vorratsdatenspeicherung high court
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Vorratsdatenspeicherung ohne Verdacht durch irisches Gericht gestoppt

Der High Court hat die Vorratsdatenspeicherung in Irland gekippt. Sie verstoße gegen europäisches Recht und die EU-Grundrechtecharta.

Am 06. Dezember 2018 hat der irische High Court entschieden, dass die Vorratsdatenspeicherung von Telefondaten in Irland gegen europäisches Recht und die EU-Grundrechtecharta verstößt. Das Gericht stellte fest, dass das irische Gesetz zur verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Telefonverbindungen für Strafverfolger, welches die Dienstleister verpflichtet, Daten zwei Jahre lang aufzubewahren, „allgemein und unterschiedslos“ wäre. Zudem biete das Gesetz nur wenige Garantien gegen Missbrauch.


Im Urteil heißt es, die EU-Grundrechtecharta „verbietet eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung“ (VDS). Weil das jedoch nicht der Gegenstand des zu entscheidenden Falls gewesen ist, erstreckt sich das Urteil nicht auf die gesamte Bandbreite der VDS. Sie wird folglich in Irland zwar einstweilen nicht ausgesetzt. Jedoch stehen zur Strafverfolgung nun keine verdachtslos gespeicherten Mobiltelefondaten mehr zur Verfügung. Außerdem ist eine Änderung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung durch den Justizminister geplant.

Vorratsdatenspeicherung überschreitet rote Linie…

Aufgrund des Urteils fordert nun die Piratenpartei adäquate Konsequenzen von der Bundesregierung und EU. Patrick Breyer, Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl, führt aus: „Die Kontakte, Bewegungen und Internetverbindungen unverdächtiger Bürger wahllos zu speichern, überschreitet die rote Linie zum Überwachungsstaat. […] Die Sonntagsreden von Bundesregierung und EU zu Menschenrechten sind verlogen. Solange sich fast alle EU-Staaten weigern, ihre vom EuGH für grundrechtswidrig erklärten Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung aufzuheben.“

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Foto: Digitale Gesellschaft, thx! (CC BY-SA 2.0)

… zum Überwachungsstaat

Breyer hat gemeinsam mit Digitalcourage und dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingelegt. Er weist auf die Gefahr hin, die Versuche verschiedener Regierungen, im Zuge der geplanten ePrivacy-Verordnung, durch die Hintertür Gesetze zur verdachtslosen Vorratsdatenspeicherung oder auch eine „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ durch Telekommunikationsanbieter zu legalisieren, mit sich bringen wird

„Ein polizeilich-industrieller Komplex versucht auf EU-Ebene, mithilfe von Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung den gläsernen und angepassten Telefon- und Internetnutzer durchzudrücken. Wir setzen dem die Vision selbstbestimmter und unbequemer Menschen entgegen, die Politik in die eigene Hand nehmen.“

Grafik geralt, thx! (CC0 1.0 PD)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.