Schweiz, Geheimdienstbefugnisse
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Schweiz: Bürger voten für erweiterte Geheimdienstbefugnisse

Bei der Volksabstimmung nahmen mit 65,5 Prozent Ja-Stimmen die Schweizer das neue Nachrichtendienstgesetz für mehr Geheimdienstbefugnisse an.

Bei der Volksabstimmung am 25. September 2016 nahmen die Schweizer Stimmberechtigten das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) für erweiterte Geheimdienstbefugnisse mit einer deutlichen Mehrheit von 65,5 Prozent Ja-Stimmen an. Künftig dürfen Verdächtige auf elektronischem Weg überwacht werden.

Schweizer stimmen für erweiterte Geheimdienstbefugnisse

Abgestimmt wurde dabei über ein bereits 2015 vom Parlament gebilligtes Gesetz über neue Regeln für den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bei der Bekämpfung terroristischer Gefahren. Das neue Gesetz wird am 1. September 2017 in Kraft treten. Bis dahin müsse unter anderem die Zusammenarbeit zwischen dem NDB, dem Ministerium für Verteidigung und Bevölkerungsschutz sowie den Kantonen und Polizeidirektoren geregelt werden. Für das elektronische Eindringen in die Privatsphäre von Bürgern müssen jeweils Bewilligungen von Regierungsstellen sowie des höchsten Schweizer Verwaltungsgerichts eingeholt werden.

Bisher waren nicht einmal die Überwachung des Telefonverkehrs potenzieller Terroristen in der Schweiz erlaubt, falls es zwar einen Verdacht gibt, aber gegen die betroffene Person kein Strafverfahren eingeleitet wurde, ferner durfte der Schweizer Geheimdienst verdächtige Personen oder Gruppen nur an „öffentlich und allgemein zugänglichen Orten“ überwachen.

NDB darf in die Privatsphäre der Bürger eindringen

Doch diese Zurückhaltung erscheint heute nicht mehr zeitgemäss – einerseits wegen der veränderten Bedrohungslage im Bereich des Terrors und andererseits weil die derzeitigen Möglichkeiten der Informationstechnologie ungenügend ausgeschöpft werden. Heute ist der Nachrichtendienst stark auf Informationen ausländischer Dienste angewiesen. Doch mit diesem Volksentscheid soll sich das nun ändern. Nun kann der Geheimdienst „besondere Mittel der Informationsbeschaffung“ – so nennt man sie im Schweizer Amtsdeutsch – auch im „nicht öffentlichen Bereich“ einsetzen. Sprich, ein Eindringen in die Privatsphäre wird möglich.

Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erhält nun zusätzliche Möglichkeiten, den technischen Möglichkeiten der heutigen Zeit angepasst: Neben der klassischen Telefon- und Postüberwachung gehören dazu die Überwachung des Mail- und Internetverkehrs sowie das Installieren von Staatstrojanern zum Abhören oder Mitlesen von verschlüsselter Kommunikation. Andererseits soll der NDB künftig in private Räumlichkeiten eindringen dürfen. Weiter soll er Wanzen und andere Überwachungsgeräte sowie Ortungsgeräte einsetzen können. Zudem soll es dem NDB erlaubt sein, zwecks Informationsbeschaffung oder zur Abwehr von Cyberattacken in Computersysteme oder -netzwerke einzudringen – auch im Ausland. Von daher öffnen die neuen Geheimdienstbefugnisse Tür und Tor für die Mitarbeiter.

Gegenstand der Kabelaufklärung

Der Schweizer Datenverkehr, ob durch Handy-Chats, Mail oder Web-Surfen erzeugt, darf laut neuem NDG eigentlich nur überwacht werden, wenn einer der Teilnehmer der Internetkommunikation sich im Ausland befindet. Da jedoch der Großteil des Datenverkehrs der Schweizer Bevölkerung über ausländische Server und Netze läuft, könnte am Ende die Kommunikation aller inländischen Online-User ein Gegenstand der Kabelaufklärung werden.

Der Nachrichtendienst darf Verdächtige im öffentlichen Raum weiterhin ohne Bewilligung überwachen, neu auch mit Satelliten oder Drohnen. Die neuen Instrumente sind genehmigungspflichtig: Zuerst vom Bundesverwaltungsgericht, dann vom Verteidigungsminister, der seine Kollegen im Aussen- und Justizdepartement konsultieren muss. Ist Gefahr in Verzug, kann man die Maßnahmenen auch nachträglich bewilligen. Bei Fällen von besonderer Bedeutung und immer wenn der Nachrichtendienst in ein Computernetz im Ausland eindringen möchte (Staatstrojaner), braucht es einen Entscheid des Gesamtbundesrats.

