LuL.to: Im Fokus der Ermittlungen stehen die mutmaßlichen Betreiber. Die strafrechtliche Verfolgung der Nutzer ist aber nicht ausgeschlossen.
Die Causa LuL.to geht weiter, wenn auch sehr langsam. Oberstaatsanwalt Thomas Goger, Pressesprecher der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB), antwortete heute auf unsere Anfrage. Wie zu erwarten war, stehen im Fokus der Ermittlungen in erster Linie die mutmaßlichen Betreiber. Zudem müsse von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg zu einem späteren Zeitpunkt geprüft werden, ob sich auch „deren Kunden strafrechtlich verantworten müssen“.
Hintergrund zur causa LUL.to
Im Juni dieses Jahres wurde das illegale Download-Portal Lauschen & Lesen unter der Domain LuL.to vom Netz genommen. Gegen mindestens drei Verdächtige wurde schon zu Beginn der polizeilichen Aktion Haftbefehl erlassen. Einen Monat später stellte sich heraus, dass deren Hintermänner auch mit dem Betrieb des Darknet-Marktplatzes Hansa Market zu tun hatten.
Die bange Frage, ob die Nutzer von LuL.to zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen, stellen sich im deutschsprachigen Raum nun geschätzte 30.000 Personen, zumal einige Autoren Strafanzeige gegen die Käufer ihrer E-Books gestellt haben. Man will damit ein Zeichen setzen und allen Beobachtern klar machen, dass man es nicht länger hinnehmen will, dass ihre Werke zu Ramschpreisen veräußert wurden und sie dabei leer ausgegangen sind.
Auch Tarnkappe.info war von den Billigangeboten dieses illegalen Online-Shops betroffen. Unser Buch von und mit Spiegelbest kostete dort bis zur Razzia lächerliche 15 Cent. Anmerkung: Wir würden den Preis bei Amazon gerne noch weiter senken. Doch sobald sich dieser unterhalb von EUR 2,99 bewegt, streicht der Monopolist Amazon ein Vielfaches für sich ein. Dann erhält man als Selfpublisher nämlich nur noch 35 Prozent des Umsatzes und keine 70 Prozent mehr. Doch selbst rund drei Euro waren einige Downloader nicht bereit zu zahlen. Seit dem Aus von LuL.to hat sich für uns die Anzahl der verkauften E-Books bei Amazon vervierfacht. Das wird den anderen Autoren sicher ganz ähnlich gehen.
Verlage und Autoren stellten Strafanzeige gegen Nutzer
Rechtsanwalt Tilman Winterling von der Hamburger Kanzlei Gutsch & Schlegel vertritt die Independent-Autoren bei ihrer Strafanzeige gegen Unbekannt. Letzte Woche bat Winterling per E-Mail um Verständnis dafür, dass er „in dieser Hinsicht nur ungern Auskunft geben“ würde. Er empfiehlt uns, unsere Anfrage in dieser Angelegenheit an die Staatsanwalt zu richten, was wir sowieso zeitgleich getan haben.
Oberstaatsanwalt Thomas Goger teilte uns nach einem kurzen Telefonat am Freitag heute früh per E-Mail Folgendes mit:
„Sehr geehrter Herr Sobiraj,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
„Bei den Ermittlungen stehen derzeit hauptsächlich die mutmaßlichen Betreiber der Plattform lul.to im Fokus. Selbstverständlich wird zu einem späteren Zeitpunkt auch geprüft werden, ob sich deren Kunden strafrechtlich verantworten müssen. In Betracht kommt hier insbesondere eine unerlaubte Vervielfältigung eines urheberrechtlich geschützten Werkes durch den jeweiligen Download, welche, wenn sie vorsätzlich begangen wurde, gem. § 106 Abs. 1 UrhG mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren geahndet werden kann.“
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich weitergehende Auskünfte im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen derzeit nicht erteilen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Goger, Pressesprecher der Zentralstelle Cybercrime Bayern“
Wir werden uns folglich noch einmal in einigen Wochen an Herrn Goger wenden in der Hoffnung, dann mehr zu erfahren. Wir halten Euch auf jeden Fall auf dem Laufenden. Sollte einer der früheren Nutzer von LuL doch demnächst überraschend Post bekommen, bitten wir um eine sofortige Kontaktaufnahme, danke!
Zivilrechtliche Folgen stehen noch aus
Fakt ist: Eine Münchner Abmahn-Kanzlei wartet schon sehnsüchtig auf den Ausgang der Fälle vor Gericht. Viele Verlage sind Klienten dieser Kanzlei, die von den LUL.to Kunden nur zu gerne Schadenesatz verlangen möchten. Das Herunterladen eines E-Books gilt nämlich juristisch gesehen wie eine Vervielfältigung des urheberrechtlich geschützten Werkes.
Dies ist in diesem Fall nicht vom Recht auf Privatkopie geschützt, weil die Quelle offensichtlich rechtswidrig (illegal) war. Die bei LuL.to vorherrschenden Preise waren mit den gängigen Marktpreisen einfach nicht in Einklang zu bringen. Somit hätte eigentlich auch dem letzten Käufer klar sein müssen, dass 15 bis 20 Euro teure E-Books nicht legal für einen Bruchteil des offiziellen Preises verfügbar sein können. Die Betreiber von LuL.to haben außerdem auf einer Unterseite sehr deutlich darauf hingewiesen, dass ihr Angebot nicht der deutschen Rechtssprechung entspricht.
Fazit:
Wenn es irgendwie geht, bitte weiterhin abwarten und Ruhe bewahren! Sollte diesbezüglich irgendwann ein Brief eintrudeln, unbedingt abhängig vom Inhalt des Schreibens einen Fachanwalt für Medienrecht (Abmahnung), oder bei einer Vorladung zur Aussage als Beschuldigter, einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten. Alle weiteren Details zu jeglichen zivil- oder strafrechtlichen Konsequenzen kann man hier nachlesen.
Quelle Beitragsbild, thx! (CC0 1.0)
Tarnkappe.info