EU-Kommission befürwortet digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel
EU-Kommission befürwortet digitalen Euro als gesetzliches Zahlungsmittel
Bildquelle: Pictograph, Lizenz

EU-Kommission: Digitaler Euro für Verbraucher in Planung

Nach einem Vorstoß der EU-Kommission sollen Verbraucher neben Bargeld künftig auch den digitalen Euro zur Bezahlung nutzen können.

Laut einem geleakten Gesetzesentwurf plant die EU-Kommission die Einführung eines digitalen Euro. Dieser soll künftig allen Verbrauchern der EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur könne man damit auf verschiedene Arten bezahlen, wie über Smartphone oder Smartwatch.

EU-Kommission setzt auf digitalen Euro: CBDC online und offline nutzbar

Die von der EU-Kommission vorgeschlagene digitale Zentralbankwährung (CBDC) wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) unterstützt, so wie es bereits bei Bargeld der Fall ist. Darüber hinaus soll der digitale Euro nicht nur online verfügbar, sondern über sogenannte Proximity Payments auch offline nutzbar sein. Das Maß an Privatsphäre bei der Offline-Nutzung wäre vergleichbar mit dem Abheben von Banknoten an einem Geldautomaten.

EZB, Logo

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) wird im Oktober über ein Pilotprogramm zur Einführung des digitalen Euros entscheiden. Frühestens könne man dann im Jahr 2026 mit einer Umsetzung der Pläne rechnen. Hierbei soll das Bargeld nicht ersetzt, sondern nur ergänzt werden.

Die Europäische Zentralbank geht davon aus, dass ein Digitaler Euro auf die steigende Nachfrage nach elektronischen Zahlungen reagieren und die Währungssouveränität des Euroraums insgesamt stärken würde.

Im Gesetzentwurf der EU-Kommission heißt es, „die digitale Euro-Abwicklungsinfrastruktur sollte darauf abzielen, die Anpassung an neue Technologien, einschließlich der Distributed-Ledger-Technologie, sicherzustellen“. Allerdings hat sich die EZB nicht dazu verpflichtet, die Blockchain als Grundlage für den CBDC zu verwenden.

Grundlegende Zahlungsfunktionen sind kostenfrei

Gemäß dem Gesetzesentwurf der EU-Kommission stehen dem Verbraucher grundlegende Zahlungsfunktionen zur kostenfreien Nutzung offen. Des Weiteren soll der Digitale Euro verbraucherfreundlich sein und durch einfache Handhabung punkten. Somit würde er auch für Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen nutzbar. Soweit zumindest die Theorie.

Den Gesetzesentwurf zur Einführung des digitalen Euro will die EU-Kommission voraussichtlich am 28. Juni vorstellen. Anschließend bedarf er sowohl vom Europäischen Parlament als auch von den Regierungen der Mitgliedstaaten im EU-Rat einer Genehmigung.

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Gegen die staatliche Kontrolle: Bitcoin, because fuck banks! Foto: Claudio Schwarz, thx!

Wie CoinDesk berichtet, besagt der Entwurfstext, dass der Digitale Euro den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels haben wird. Seine Annahme wäre folglich obligatorisch. Wirtschaftsteilnehmer müssen Zahlungen in digitalem Euro akzeptieren.

Diesbezügliche Ausnahmen würden dabei nur für Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz und für gemeinnützige Organisationen gelten, die keine digitalen Zahlungen akzeptieren.

Einer der Beweggründe hinter dem Vorschlag sei der Wunsch, „die Fragmentierung des europäischen Marktes für Massenzahlungen zu verringern, den Wettbewerb zu fördern“ und „Brancheninitiativen zu ermutigen, europaweite Zahlungsdienste anzubieten“, heißt es im Gesetzesentwurf. Darüber hinaus wäre der Digitale Euro eine Reaktion auf technologische Entwicklungen. Offenkundig ist dies auch eine Reaktion auf die ganzen Digitalwährungen, wie den Bitcoin oder Monero, die die Zentralbanken nicht kontrollieren können.

Markus Ferber, wirtschaftspolitischer Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion im EU-Parlament, teilte mit, der Vorschlag sei technisch sauber. „Aber er bleibt die Antwort auf die Frage nach dem „Warum?“ schuldig.“ Ihm gemäß hätten weder EZB noch die EU-Kommission bisher plausibel erklären können, worin der konkrete Mehrwert des digitalen Euros für die Bürger bestehe.

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.