Die Rights Alliance kündigte an, sie hätten die Möglichkeit, VPN-Nutzer zu identifizieren, die darüber Filesharing betreiben. Doch wie?
Vor ein paar Wochen hat die dänische Rights Alliance mehrere P2P-Portale und Tracker wie DanishBits, NordicBits, Asgaard und ShareUniversity hochgenommen. Anschließend kündigte man an, sie hätten die Möglichkeit, künftig sogar VPN-Nutzer zu identifizieren, die darüber Filesharing betreiben. Strafen von bis zu sechs Jahren Freiheitsentzug sollen laut der neuen Rechtslage für Hardcore Filesharer möglich sein.
Rights Alliance will Hardcore Leecher trotz VPN identifizieren
Der skandinavische Anti-Piracy-Organisation Rights Alliance geht es um die Hardcore-User, die ihren Weg nach der Bustwelle zu SuperBits.org und zu anderen dänischsprachigen P2P-Portalen gefunden haben. Die Filesharer würden dem Glauben erliegen, dass sie bei Nutzung eines VPNs „vor einer Identifizierung sicher“ seien.
Sechs Jahre Haft für Filesharer?
Das ist jetzt angeblich nicht mehr so, was auch an der Existenz der IP Rights Taskforce der Polizei liegen soll. Doch die gibt es schon permanent seit Oktober 2018. Das ist also an sich nichts Neues. Die Frage ist auch: Wie will man denn eigentlich die Tauschbörsen-Nutzer identifizieren? Bei schwerwiegenden Fällen könne man Rechtshilfeersuchen an ausländische VPN-Anbieter stellen, um die Kundendaten zu erfragen. Doch zumindest offiziell haben die meisten Firmen ihren Sitz weit außerhalb der EU. Oder aber die Nutzungsdaten liegen lediglich im Arbeitsspeicher vor, der in regelmäßigen Abständen gelöscht wird. So verfährt z.B. der schwedische Anbieter OVPN. Wenig kooperativ zeigten sich auch in solchen Fällen Perfect Privacy, hide.me und viele andere. In den Fällen würde die Rights Alliance auf Granit beißen.
Rights Alliance bleibt Erklärung schuldig
Ansonsten bleibt der Rights Alliance nur, die Leser im Unklaren zu lassen und gleichzeitig mit harten Strafen zu drohen. Bei Hardcore Usern sei laut dem neuen dänischen Strafrecht eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren möglich. Auch aufgrund der Budapester EU-Convention über Cyberkriminalität sei es jetzt bei schweren Verbrechen möglich, im Ausland Rechtshilfeersuchen zu stellen.
Doch die VPN-Anbieter würden ihr eigenes Geschäftsmodell kaputt machen, sollten sie auf Anfragen beim reinen Filesharing antworten. In der Datenschutzerklärung von NordVPN heißt es, dass man mit den Behörden kooperiere, sollte es einen Verdacht auf Straftaten geben. Doch P2P-Filesharing war damit eigentlich nicht gemeint. Im Umkehrschluss bedeutet dies aber, dass NordVPN nebst anderen VPN-Anbietern ihre Logdateien längerfristig aufheben, um sie später auswerten zu können. Wer nichts an Daten besitzt, kann auch nichts preisgeben. So argumentierte beispielsweise der CEO von OVPN, David Wibergh, vor Gericht.
Es gibt keine absolute Sicherheit
Wer auf Nummer sicher gehen will, braucht einen VPN-Anbieter mit einem guten Ruf inklusive Tools wie den Kill Switch, um die eigene Gefahr zu minimieren. Ganz ausschließen lässt sich die Übertragung der eigenen IP-Adresse nicht, egal welchen Anbieter man benutzt. Letztlich bleiben somit von der Rights Alliance nur leere Drohungen und vage Andeutungen, wie die massenhafte Bestrafung der bösen Downloader, die jetzt konkret gelingen soll.
Wichtig ist auch anonym zu zahlen, im Idealfall per Bargeld. Kryptowährungen wie der Bitcoin bieten den Kunden an der Stelle keinen wirklichen Schutz. Bei Hardcore Usern werden die privaten Ermittler und Behörden das tun, was sie immer tun: der Spur des Geldes folgen.
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