Netzneutralität, Bundesrat
Grafik bykst, thx! (CC0 1.0)

Netzneutralität: Bundesrat will auch Zero Rating mit Geldstrafe ahnden

Netzneutralität: Bundesrat will auch Zero Rating mit Geldstrafe ahnden sowie für einen besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Mobilfunk sorgen.

Der Bundesrat hat den Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert, bei einem neuen Gesetzentwurf zur Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nachzubessern. In einer Stellungnahme der Länderkammer fordert er, dass auch die umstrittene Praxis des Zero Rating unter die sanktionierbaren Tatbestände fallen solle und so mit bis zu 500.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann.

Das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (Gerek) hat vor kurzem seine Leitlinien zu der Verordnung für ein offenes Internet herausgearbeitet. Netzbetreibern bleibt kein großer Spielraum mehr für Preisdiskriminierungen einschließlich Zero Rating. Selbst wenn ganze Dienstkategorien wie Videostreaming und nicht einzelne Apps bevorzugt werden, kann dies den Kontrolleuren zufolge leicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen.

Bundesrat fordert Nachbesserung

Beim Zero Rating rechnen Mobilfunkbetreiber bestimmte Transfers etwa beim Streaming nicht auf das Datenvolumen an, das in einen Tarif eingeschlossen ist. Die Telekom hat zum Beispiel einen Tarif, bei dem Spotify-Streaming nicht in das Datenvolumen zählt. Das ist angewandtes Zero-Rating und verstößt gegen das Prinzip der Netzneutralität. Sie bevorzugen eigene Angebote oder die von Partnern, doch eigentlich dürfen Internetanbieter keine Webseite oder keinen Dienst privilegieren. Sie müssen alle Daten gleichermaßen und in gleicher Qualität über ihre Autobahnen leiten. Beim Zero-Rating findet aber eine Privilegierung bestimmter Dienste statt. So können Anbieter wie die Telekom manchen Unternehmen Wettbewerbsvorteile verschaffen – und andere benachteiligen.

Die Zero-Rating-Praktiken müssten nach Ansicht des Bundesrats prinzipiell auch so wie andere Verstöße gegen die Netzneutralität geahndet werden können. Konkret bezieht sich der Bundesrat darauf, dass die umstrittene Praxis des Zero Rating bislang nicht unter die sanktionierbaren Tatbestände falle. An der maximalen Gesamthöhe der Bußgelder solle sich aber nichts ändern. Und dies obwohl Beobachter kritisiert hatten, dass Konzerne wie die Deutsche Telekom ihre Strafen aus der Portokasse zahlen können.

Nur mit Zustimmung?

Die Länderkammer hält es für nötig, dass der Gesetzentwurf nur mit ihrer expliziten Zustimmung in Kraft treten darf. Die Bundesnetzagentur müsse sich ferner bei Entscheidungen zum Schutz des offenen Internets im Rahmen des Regelwerks eng mit den Landesmedienanstalten abstimmen. Dies ergebe sich aus dem verfassungsrechtlichen Auftrags an die Länder. Sie sollen „die Entwicklung des Zugangs zum und die Angebotsvielfalt im Internet beobachten“ und absehbare Beschränkungen entgegenwirken.

Mehr Verbraucherschutz

Weiterhin setzt sich der Bundesrat für einen besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im Mobilfunk ein. So sollen Handynutzer von ihrem Betreiber verlangen können, kostenlos eine selektive, auf einzelne Anbieter oder Branchen beschränkte Sperre einzurichten. Dies sei effektiver als die bisherige pauschale Drittanbieterblockade.

Die über spezielle Abrechnungsschnittstellen durchgeführte Identifizierung von Mobilfunkanschlüssen für das vielfach mit Abzocke in Verbindung gebrachte „WAP-Billing“ soll bei Neuverträgen standardmäßig ausgeschlossen und nur noch per Opt-in von Kunden freigegeben werden. Auch die Anforderungen an die Identitätsfeststellung von Drittanbietern muss man verschärfen, meinen die Länder.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.