Impressumspflicht
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Alles zum Thema Impressumspflicht für Webseiten auf einen Blick!

Wir fassen an dieser Stelle noch einmal zusammen, was es hierzulande mit der Impressumspflicht auf sich hat. Wo muss es stehen? Was muss drin sein?

Ausnahmslos alle Betreiber einer Webseite werden vom deutschen Gesetzgeber dazu gezwungen, ein gültiges Impressum vorzuhalten. Wir fassen an dieser Stelle noch einmal zusammen, was es hierzulande mit der Impressumspflicht auf sich hat. Was muss eigentlich drin sein? Wo genau muss ich es auf meiner Webseite einbauen? Wichtig sind auch die Datenschutzerklärungen und der Haftungsausschluss.

Impressumpflicht betrifft auch Privatpersonen und Vereine

Das Thema Impressumspflicht betrifft nicht nur die Verleger von Printmedien oder alle Unternehmen. Alle gewerblichen aber auch Webseiten von Privatpersonen und Vereinen (!) müssen laut Telemediengesetz und Rundfunkstaatsvertrag in Deutschland ein gültiges Impressum bereithalten. Ursprünglich ging es dem Gesetzgeber nicht um die privaten Ersteller von Webseiten. Doch wer es einem auftragslosen Anwalt unmöglich machen will, eine kostenpflichtige Abmahnung samt Kostennote zu verschicken, sollte auf ein vollständiges Impressum am richtigen Ort seines Blogs oder seiner Webseite achten. Anwälte mit zu wenigen Aufträgen gibt es wie Sand am Meer. Wer als Freiberufler seinen Blog als digitale Visitenkarte seiner Tätigkeit nutzt, gilt vor den Gesetz sowieso schon nicht mehr als Privatperson.

Die Impressumspflicht betrifft natürlich auch soziale Netzwerke wie Facebook, G+, LinkedIn, Twitter, Vkontakte & Co. Auch dort muss jeweils ein Impressum oder wahlweise als Ergänzung auf jeden Fall ein gültiger Link dorthin vorhanden sein. Im Jahr 2013 erfolgte eine regelrechte Abmahnwelle aufgrund eines fehlenden Impressums bei Facebook. Das gleiche wurde vor einigen Jahren auch bei Xing probiert.

Warum gibt es überhaupt eine Impressumspflicht?

Impressumspflicht gilt auch für Facebook-Seiten !

Mit der Impressumspflicht sollen alle Bürgerinnen und Bürger vor Missbrauch geschützt werden. Damit sollen alle Nutzer einer Website ohne großen Aufwand in Erfahrung bringen können, wer für die dort angebotenen Inhalte wie Filme, Bilder, Grafiken, Links, Texte etc. verantwortlich ist – deswegen nennt sich diese Pflicht auch Anbieterkennzeichnungspflicht. Wer sich gegen eine mögliche Verletzung der eigenen Rechte wehren will, benötigt eine ladungsfähige Anschrift des Betreibers. Dies gilt sowohl für normale Schreiben, Abmahnungen als auch für gerichtliche Schritte jeglicher Art (Klage, einstweilige Verfügung etc.). Weil der Inhaber der Webseite jederzeit juristisch greifbar sein muss, ist beispielsweise die Angabe eines Postfaches (also ohne reguläre Anschrift) nicht erlaubt.

Wo genau muss das Impressum stehen?

Schnell und einfach muss das Impressum nach den Vorgaben des Gesetzgebers auffindbar sein. Es muss zwingend auf der Hauptseite der Website mit nur einem Klick erreichbar und als solches gekennzeichnet sein. Wer sich orientieren möchte, sollte sich einfach auf einigen deutschen Webseiten auf der Hauptseite nach dem Begriff „Impressum“ umschauen. Der Aufwand lohnt sich! Überall ist diese Unterseite als solche erkennbar und kann mit nur einem Klick erreicht werden. Der Gesetzgeber möchte mit dieser Vorschrift erwirken, dass man nach dem Impressum nicht lange suchen muss. Niemand darf sich und seine Identität mit einem kaum auffindbaren Impressum schützen.

Das Impressum – auch wichtig für soziale Netzwerke

Impressum - was muss drin stehen?Bei Facebook oder anderen sozialen Netzwerken kann man aus Platzgründen auf das Impressum seines Blogs oder der eigenen Website verlinken, das reicht völlig aus. In jedem Fall muss aber erkennbar sein, dass der Link zum Impressum führt. Die reine Angabe der URL ist hingegen nicht ausreichend. Bei Facebook ist die Infobox der beste Ort für den Link zum Impressum, weil diese auf wirklich jeder Seite sichtbar ist.

