Bahrain
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Bildquelle: Charles-Adrien Fournier, Lizenz

Bahrain geht erstmals gegen IPTV-Piraterie vor

Bahrain ging erstmals gegen einen Anbieter illegaler IPTV-Dienstleistungen vor. Er wurde zur Zahlung einer hohen Geldstrafe verurteilt.

In einem für dortige Verhältnisse bahnbrechenden Fall hat der Dritte Untere Strafgerichtshof des Königreichs Bahrain eine Einzelperson angeklagt. Man wirft ihm vor, illegale Internet-Protokoll-Fernsehdienste (IPTV) seit zwei Jahren verbreitet und verkauft zu haben. Die Kunden hatten es insbesondere auf die Sendungen der beIN MEDIA GROUP (beIN) abgesehen, die für das Publikum im Nahen Osten und Nordafrika gedacht sind.

Erstmals IPTV-Pirat in Bahrain verurteilt

Dieses Urteil stellt in Bahrain einen Präzedenzfall im Kampf gegen die Piraterie dar. Es soll die rechtlichen Folgen der Beteiligung an oder der Erleichterung der Übertragung von raubkopiertem Material, das gegen die Rechte des geistigen Eigentums verstößt, verdeutlichen.

Das Gerichtsverfahren ergab, dass der Beklagte im Jahr 2022 wissentlich IPTV-Dienste an Kunden verkaufte, die speziell modifiziert waren, um das Abonnementmodell von beIN zu umgehen. Der Angeklagte verkaufte diese Dienste an drei Standorten in Bahrain: in Souq Waqif, Tubli und Saar. Gegenüber Interessenten behauptete er, sein Unternehmen sei als „autorisierter Händler“ von beIN auf den Verkauf von IPTV-Diensten spezialisiert.

Über diese Dienste hat der Angeklagte alle wichtigen Fußballwettbewerbe, die auf den Sportkanälen der Gruppe, beIN SPORTS, übertragen wurden, einschließlich der UEFA Champions League, der englischen Premier League und LaLiga, sowie die Unterhaltungskanäle von beIN raubkopiert. Der Angeklagte half auch bereitwillig Kunden, die bestimmte Programme und Kanäle anforderten, sich illegal Zugang zu diesen Übertragungen zu verschaffen. Seine Handlungen verstießen unmittelbar gegen die Artikel 44/2 und 3, 45 und 111 des Strafgesetzes sowie gegen mehrere Abschnitte des Gesetzes Nr. (6) von 2014 über Cyberkriminalität in Bahrain.

bein Sports, Bahrain

Angeklagter versuchte Klage anzufechten

Trotz des Versuchs des Angeklagten, die Anklage anzufechten, befand das Gericht die gegen ihn vorliegenden Beweise als erdrückend. Das Gericht wies alle Einsprüche der Verteidigung entschieden zurück und hob die Klarheit und Schwere der begangenen Straftaten hervor. Aufgrund seiner Handlungen hat man den Angeklagten zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Bahrainischen Dinar verurteilt. Das sind umgerechnet 12.183 Euro, für dortige Lebensverhältnisse eine hohe Geldstrafe.

Lokale Medien wie „The Peninsula“ gehen davon aus, dieses Urteil stelle in diesem Land einen bedeutenden Fortschritt im laufenden Kampf gegen die Piraterie dar. Die Piratennetzwerke in der Region kosten die Rundfunkanstalten jährlich (nach eigenen Schätzungen) mehr als 1 Milliarde US-Dollar. Dies wirke sich bereits auf die Zahlungsfähigkeit der Rundfunkanstalten beim Kauf von Sportrechten aus, berichten lokale Medien von Bahrain.

Piraterie untergräbt die Exklusivität von Sendelizenzen

Dieser Fall zeige auch, welche rechtlichen Folgen die Verletzung von Rechten an geistigem Eigentum habe. Durch die Piraterie von Sport-Streaming-Webseiten und IPTV-Anbietern untergraben diese die Gebiete der Lizenznehmer. Die Piraterie untergräbt den Grundsatz der Exklusivität von Sendelizenzen. Zudem wirke sie sich auf die Entwicklung und Investitionen in Ligen und einzelnen Vereinen aus.

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.