share-online.biz gesperrt
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Share-online.biz – Was droht den Up- oder Downloadern?

Share-Online.biz - Welche zivil- bzw. strafrechtlichen Konsequenzen kommen auf die Downloader zu? Was droht Uploadern? Wir haben nachgehakt.

Mehrere Rechtsanwälte haben sich heute mit dem Thema Share-Online.biz beschäftigt. Viele Up- und Downloader haben Angst vor zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen ihres illegalen Handelns. Was kann ihnen drohen, was ist realistisch? Wir klären auf.

Share-Online.biz war ein sicherer Hafen für Online-Piraten

Share-online.biz ist ein Anbieter für Online-Speicherdienste, der sehr intensiv von der deutschsprachigen Webwarez-Szene genutzt wurde. Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt nach den gestrigen Beschlagnahmungen. Allerdings in erster Linie gegen die Betreiber. Bei den Kollegen von Spiegel Online sagte Staatsanwalt Christoph Hebbecker, man würde sich später um die mögliche Verfolgung von Up- und Downloadern kümmern. So ganz sicher ist er sich aber noch nicht, ob es dazu kommen wird. Wenn wird man sich wahrscheinlich speziell gegen die aktivsten Uploader wenden.

Uploader, Downloader: wie groß ist die Gefahr?

Rest in Peace !

Die Mitarbeiter von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) werden bei der gigantischen Datenmenge alle Hände voll zu tun haben, selbst wenn sie die Auswertung in Teilen externen Firmen übertragen sollte. Ja, es ist korrekt, dass Up- und Downloader eine Straftat nach § 106 Urheberrechtsgesetz begangen haben. Und es wäre einfach die Identität zahlreicher Nutzer festzustellen, weil die meisten den beauftragten Zahlungsdienstleistern ihre echten Daten übermittelt haben. Strafrechtlich wird man sich aber in erster Linie auf die Betreiber konzentrieren.

Danach möglicherweise auf ein paar wenige Power-Uploader, die gewerbsmäßig an ihrer Tätigkeit verdient haben. Doch die Verdienstmöglichkeiten bei Share-Online.biz waren ja bekanntlich nicht so prall. Dafür wurden keine Uploader gesperrt und es dauerte quasi ewig, bis abuste Dateien gelöscht wurden. Das geht bei Uploaded deutlich schneller. Auch wurden bei Share-Online.biz nie Uploader gesperrt, selbst nicht wenn sie häufiger rechtswidrige Inhalte, also bereits abuste Dateien, erneut hochgeladen haben.

Uploaded hingegen hat diverse Uploader gesperrt und ihr Guthaben eingefroren, weil sie sich aufgrund der juristischen Auseinandersetzungen dazu gezwungen sehen. SO.biz war so etwas wie eine letzte Rückzugsmöglichkeit für die deutschsprachigen Piraten. International hat dieser Sharehoster nie eine sonderlich große Rolle gespielt.

Keine Panik!

Die kleinen Uploader zu ermitteln und strafrechtlich zu verfolgen, wird den Mitarbeitern wohl schon zu aufwändig sein. Geschweige denn die Vielzahl an Downloadern strafrechtlich zu belangen. Die momentane Panik ist nachvollziehbar aber nicht begründet. Rein theoretisch droht den Usern als auch den Uploadern eine Freiheitsstrafe von maximal drei Jahren oder eine Geldstrafe. Handeln die Täter gewerblich, drohen nach § 108a UrhG sogar bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug. Doch wenn man sich die vergangenen Verfahren anschaut, so haben sich die Staatsanwälte zumeist mit den Betreibern der Projekte und Nutznießern im großen Umfang zufriedengegeben.

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Erste Ermittlungsergebnisse werden erst in einigen Monaten sichtbar sein!

Wir haben Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli befragt. „Die Auswertung der Daten dürfte mehrere Monate in Anspruch nehmen. Dies wird für gewöhnlich von Dienstleistern für die Polizei erledigt. Normale Uploader, die keine Gewinne erzielt haben, dürften eher glimpflich davon kommen. Der Aufwand, der mit der Strafverfolgung oder auch der zivilrechtlichen Verfolgung der Ansprüche verbunden sein dürfte, steht in keinem Verhältnis zu dem Schadenersatzanspruch, den Rechteinhaber geltend machen können„, sagte der Filesharingexperte Ehssan Khazaeli von der Berliner Niederlassung der Rechtsanwaltskanzlei.

Tatsächlich könnten die Rechteinhaber in dem vorliegenden Fall – anders als beim klassischen Filesharing – nur den geringen Kaufpreis geltend machen, was sich nicht lohnen dürfte. Zugleich müsste dieser Wert um die Umsatzsteuer bereinigt werden. Auf gut Deutsch: das lohnt sich für Abmahn-Anwälte hinten und vorne nicht. Sofern die Behörden die Daten von Downloadern ermitteln sollte, kriegen die Rechteinhaber sie. Aber warum sollte man sich bemühen? Kein Abmahn-Anwalt der Welt hat Lust zu solchen Konditionen zu arbeiten. Bei einem Gegenstandswert von 14 EUR für die Kinokarte oder ein Musikalbum ist halt keine fette Kostennote drin, ganz einfach!