Was muss drin sein?

Im Impressum muss auf jeden Fall enthalten sein: der Vor- und Nachname des Betreibers, die vollständige und korrekte Anschrift inklusive Straße, Postleitzahl und Ort. Eine elektronische und eine reguläre Kontaktmöglichkeit müssen dort zudem angeboten werden. Konkret kann dies ein Kontakt-Formular oder eine E-Mail-Adresse sein, zuzüglich zu mindestens einem erreichbaren Telefonanschluss. Wer seine Festnetznummer nicht preisgeben will, kann dort alternativ seine aktive (!) Handynummer angeben. Wie gesagt, es geht bei der Impressumspflicht um die Erreichbarkeit.

Wer sich bei der Angabe der E-Mail-Adresse vor Spammern schützen will, kann diese auch als reine Grafik einbinden. Wer auf seiner Website die E-Mail-Adresse ungekürzt als Text angibt, wird schon bald zahlreiche unerwünschte Werbebotschaften per E-Mail erhalten.

Unternehmen müssen den Namen der Firma, im Idealfall die Rechtsform und auf jeden Fall ihren gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Vertreter angeben. Dies kann beispielsweise der Vor- und Zuname des Geschäftsführers oder Prokuristen einer GmbH sein. Auch hier ist die Angabe einer erreichbaren Telefonnummer wichtig. Wer sich effektiv vor Abmahnungen schützen will, verzichtet hingegen auf die Angabe eines reinen Anrufbeantworters oder einer Faxnummer. Unternehmen und Freiberufler müssen außerdem stets ihre Umsatzsteueridentifikationsnummer mit angeben.

Betreiber von News-Portalen oder Webseiten mit sonstigen regelmäßig erscheinenden journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten müssen zusätzlich einen Verantwortlichen der Inhalte samt Name und Anschrift benennen.

Wie komme ich schnell an ein rechtssicheres Impressum?

Impressum, ImpressumspflichtGanz einfach. Beispielsweise die Kollegen von eRecht24 bieten einen sogenannten Impressumsgenerator an, der sich stets der Rechtsnorm anpasst. Dort kommt man in wenigen Minuten zum rechtssicheren Impressum, indem man einfach alle Fragen korrekt beantwortet. Am Ende wirft der Generator den HTML-Code zu einem eigenen Impressum heraus, den man nur noch per copy & paste einbinden muss.

Fairerweise sollte man den Hinweis drin lassen, wer für das eigene Impressum verantwortlich ist. Ansonsten einfach den HTML-Code mit einem Texteditor bearbeiten.

Datenschutzerklärungen bitte nicht vergessen

Zahlreiche Dienste kopieren die Daten der Nutzer auf ihre eigenen Server im Ausland, oder aber die teils anonymen oder sogar personenbezogenen Daten werden anderorts ausgewertet. Das muss man seinen Lesern in Form einer Datenschutzerklärung mitteilen. Wenn man -wie im Fall von Tarnkappe.info- für jeden Mini-Dienst eine eigene Datenschutzerklärung erstellen muss, so ist dies wirklich nervig und aufwändig. Aber leider ist das Impressum ohne vollständige Datenschutzerklärung nichts wert.

Bitte mal alle Plug-ins in Ruhe durchgehen, wo Daten anfallen und prüfen, wo diese möglicherweise landen. Nicht nur AdSense oder Google Analytics werten aus. Oft landen auch Daten von Software gegen Kommentar-Spam, zum Posten von Artikeln auf sozialen Netzwerken, Kontaktformulare, Disqus und andere Kommentarprogramme, die Einbindung von VG Wort oder des Amazon Partnerprogrammes bei Dritten. Weil das Ganze so nervig ist, halten wir aus Protest auch eine Datenschutzerklärung für Haste-nicht-gesehen vor.

Der Haftungsausschluss ist kein Freibrief!

ImpressumspflichtUnter dem Impressum sollte auch der Haftungsauschluss stehen. Allerdings ist dieser nicht als Freibrief zu verstehen, dass man gefahrlos alles im Internet machen kann, ganz im Gegenteil! Früher glaubte man, man konnte damit die Haftung für externe Links reduzieren, das stimmt aber nicht.

Auch bei der Nutzung von Werken Dritter (Fotos, Texte, Videos etc.) muss man mit oder ohne Disclaimer (Haftungsausschluss) sehr vorsichtig sein. Merke: Das beste Foto ist das, was man selbst mit dem Smartphone oder der eigenen Kamera geschossen hat.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.