Chelsea Manning
Foto Daily Chalkupy, thx! (CC BY 2.0)

Chelsea Manning legt Berufung gegen Haftstrafe ein

Die Anwälte von WikiLeaks-Informantin Chelsea Manning haben Berufung eingelegt. Die Haftstrafe soll von 35 auf 10 Jahre verkürzt werden.

Whistleblowerin Chelsea Manning, die zahlreiche Interna von US-Behörden an die Plattform WikiLeaks weitergab, wurde wegen IT-Delikten und Geheimnisverrat zu einer 35-jährigen Haftstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil, das sie als „grob unfair“ bezeichnen, legen Manning und ihre Anwälte nun Berufung ein. Dies berichtete das Newsportal The Guardian.

Chelsea Manning: Anwälte reichen Berufungsantrag ein

Am vergangenen Mittwoch reichten Mannings Anwälte einen Berufungsantrag beim Berufungsgericht der US-Armee in Fort Belvoir, Virginia, ein. Kurz darauf, nach Prüfung, ob geheime Informationen enthalten sind, wurden die Dokumente auch öffentlich gemacht.

Unfair und ungerecht

Mannings Anwälte bezeichnen das Urteil gegen ihre Mandantin als „grob unfair und ohne Präzedenzfall“ (im US-Recht sind zuvor gesprochene Urteile zu ähnlichen Fällen eine wichtige Grundlage der Urteilsfindung). Sie bezeichnen in ihrer Stellungnahme das Urteil gegen Manning außerdem als „vielleicht das ungerechteste Urteil in der Geschichte der Militärjustiz“ und beklagen, Manning sei durch dieses Urteil als Verräterin an den USA hingestellt worden, obwohl „nichts weiter von der Wahrheit entfernt sein könnte“. Sie betonen Mannings idealistische Motive. Die Whistleblowerin habe die Veröffentlichung der Dokumente für moralisch richtig gehalten und sei der Ansicht gewesen, die Öffentlichkeit habe ein Recht, von bestimmten Kompetenzüberschreitungen und Fehlentscheidungen der US-Streitkräfte sowie „dem Tribut, den die Kriege im Irak und Afghanistan fordern“, zu erfahren. Ähnlich hatte sich auch Manning selbst immer wieder geäußert. Sie vertritt diese Ansichten bis heute.

In ihrem Berufungsantrag betonen Mannings Anwälte, kein andererWhistleblower in der US-Geschichte habe ein so hartes Urteil erfahren. Zudem werden die Haftbedingungen, denen Manning während ihrer Untersuchungshaft vor dem Prozess ausgesetzt war, kritisiert. Manning hatte man damals – wie der investigative Journalist Glenn Greenwald aufdeckte – ohne stichhaltige psychologische Begründung als selbstmordgefährdet eingestuft. In der Folge setzte man ihm zahlreichen Repressionen aus. Eine Weile wurde sie sogar in Einzelhaft gehalten. UN-Gutachter stuften die Behandlung Mannings damals als Folter ein.

Reduzierung der Haftstrafe beantragt

Mannings Anwälte, die unter anderem von der US-Bürgerrechtsorganisation EFF kommen, beantragen eine Reduzierung von Mannings Haftstrafe von 35 auf 10 Jahre.

Ob sie damit Erfolg haben werden, ist allerdings fraglich. Die Verantwortlichen, bis hinaus zu US-Präsident Obama, haben sich in der Vergangenheit eher ablehnend geäußert. Sie haben stets betont, dass sie das Urteil gegen Manning für gerechtfertigt halten.

Tarnkappe.info