Alle Tätigkeiten des NDB werden durch das VBS (ND-Aufsicht), den Bundesrat und die Geschäftsprüfungsdelegation des Parlaments kontrolliert. Für die im Nachrichtendienst vorgesehenen zusätzlichen Beschaffungsmassnahmen soll außerdem eine unabhängige Kontrollinstanz eingesetzt werden. Eine solche gibt es bereits für die Funkaufklärung. Sie soll in Zukunft auch die neue Kabelaufklärung überwachen, ob man die Geheimdienstbefugnisse überschritten hat.

Fazit

bnd, geheimdienste

Selbstverständlich war die Annahme dieser Vorlage keineswegs, denn die Schweiz hat keine unmittelbaren Erfahrungen mit islamistischen Anschlägen, die in anderen Ländern zu einer veränderten Stimmungslage und zu wachsender Akzeptanz von Eingriffen in die Privatsphäre geführt haben. Und so gibt es auch hier Befürworter und Gegner:

Die Befürworter erachten es als wichtig, dass der Nachrichtendienst die nötigen Mittel erhält. Sie machten geltend, dass der Geheimdienst angesichts der Bedrohung durch die IS-Terrormiliz und anderer Gewalttäter „nicht blind und taub“ sein dürfe. Er müsse vielmehr über alle erforderlichen Mittel verfügen, um bereits Planungen für Anschläge zu erkennen und unterbinden zu können. Und sie betonen, dass das Gesetz kein Freipass sei.

Der Nachrichtendienst dürfe auch nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes nicht wahllos Telefongespräche abhören und Informatiksysteme infiltrieren. Es müsse dafür eine konkrete, schwere Bedrohung vorliegen, die Überwachungsmassnahmen müssten vom Bundesverwaltungsgericht genehmigt und vom Vorsteher des Verteidigungsdepartementes sowie vom Sicherheitsausschuss des Bundesrats freigegeben werden. «Der unbescholtene Bürger muss sich nicht fürchten», sagt SVP-Ständerat Alex Kuprecht (SZ) in der Abstimmungssendung von SRF. Er rechne mit zehn bis zwölf Fällen pro Jahr, bei denen der Nachrichtendienst auf die neuen Mittel zurückgreifen werde. Ändere sich die Sicherheitslage dramatisch, würden es zwanzig bis dreißig. «Mehr glaube ich nicht.» Verteidigungsminister Guy Parmelin von der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) begrüßte die breite Zustimmung. Das neue Gesetz ermögliche es, auf Ängste der Bevölkerung zu reagieren.

Wird die Schweiz zum Schnüffelstaat?

Die Gegner halten die geplanten Überwachungsmassnahmen bzw. Geheimdienstbefugnisse für einen massiven Eingriff in die Grundrechte. Sie hatten gewarnt, man ebne damit den Weg in einen „Schnüffelstaat“. Alle würden überwacht, nicht nur wenige Verdächtige, wie häufig behauptet werde, denn Instrumente wie die Vorratsdatenspeicherung seien Mittel der Massenüberwachung. Mit dem Einsatz von Staatstrojanern werde es dem Nachrichtendienst erlaubt sein, in fremde Computer einzudringen und Überwachungssoftware zu installieren. Für die Verfolgung von terroristischen Aktivitäten oder der organisierten Kriminalität sei das unnötig. Heute seien bereits die Bundesanwaltschaft und die kantonalen Polizeibehörden zuständig, die über genügend Mittel verfügten.

Es brauche deshalb keinen Ausbau des Nachrichtendienstes. Darüber hinausgehende staatliche Überwachung ohne konkreten Verdacht unterhöhlten den Rechtsstaat. Nun erklären sich die Gegner das deutliche Ja zum Gesetz mit der Angst vor Terroranschlägen. «Allerdings können die Befürworter bis heute nicht nachweisen, dass mehr Überwachung auch zu mehr Sicherheit führt», sagt Patrick Walder von Amnesty International. Balthasar Glättli, Nationalrat der Grünen sagte in einer Stellungnahme. „Wir haben engagiert versucht, der Angstkampagne der Gegenseite mit griffigen Argumenten entgegenzutreten, aber leider hat es nicht gereicht.“ Das Gesetz wurde bereits von beiden Häusern des Schweizer Parlaments beschlossen.

Auch in Deutschland will man die Befugnisse der Geheimdienste neu regeln. Zahlreiche Gruppen kritisieren den Entwurf über ein neues Gesetz für den Bundesnachrichtendienst. Die Kritiker argumentieren, dass das neue BND-Gesetz nur Programme legitimieren soll, die vom Geheimdienst bereits seit Jahren durchgeführt werden.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.