Liebe Downloader: das war nie und nimmer eine Privatkopie!

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Außerdem weist der Berliner Rechtsanwalt Khazaeli darauf hin, dass ein Download von Share-Online.biz nicht als Privatkopie im Sinne von § 53 Abs. 1 UrhG erlaubt sein dürfte, da sich für jeden aufdrängt, dass die meist aktuellen Werke dort ohne Zustimmung der Rechteinhaber gelandet sind. Anders sieht es hingegen bei Power-Uploadern aus, die gewerbsmäßig mit ihren Accounts Geld verdienen. Hier könnten die Staatsanwaltschaften ein Auge drauf werfen und „die großen Fische“ herausfiltern, erklärt Khazaeli gegenüber Tarnkappe.info. Wie gesagt: Hier ist viel Geduld gefragt. Die auszuwertenden Daten sind quasi endlos, die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam.

Fazit zum Thema Share-Online.biz

Schon wegen des minimalen Gegenstandswertes wird es zu keinen zivilrechtlichen Abmahnungen kommen! Downloader werden wahrscheinlich mal wieder straffrei wegkommen. Uploader ohne große Erträge auch. Spannend wird es nur für die Personen, die durch ihre Uploads etwas im gewerbsmäßigen Umfang verdient haben. Das sind aber nur wenige Personen und die dürften sich entsprechend abgesichert haben. Natürlich können wir das nicht versprechen. Aber es gibt gewisse Wahrscheinlichkeiten und Erfahrungswerte.

Bei vielen Forenusern liegen die Nerven blank, weil sie einerseits ihr Abo nicht bis zum Ende nutzen können. Andererseits befürchten viele, dass sie richtig Ärger kriegen könnten. Doch in vielen Fällen sind diese Befürchtungen unbegründet. Ja, die Nutzung von Share-Online.biz war meistens illegal, weil schon die Quelle offensichtlich rechtswidrig ist. Niemand kann ernsthaft behaupten von einer legalen Seite ausgegangen zu sein, wenn dort so viele aktuelle Kinomitschnitte und Musikalben etc. verfügbar waren. Zudem war die Quelle der Links, also der Warez-Blog oder Forum, ebenso offensichtlich rechtswidrig. Trotzdem wird den meisten Leuten wohl nichts passieren.

Werden die Karten jetzt neu gemischt?

Der Bust mischt die Karten neu. Vielleicht ist einfach die Zeit für neue Modelle und Anbieter gekommen. Share-Online.biz hatte einen gigantischen Marktanteil im deutschsprachigen Bereich. Der Trafic in Deutschland dürfte das in den letzten 24 Stunden merklich zu spüren bekommen haben. Doch wenn das höchstrichterliche Urteil gegen Uploaded negativ ausfällt, dürfte der nächste große Anbieter wegfallen. Vielleicht sind ja Freehoster wie DDL.to die Zukunft, wo niemand mehr mit finanziellen Interessen Dateien hochladen kann. In dem Fall kann es wenigstens für die Uploader zu keinen Strafen kommen. Für die Downloader sowieso nicht.

Was hat DDL-Warez eigentlich mit Share-Online.biz zu tun?

ddl-warezSehr merkwürdig ist, dass das Warez-Portal DDL-Warez.to exakt seit dem Zeitpunkt des Busts keine neuen Uploads mehr hat. Der letzte Upload dort war und ist noch immer das Hörbuch Ramtha – Aliens Serie – ALIENS & UFOs – Die Tyrannen. Dabei gab es stets in kurzen Abständen neue Uploads bei DDL-Warez. SO.biz war immer an erster Stelle bei diesem Warez-Portal, zumal die Archive trotz der DMCA-Löschaufforderungen lange bis immer verfügbar blieben. Einzig RapidGator wird bei DDL-Warez noch als Alternative genutzt. Wer da viel hochgeladen hat, hat auch gute Chancen Probleme mit dem Finanzamt zu bekommen. Das ist ggf. ein Gewerbe und Einnahmen sind einkommenssteuerpflichtig. Das Finanzamt kann das 10 Jahre rückwirkend fordern. Und wenn die die Verwaltunsgdatenbanken mitgenommen haben, dann wissen die auch, wer wieviel an Auszahlungen erhalten hat.

Das ist naürlich nur ein Indiz und noch kein Beweis, weil die fehlenden Uploads noch andere Gründe haben könnte. Aber der mögliche Zusammenhang ist interessant. Wir werden das Thema auf jeden Fall weiter verfolgen.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.