Exportkontrollen
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Exportkontrollen für Überwachungstechnologien durch EU geplant

Eine Reform der Dual-Use-Verordnung wird von der EU-Kommission geplant. Sie will Exportkontrollen einführen für Überwachungstechnologien.

Die EU-Kommission plant eine Reform der Dual-Use-Verordnung (Dual-Use-Güter: Güter mit doppeltem Verwendungszweck – sowohl militärisch als auch zivil). Sie will Exportkontrollen einführen für Überwachungstechnologien. Der Grund: Diktatorische Systeme missbrauchen weltweit europäische Überwachungssoftware zur Oberservation von Opositionellen.

Auch europäische Firmen waren in der Vergangenheit an Geschäften beteiligt, die den Verkauf von Überwachungssoftware an autoritäre Regime zum Inhalt hatten. So veräußerten sie ihre Produkte unter anderem nach Ägypten, Uganda und Äthiopien, wo sie zur Unterdrückung von Oppositionsgruppen und Menschenrechtsaktivisten genutzt wurden und bis heute werden.

Die EU-Kommission reagierte folglich auch auf den zunehmenden Druck der Öffentlichkeit. Sie möchte künftig die auf diese Art zum Einsatz kommenden Spähprogramme stärker reglementieren. Dies soll geschehen mittels einer Reform der Dual-Use-Verordnung in Richtung einer Einführung von Exportkontrollen dieser Überwachungstechnologie. Das geht aus einem von Euractiv veröffentlichten Entwurf hervor.

Konkret sollen dabei Änderungen in Kraft treten, wie die Beantragung einer Lizenz für den Export von Software und Technologien, die zur “internen Repression im Zielland” genutzt werden können. Wobei man prinzipiell allen Mitgliedsstaaten diese Informationen zugänglich machen will. Die Öffentlichkeit erhält allerdings keinen Einblick in die Exportlisten.

Ferner erweitert man den Begriff der dualen Güter. Er umfasst nun auch „Cyber-Überwachungs-“ Technologien, die man zur Verletzung von Menschenrechten nutzen kann. In diesem Punkt geht der Entwurf der EU-Kommission über vergleichbare Regulierungen wie das internationale Wassenaar-Abkommen oder die deutsche Außenwirtschaftsverordnung hinaus. Forschung zu Sicherheitslücken und Schwachstellen sind möglich. Während das Wassenaar-Abkommen diese Arbeit an Schwachstellen noch kriminalisierte, ist sie hier sogar erwünscht.

Laut Euractiv wird die Kommission die Änderungen an der Dual-Use-Verordnung offiziell im September beschließen und dem Europäischen Parlament zur Beratung übergeben.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.