Uploaded.net: Wenige Wochen nach der letzten juristischen Schlappe verlor die Betreibergesellschaft Cyando nun das nächste Verfahren vor Gericht.
Uploaded.net: Wenige Wochen nach der letzten juristischen Schlappe verlor die Betreibergesellschaft nun das nächste Verfahren vor Gericht. Die Cyando AG versuchte vor dem LG Hamburg zu argumentieren, die Löschaufforderungen seien im Spamfilter gelandet, weswegen man diese schlichtweg nicht bearbeiten konnte. Das ist für das Gericht allerdings keine gültige Ausrede.
uploaded.net erneut unter Druck
Das Blog TorrentFreak berichtet wenige Wochen nach dem verlorenen GEMA-Verfahren nun von einer weiteren juristischen Schlappe vor einem deutschen Gericht. Den Löschaufforderungen war man nicht nachgekommen und hatte versucht zu argumentieren, diese seien aus Versehen vom hauseigenen Spam-Filter gelöscht worden, weswegen den Mitarbeitern keine Bearbeitung möglich war. Das Landgericht Hamburg kam allerdings zu dem Schluss, dass die Betreiber von Uploaded.net auch bei einem fehlerhaften Spam-Filter hätten zeitnah reagieren müssen, um das beanstandete Material zu löschen.
Im Vorfeld hatte die proMedia GmbH Uploaded diverse Löschaufforderungen bezüglich der Musikdateien eines Plattenlabels verschickt, die uploaded.net allerdings nie bearbeitet hat. Nach eigenen Angaben wurden die E-Mails der proMedia GmbH vom eigenen DDoS-Schutz fälschlicherweise als Werbe-Mails deklariert. Daraufhin landeten sie im Spam-Filter und wurden den Mitarbeitern der Cyando AG nicht vorgelegt.
Löschaufforderungen muss man zeitnah bearbeiten
Das LG Hamburg folgt damit dem Urteil des Amtsgerichts Hamburg, die den Betreiber in der Pflicht sehen, die bemängelten Dateien trotz der technischen Probleme zeitnah von den eigenen Servern zu entfernen. Das LG argumentiert, das Anti-DDoS-System bei Uploaded.net habe eine Art „Friedhof für E-Mails“ angelegt. Rechtsanwältin Anja Heller, die für die Kanzlei Rasch geklagt hat, zeigt sich zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens. Sharehoster müssten den Eingang von E-Mails grundsätzlich sehr sorgfältig beobachten, sagte sie den Kollegen von TorrentFreak. Man könne nicht einfach behaupten, die Nachrichten nicht erhalten zu haben. Die Betreiber müssen stets auch die Löschaufforderungen der vom System irrtümlich gesperrten Absender beachten. Das Urteil habe laut Frau Heller gezeigt, dass die Anbieter von Cloud-Diensten und Sharehostern ihre Server frei von urheberrechtlich geschütztem Material halten müssen.
Geschäftsmodell der Cyando AG in Gefahr
Das aber gefährdet das Geschäftsmodell eines Sharehosters. Wie will man Geld verdienen, wenn immer weniger urheberrechtlich geschütztes Material gespeichert ist. Die Premium-Nutzer wollen sich ja etwas herunterladen können. Wenn die Cyando AG wie gefordert die Dateien unverzüglich löscht, führt das auf Seiten der zahlenden Kundschaft zu Frustration und Aufruhr. Die User werden nur Geld in einen Anbieter investieren, wenn sie dafür einen entsprechenden Gegenwert erhalten.
Niemand will beim Download-Versuch lediglich den Hinweis erhalten, dass die Archive zwischenzeitlich schon auf Anfrage des Rechteinhabers entfernt wurden. Mittelfristig müssen sich die Eigentümer von Uploaded.net etwas einfallen lassen. Derartige Urteile kosten die Betreiber sehr viel Geld. Zudem gibt es genügend andere Sharehoster, wo die Archive zur Freude der Filesharer dauerhaft hinterlegt wurden.
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