Kim Dotcom erhält keinen Zugang zu Aufzeichnungen des GCSB

Kim Dotcom erhält keinen Zugang zu Aufzeichnungen des GCSB

Das neuseeländische Berufungsgericht hat es abgelehnt, Kim Dotcom Zugang zu seinen privaten Aufnahmen zu gewähren, die der GCSB aufnahm.

Das neuseeländische Berufungsgericht hat es abgelehnt, Kim Dotcom Zugang zu seinen privaten Aufnahmen zu gewähren, die der Geheimdienst GCSB illegal von ihm und anderen Mitarbeitern aufgenommen hat. Das Gericht begründet dies damit, dass die Veröffentlichung der Mitschnitte die nationale Sicherheit des Landes beeinträchtigen könnte.

In den Monaten vor der Razzia seiner Villa und der Beschlagnahmung der Server von Megaupload wurde der Unternehmer nebst seinen Mitarbeitern vom neuseeländischen Geheimdienst überwacht.

kim dotcomKim Dotcom wurde vom neuseeländischen Geheimdienst ausspioniert

Zwischen Dezember 2011 und März 2012 zeichnete der Government Communications Security Bureau (GCSB) die private Kommunikation von Kim Schmitz aka Dotcom und seiner früheren Frau Mona Dotcom auf, sowie die des Mitangeklagten Bram van der Kolk. Da dem GCSB untersagt ist, neuseeländische Staatsbürger oder Personen mit ständigem Wohnsitz im Land zu überwachen, war die gegen Dotcom durchgeführte Spionage illegal. Der Geheimdienst GCSB hat die Haftung übernommen und wird irgendwann Schadenersatz leisten. Zudem hat Kim Dotcom auch vollen Zugang zu den Aufnahmen verlangt.

Er versuchte bereits die Aufnahmen zu erhalten

Im Jahr 2017 lehnte der High Court jedoch den Antrag von Dotcom ab und erklärte, dass die Freigabe der Aufzeichnungen nicht erfolgen würde. Weil die öffentliche Sicherheit dadurch gefährdet sein soll, entschied das Gericht, die Informationen nicht offenzulegen. Doch der deutstämmige Internet-Unternehmer ließ sich das nicht gefallen und klagte vor dem Berufungsgericht. Allerdings erneut ohne Erfolg.

„Die abgefangenen Mitteilungen sind relevant. Es besteht ein öffentliches Interesse daran, dass sie offengelegt werden, damit man innnerhalb dieses Verfahrens verwenden kann. Natürliche Gerechtigkeit und offene Gerechtigkeit sind die beiden Dimensionen des öffentlichen Interesses zugunsten der Offenlegung“, argumentierte Dotcom vor Gericht.

GCSB

Das Gericht kam jedoch zu der Ansicht, dass die Offenlegung nicht unbedingt erforderlich ist. Darüber hinaus muss es auch das breitere öffentliche Interesse und die potenziellen Auswirkungen abwägen. Die Weitergabe würde die Methoden des GCSB offenlegen und somit die nationale Sicherheit infrage stellen.

„Das GCSB hat die Schuld eingeräumt, es geht jetzt nur noch um die Höhe des Schadenersatzes. Zusammenfassungen der bereits offenbarten Informationen ermöglichen in diesem Fall ein faires Verfahren. Die Behauptung des GCSB, dass die Offenlegung der nationalen Sicherheit und der internationalen Beziehungen schaden würde, ist glaubwürdig.” – so das Gericht.

kim dotcom megaupload

Anscheinend haben wir hier wieder einen Fall, in dem ein Geheimdienst seine Fähigkeiten missbraucht. Es ist schon fragwürdig wie es dazu gekommen ist, dass der neuseeländische Geheimdienst Kim Dotcom überwacht hat. Schließlich ist er kein Terrorist, sondern betrieb nur einen Filehoster.  ;-)

Foto Couleur, thx!

Tarnkappe.info