Cybersicherheitsstrategie
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Cybersicherheitsstrategie: keine Total-Überwachung geplant

Die Cybersicherheitsstrategie sieht nun doch keine Überwachung des kompletten Netzwerkverkehrs vor. Der Bundestag bleibt zudem außen vor.

Innerhalb der Bundesregierung überarbeitet man gerade die Cybersicherheitsstrategie von 2011. Die Ministerien stimmen sie unter einander ab, unter anderem mit Beteiligung vom Wirtschafts- und Justizministerium. Das Kabinett soll die neue Strategie soll im Herbst verabschieden.

Das Bundesinnenministerium arbeitet weiter an der Erneuerung seiner Cybersicherheitsstrategie, nimmt nun jedoch einige Punkte zurück. So plant die Bundesregierung „keine automatisierte Überwachung des kompletten Netzwerkverkehrs“ mehr. Laut Innenministerium ist nicht vorgesehen, dass sich der Bundestag mit der Strategie nach einem möglichen Kabinettsbeschluss im Herbst 2016 befasst.

Cybersicherheitsstrategie abgeändert

Anders als im Entwurf ausgeführt, will das Innenministerium nun doch keine „Sensorik in den Netzen“ zur Früherkennung von Spionage- oder Sabotageattacken etablieren. Dort stand, die Regierung wolle gemeinsam mit den Internetprovidern „die Notwendigkeit eines Ausbaus der Sensorik im Netz“ prüfen. Genauer hat man das jedoch nicht erläutert. So blieb blieb unklar, was man Sensorik eigentlich gemeint hat und auf welcher Rechtsgrundlage man sie ausbauen wollte. Würde sie die sogenannte Deep Packet Inspection mit einschließen, also die Überwachung aller Netzinhalte? All das wollten die Linken daher näher erläutert wissen. Also fragten sie nach.

Die Auskunft der Bundesregierung auf den ganzen Fragenkomplex über die Cybersicherheitsstrategie lautet schlicht: „nein“. Viele Fragen hat man öffentlich aber gar nicht beantwortet. Und an anderer Stelle: „Seitens der Bundesregierung ist keine automatisierte Überwachung des kompletten Netzwerkverkehrs geplant.“, dies geht aus der Antwort auf eine kleine Anfrage von Jan Korte, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Linksfraktion im Bundestag, hervor. Damit hat man einen der heikelsten Punkte der geplanten Cyberstrategie also offenbar gestrichen – oder vertagt.

Mitsprache des Bundestages nicht vorgesehen

Auf die Frage der Bundestagsfraktion Die Linke, ob denn das Parlament mitreden dürfe bei diesen weitreichenden Plänen, lautete die Rückäußerung der Regierung: Eine parlamentarische Beratung „ist nicht vorgesehen“. Folglich soll die Cybersicherheitsstrategie ohne jegliche parlamentarische Beratung beschlossen werden. Damit sind viele Abgeordnete nicht einverstanden. Immerhin soll das der Plan für die kommenden fünf Jahre sein, anhand dessen man alle Aktivitäten zur Sicherheit im Internet koordiniert. Also ein „strategischer Überbau für sämtliche Initiativen und Vorhaben der Bundesregierung mit Bezügen zur Cyber-Sicherheit“. Petra Sitte, die Parlamentarische Geschäftsführerin der Fraktion Die Linke meinte dazu: Man werde „den chaotischen Cyberwar der Bundesregierung“ nicht als einfachen Verwaltungsvorgang zur Kenntnis zu nehmen. „Wir werden deshalb die Debatte im Bundestag zu diesen Plänen einfordern.“

Fazit

Die neue „Cybersicherheitsstrategie“ der Bundesregierung beschreibt die künftige IT-Sicherheitsarchitektur in Deutschland. Es ist dabei nicht nur für Die Linke nicht hinnehmbar, dass die Strategie für Deutschland 2016 von der Regierung allein erarbeitet werden soll, ohne Einbeziehung der Abgeordneten. Auch die Grünen legen ihr Veto ein.

Dem Entwurf zufolge sollen drei Eingreiftruppen entstehen, um schneller auf Vorfälle, wie den Hack des Bundestagsnetzes im Sommer 2015, reagieren zu können. Das Cyber-Abwehrzentrum in Bonn soll künftig mehr Geld und Befugnisse bekommen, die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr „neu konzipiert“ werden. Vor allem die letzten beiden Punkte sehen die Linken kritisch. Sie finden, dass im Cyber-Abwehrzentrum auch jetzt schon eine „verfassungsrechtlich bedenkliche Vermischung von Aufgaben der Bundeswehr und der Polizeibehörden“ vollzogen werde. Das solle nun noch ausgebaut werden, trotzdem wolle die Bundesregierung den Abgeordneten nicht mitteilen, wie genau das realisiert werden soll. Das zeuge von einem „demokratischen Unverständnis der großen Koalition“, kritisiert Petra Sitte.

Mit der Cybersicherheitsstrategie wolle die Bundesregierung „eine verfassungsrechtlich höchst fragwürdige, völlig neue Sicherheitsarchitektur für den digitalen Raum“ bauen, sagt Konstantin von Notz, Netzpolitischer Sprecher der Grünen im Bundestag. Dabei aber „stellen sich zahlreiche verfassungsrechtliche Fragen“, die bislang nicht beantwortet worden seien. Angesichts dessen sei es „absolut inakzeptabel“, dass die Bundesregierung plane, dieses Vorhaben am Parlament vorbei zu beschließen.

Tarnkappe.info

 

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.