Girocard-Sperrung bietet keinen Sofortschutz gegen unberechtigte Abbuchungen
Girocard-Sperrung bietet keinen Sofortschutz gegen unberechtigte Abbuchungen
Bildquelle: csamhaber, Lizenz

Girocard: Sperrung schützt nicht sofort vor unberechtigter Abbuchung

Bei Diebstahl einer Girocard können Diebe trotz Kartensperrung noch mehrere Stunden danach Geld abheben. Diese Erfahrung machte eine Userin.

Eine Verbraucherin bemerkte den Diebstahl ihrer Girocard (ehemals EC-Karte) sofort. Sie reagierte darauf auch zügig und ließ die Karte nur wenige Minuten danach sperren. Dennoch konnten die Diebe mit der entwendeten Geldkarte noch Wareneinkäufe von über hundert Euro tätigen. Wie das LKA Berlin erklärt, sei dies kein Einzelfall. Darüber berichtete rbb, die Rundfunkanstalt der Länder Berlin und Brandenburg.

Mit ihrer Geschichte wandt sich die Frau an den rbb. Diese bestätigen:

„Auch wenn man bei Verlust oder Diebstahl der Geldkarte diese bei der zuständigen Bank sperren lässt, können Diebe oft stunden- oder tagelang weiterhin kontaktlos mit der gestohlenen Karte bezahlen.“

Verzögerung bei der Datenweiterleitung im Banksystem verlängert Sperrwirkung

Eine Erklärung für die nicht sofort inkraft tretende Girocard-Sperrung bietet Sabine Burkowski vom LKA Berlin gegenüber dem rbb-Verbrauchermagazin SUPER.MARKT. Demgemäß wäre die Ursache in einer zeitlichen Verzögerung bei der Datenweiterleitung im Banksystem zu finden.

„Beim kontaktlosen Bezahlen hängt es dann davon ab, ob das Kassensystem der Handelsunternehmen online mit dem Sperrsystem verbunden ist oder ob die Sperrung alle 12 Stunden oder alle 24 Stunden im Rahmen eines Updates mitgeteilt wird.“

Verbraucher können sich gegen Kartendiebstahl schützen, indem sie „von vorneherein die Funktion des kontaktlosen Zahlens ohne Pin bei der Bank sperren lassen“. Ulrich Binnebössel vom HDE, dem Deutschen Einzelhandelsverband, warnt zudem noch vor einer eher unbekannten Sicherheitslücke bei Girocard-Diebstählen, denn:

„das Lastschriftverfahren funktioniert in jedem Falle, auch wenn die Karte gesperrt ist.“

Zusätzlicher Schutz bei Girocard-Diebstahl

Vor der Sicherheitslücke kann man sich nur schützen, indem man die Girocard noch zusätzlich bei der Polizei sperren lässt. Dies ermöglicht ein freiwilliger Dienst der Polizeibehörden in Bund und Ländern und dem Zusammenschluss großer Handelsketten, namens „KUNO-Sperrdienst“. Erst danach verweigern die großen Ketten die Akzeptanz einer Zahlung mit Unterschrift.

Solch eine Sperrung der Girocard für das SEPA-Lastschriftverfahren lohne sich auf alle Fälle, informiert der rbb. Denn zwar steht dem Verbraucher das Recht zu, durch Unterschriftenbetrug entstandene Schäden von dem jeweiligen Handelsunternehmen zurückzufordern, das Verfahren wäre jedoch sehr aufwändig. Des Weiteren spricht für eine rechtzeitige, noch vor einem Diebstahl initiierte Sperrung, dass die Banken in einem solchen Falle in der Regel den entstandenen Schaden übernehmen.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.