Kommentare zu folgendem Beitrag: Alles zum Thema Impressumspflicht für Webseiten auf einen Blick!
Kommentar von MZ am 22.02.2017 06:49:
Muss die Datenschutzerklärung nicht auf eine eigene Seite? Dann habt ihr selbst einen Fehler gemacht.
Kommentar von PsychoticDash am 22.02.2017 07:07:
Sehr schöner Beitrag, gut strukturiert und verständlich.
Nur eine Frage ist hier aus meiner Sicht unbeantwortet geblieben.
Ab wann gilt denn das Deutsche Telemediengesetz, bzw. für wen?
Angenommen ich bin Deutscher, hoste aber in den Niederlanden und habe auch keine .de Domain, gilt dieses Gesetz dann trotzdem für mich?
Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 22.02.2017 10:20:
Ist doch unter dem Impressum!
Kommentar von Ritter am 22.02.2017 22:33:
Ich zitiere mal von der Kanzler „Lachenmann“: „Jede Homepage benötigt eine Datenschutzerklärung, wie auch ein Impressum. Weniger bekannt: Für diese ist ein einzelner Punkt auf der Homepage nötig; ein „Verstecken“ im Impressum ist unzulässig.“
Quelle: https://kanzlei-lachenmann.de/einzelner-punkt-ist-noetig-fuer-datenschutzerklaerung-homepage/