Videoüberwachung
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Bundesrat: grünes Licht für mehr Videoüberwachung

Der Bundesrat hat grünes Licht für die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Videoüberwachung gegeben und hat "grundsätzlich keine Einwände dagegen".

Grünes Licht gab es vom Bundesrat für die Pläne der Bundesregierung zur Ausweitung der Videoüberwachung. Der Bundesrat hat grundsätzlich keine Einwände gegen die Pläne der Bundesregierung, den Einsatz von Videoüberwachung auszuweiten.

Noch mehr Videoüberwachung durchgewunken

Der Bundesrat hat am Freitag über den Entwurf für ein sogenanntes „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ abgestimmt. Man hat diesen durchgewunken. Dabei sprach sich der Bundesrat dafür aus, die Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden zu verstärken. Allerdings vergab die Länderkammer die Chance, sich klar gegen das Vorhaben der Bundesregierung auszusprechen.

Mit dem geplanten Gesetz soll der Einsatz von Kameras in den öffentlich zugänglichen Bereichen privat betriebener Einrichtungen erleichtert werden. So sollen künftig öffentlich zugängliche Orte wie öffentliche Veranstaltungen, Einkaufszentren, Sportstätten, Parkplätze oder Busse und Bahnen, aber auch Diskotheken durch Kameras beobachtet werden können.

Mit den Worten: „Wir bedauern, dass sich der Bundesrat an der Placebopolitik der Bundesregierung beteiligt. Die Ausweitung der Videoüberwachung wird keineswegs die Sicherheit der Bevölkerung erhöhen, sondern die Attraktivität öffentlich zugänglicher Orte als Ziel terroristischer Anschläge weiter steigern. Der Bundestag muss das verfassungswidrige Vorhaben deshalb unbedingt stoppen und die weitere Aushöhlung unserer Grundrechte verhindern. Ein Paradigmenwechsel in der Terrorbekämpfung hin zu evidenzbasierten Sicherheitskonzepten ist mehr als überfällig“, übt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft, Kritik an den geplanten Maßnahmen.

Weitere Kritik kommt von den Datenschützern

„Der Gesetzentwurf vermag nicht zu begründen, dass die angestrebte Erleichterung der Videoüberwachung die öffentliche Sicherheit besser gewährleisten kann, als dies gegenwärtig der Fall ist. […] Auch die mögliche Erhöhung eines faktisch ungerechtfertigten subjektiven Sicherheitsgefühls könnte Grundrechtseingriffe nicht rechtfertigen.

Insoweit ist die Regelung, die von den privaten Betreibern eine stärkere Gewichtung des Schutzes von Leben, Gesundheit oder Freiheit der Betroffenenbei der rechtlichen Abwägung fordert, letztlich gar nicht geeignet, das Ziel der gesetzlichen Regelung zu erreichen.“

In den nächsten Wochen beraten die Fachausschüsse über die Pläne. Dann wird der Bundestag in zweiter Lesung über den Gesetzentwurf zur Videoüberwachung abschließend abstimmen.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.