Wegen dem Verkauf illegaler Kopien digitaler Lehrbücher musste sich eine ehemalige Studentin gestern vor Gericht in Aarhus verantworten.
Das Gericht in Aarhus, Dänemark, urteilte gestern über eine ehemalige Studentin wegen Verstoßes gegen das Urheberrechtsgesetz. Man warf ihr vor, digitale Kopien von Lehrbüchern angefertigt und verkauft zu haben, ohne die Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber einzuholen. Die 28-jährige Frau wurde zu zwanzig Tagen auf Bewährung verurteilt. Das Gericht entschied ferner, dass der durch den illegalen Verkauf erzielte Erlös in Höhe von 9.383 DKK (1.494 US-Dollar) eingezogen wird.
Bereits am 02. September 2021 fand eine Gerichtsverhandlung statt, bei der sich die Frau der Tat als schuldig bekannte. In einer Stellungnahme des Gerichts heißt es, dass die State Prosecutor for Serious Economic Crime (SØIK) im Namen der Mitglieder der Rights Alliance eine Entschädigungsforderung in Höhe von 10.000 DKK (1.592 US$) eingereicht hat. Diese Summe muss die Frau nun zudem als Schadensersatz zahlen.
Aarhus: gezielter Verkauf illegaler Kopien digitaler Lehrbücher
Die 28-Jährige ehemalige Studentin an der Via University College in Aarhus stellte ihre illegalen Kopien digitaler Lehrbücher auf den Online-Verkaufsplattformen Tradano, Trendsales, DBA und GulogGratis zum Download und Verkauf bereit. Damit bot sie in mindestens 108 Fällen den Zugang zu 38 verschiedenen urheberrechtlich geschützten Werken in Form von E-Books an, für die Dauer von Januar 2018 bis September 2019.
Im Herbst 2019 leitete die dänische Anti-Piraterie-Gruppe Rights Alliance ihre Ermittlungen an die State Prosecutor for Serious Economic Crime (SØIK) weiter. Zuvor sammelten sie die Beweise für das vorsätzliche Anbieten und Verkaufen illegaler Kopien digitaler Lehrbücher ohne Zustimmung des Lizenznehmers. Dabei handelte es sich in erster Linie um Lehrbücher aus dem Lehrplan für Sozialarbeit. Diese hatte die Beschuldigte im Rahmen ihres Studiums erworben.
Staatsanwältin Simone Jeppesen warnt vor den Folgen des illegalen E-Book-Verkaufs
„Kurz gesagt: Das Kopieren von E-Books ist illegal, wenn man nicht die Rechte daran besitzt. Erschwerend kommt hinzu, dass hier eine beträchtliche Anzahl von Verkäufen stattgefunden hat und dies über einen langen Zeitraum hinweg geschah. Die Verurteilte hat nun eine Strafe für die Verletzung des Urheberrechts erhalten und hat damit einen Eintrag in ihrem Strafregister. Eine Tatsache, die für sie noch viele Jahre lang von Bedeutung sein kann. Deshalb ist es wichtig zu verstehen, dass es eine Straftat ist, E-Books ohne die Erlaubnis des Autors zu kopieren. Auch wenn es relativ einfach erscheint, dies durchzuführen.“
Tarnkappe.info