Handydaten
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Regierung will Analyse von Handydaten bei Asylbewerbern erlauben

Laut Gesetzesentwurf soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nun die Handydaten von Asylbewerbern auslesen dürfen zur Identitätsklärung.

Nach einem Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) künftig ermächtigt werden, die Handydaten von Asylbewerbern bei ihrer Registrierung auslesen zu dürfen. Aber nur, wenn sie ihre Identität nicht anderweitig nachweisen können, geht aus einer Mitteilung hervor. Falls eine Abschiebung nicht möglich ist, kann ein Gefährder verpflichtet werden, eine sogenannte elektronische Fußfessel zu tragen. Den Gesetzentwurf dafür hat das Bundeskabinett nun auf den Weg gebracht.

BaMF will Handydaten von Asylbewerbern auswerten

Wenn ein Asylbewerber keine gültigen Ausweispapiere vorlegt, kann das BaMF von ihm nun verlangen, das Handy oder Notebook herauszugeben. So sollen beispielsweise Hinweise auf die Staatsangehörigkeit offengelegt werden. Ausländerbehörden haben eine solche Befugnis bereits seit heute.

Das BaMF konnte bisher zwar schon auf die Handys zugreifen. Gemäß der Aufenthaltsnovelle von 2015, allerdings waren sie dabei auf die Zustimmung der Asylsuchenden angewiesen. Der Bundesrat hatte 2015 darauf hingewiesen, dass das Auslesen von Handys oder Laptops für die Abschiebung problematisch sei, weil es den „unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung“ verletzen könnte. Die Grenze zwischen Daten, die für die Identitätsfeststellung geeignet seien und Daten, die unter dem Schutz der Privatsphäre stünden, seien „fließend und nicht rechtssicher abgrenzbar“. Das Auslesen von Daten der Mobiltelefone ist ein Eingriff, der in Deutschland normalerweise eines richterlichen Beschlusses bedarf und nur möglich ist, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt.

Einbruch in die Privatsphäre

Das Innenministerium schätzt ein, dass im Jahr 2016 bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden in Betracht gekommen wäre, einen „Datenträger“ auszulesen. Das wären etwa 150.000 Menschen gewesen. Die Außenstellen des BaMF sollen mit forensischer Hard-und Software aufgerüstet werden, um etwa 2400 Datenträger pro Tag auszulesen. Im Nachgang müssen die Inhalte dann noch übersetzt werden. Laut Ausländerzentralregister befinden sich 213.000 „vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer“ in Deutschland.

Der Fall des tunesischen Attentäters Anis Amri zeigt auf, wieso man dem BaMF zukünftig so weitreichendere Befugnisse bei den Handydaten u.v.m. einräumen will. Amri hatte sich hinter 14 Identitäten versteckt. Sein Freund Bilel A., mit dem er am Tag vor dem Anschlag in Berlin noch zusammen war und der nach dem Anschlag als „Gefährder“ eingestuft wurde, hatte mindestens 18 Alias-Identitäten angegeben. Bei einer Anhörung im Sommer 2016 hatte er sich angeblich nicht mal mehr an Namen und Anschrift seiner Eltern erinnern mögen. Es war lange Zeit unklar, ob er Tunesier, Ägypter oder Libyer war. Tatsächlich war er Tunesier, wie Amri und wurde schließlich Ende Januar abgeschoben.

Sozialleistungsbetrug mittels der Geodaten aufklären?

Ebenso kommt es vor, dass Flüchtlinge Alias-Personalien angeben etwa aus Angst vor drohender Abschiebung. Es sind auch Fälle von Sozialleistungsbetrug mit diversen Alias-Personalien bekanntgeworden. Nun sollen Geodaten der Mobiltelefone und gespeicherte Kontakte darüber Aufschluss geben, woher jemand stammt. Oder auch, wo sich die betreffende Person zuletzt aufgehalten hat.

Kritik an dem geplanten Vorhaben kommt aus den Reihen der Linken. „Handys und Computer gehören zu dem besonders schützenswerten Bereich der Privatsphäre“. Dies sagte die Parteichefin der Linken, Katja Kipping, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Inzwischen jedoch würden „Grundrechte im Minutentakt auf dem Altar der Inneren Sicherheit geopfert – bevorzugt bei Geflüchteten“.

FDP nur in Ausnahmefällen für Zugriff auf Handydaten

Aber auch FDP-Chef Christian Lindner fordert strenge Vorgaben für den Zugriff auf Mobiltelefone von Asylbewerbern. Ein Zugriff sei nur dann vertretbar, wenn es „Anhaltspunkte für bewusste Täuschung gebe oder Flüchtlinge die Kooperation mit den Behörden verweigerten“. Eine anlasslose Prüfung von Flüchtlingen lehne Lindner und seine Partei ab.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.