärte gegenüber der dpa:
Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt vor, dass bei Datenträgern mit sensiblen Inhalten Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit getroffen werden müssen – zum Beispiel eine Verschlüsselung. Vorgesetzte sollten ihren Mitarbeitern ausdrücklich erklären, ob und welche USB-Sticks verwendet werden dürfen.
lto.de
Die Pressesprecherin geht davon aus, dass sich auch die Gerichte in Mecklenburg-Vorpommern an diese Vorgaben halten müssen. Ob und warum das Landgericht Schwerin diese wichtigen Direktiven missachtet habe, müsse daher nun eingehend geprüft werden.
So etwas hat es in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht gegeben
Über den Verbleib des vom LG Schwerin versendeten USB-Sticks ist nichts bekannt. Beim Sachverständigen in Berlin ist lediglich ein leerer Umschlag eingegangen. Wer auch immer nun im Besitz des Speichermediums ist, könnte entweder die Filmaufnahmen des Missbrauchs ins Internet stellen oder sogar das Opfer damit erpressen. Außerdem eine Einflussnahme auf die Ermittlungen oder die Verhandlung wären somit theoretisch möglich.
Die Pressesprecherin des Landesdatenschutzbeauftragten erklärt, dass ein solcher Fall in Mecklenburg-Vorpommern noch nicht vorgekommen sei. Sie weist zudem ausdrücklich darauf hin, wie wichtig es ist, dass auch Privatpersonen ihre USB-Sticks verschlüsseln: „Man will ja nicht, dass diese Dinge im Netz auftauchen, wenn man den Stick verloren hat„.
Wie man einen USB-Stick sicher mit VeraCrypt verschlüsselt
Damit euch nicht dasselbe passiert wie dem Landgericht Schwerin, solltet ihr eure USB-Sticks verschlüsseln. Eine Möglichkeit besteht darin, eine Verschlüsselungssoftware zu verwenden, die speziell für USB-Sticks entwickelt wurde, wie beispielsweise VeraCrypt oder ehemals Truecrypt. Um einen USB-Stick mit VeraCrypt zu verschlüsseln, gehen wir wie folgt vor:
- Wir laden die VeraCrypt-Software von der offiziellen Website herunter und installieren sie auf unserem Computer. Der Download ist natürlich kostenlos.
- Um ein neues verschlüsseltes Laufwerk zu erstellen, starten wir VeraCrypt und klicken auf „Create Volume“.
- Nun wählen wir „Encrypt a non-system partition/drive“ und klicken auf „Next“.
- Wähle als nächstes „Standard VeraCrypt Volume“ aus und klicke auf „Next“, um zu bestätigen.
- Jetzt wird der USB-Stick als Ziellaufwerk ausgewählt und wieder auf “ Next “ geklickt.
- Wählt nun „AES“ als Verschlüsselungsalgorithmus und eine Schlüssellänge von 256 Bit (oder höher) aus. Dann weiter mit „Next“.
- Nun stellen wir die Größe des zu verschlüsselnden Laufwerks ein und klicken wieder auf „Next“.
- Jetzt kommt das Wichtigste. Ein starkes und sicheres Passwort. Wenn ihr fertig seid, klickt wieder auf „Next“. Das Passwort nicht irgendwo aufschreiben, sondern bitte im Gedächtnis speichern!
- Jetzt müssen wir noch das Dateisystem festlegen und dann haben wir es fast geschafft.
- Klickt nun auf „Format“ und wartet, biss der Vorgang abgeschlossen ist.
- Nun nur noch auf „Exit“ klicken und entfernt euer frisch verschlüsseltes Speichermedium.
Das LG Schwerin hätte sich mit diesen einfachen Schritten eine Menge Ärger sparen können. Sowohl für sich als auch für das von der Datenpanne betroffene Kindesmissbrauchsopfer.