LuL.to: strafrechtliche Verfolgung der Nutzer nicht ausgeschlossen

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Kommentar von Ichbins am 23.10.2017 16:08:
Ich glaube kaum, dass es jemand durchsetzen kann, dass ein DL als „Vervielfältigung“ angesehen wird. Es war ja scheinbar kein Programm ala Torrent nötig. Und wo kein Upload/keine Weitergabe an andere, da KEINE Vervielfältigung.

Abgesehen davon: ohne Stasimittel (alias Vorratsdatenspeicherung) dürfen die Daten beim Provider ja eh nur eine Woche gespeichert werden und länger machts kaum keiner, da es auf die Masse an Usern zu viel Geld kostet.

Und offensichtlich illegal? Nun ja, das müssen Experten klären. Wäre ich kein Indie-Autor würde ich sagen: „Irrtum! Da war offensichtlich nichts illegales an der Seite!“

Die Preise? Dann wäre Amazon ja auch illegal, da es dort immer Massen an eBooks für solche Cents gibt. Woher soll also ein User ohne große Ahnung wissen: „Was bei Amazon legal ist, ist bei lul illegal!“?

„Wir sind eine Piratenseite“? Auch nicht wirklich. Gibt leider zu viele legale Seiten, die sich inzwischen „Piratenseite“ nennen.

Wenn sehe ich hier eindeutig den Staat als Hauptschuldigen. Denn man sieht ja: er KANN Seiten lahmlegen. Aber hat es jahrelang NICHT GETAN. Und dummerweise brüstet man sich von Staatszeiten gerne mal genau damit: „Wir können in Windeseile jede illegale Seite vom Netz nehmen!“

Wie soll der Otto-Normal-User also davon ausgehen, dass „die Seite“, auf der er gerade ist, dann illegal ist?

Besser wäre es, wenn JEDER Autor, der eine eigene Seite hat, mal einige Seite als Startpost eine Warnung vor solchen Seiten hat. Wenn nur 100 AutorInnen dies machen … würde dies auch helfen. Denn es haben hier genug Leute glaubhaft versichert, dass sie nicht wussten, dass die Seite illegal war. Weil es eben KEINE Aufklärung dazu gab.

Vielleicht könnten sich einige AutorInnen ja auch für einen Spot im TV zusammenschließen und DORT vor den Seiten warnen. RTL & Co nehmen so Sachen sicher mit Kusshand.

Kommentar von denis am 23.10.2017 20:45:
Ist eine Verfolgung der User denn überhaupt technisch noch möglich? Die Daten wurden Mitte Juni von der Polizei abgegriffen, das ist also jetzt über 4 Monate her.

Die Provider müssten die IP-Daten der User doch bereits längst gelöscht haben oder?

Kommentar von Lars „Ghandy“ Sobiraj am 23.10.2017 21:22:
Da viele Nutzer mittels Amazon-Gutschein bezahlt haben, die mit ihren Konten bei Amazon inklusive der echten Daten, Anschrift etc. eng verknüpft sind, ist eine Aufdeckung der Identität der Nutzer vielfach problemlos möglich. Das wäre auch noch in einem Jahr oder später der Fall.

Kommentar von Name am 23.10.2017 22:42:
Ja, über Amazon wird man die Leute sicherlich kriegen. Schwieriger wirds, wenn nur die IP vorhanden ist, wenn mit Bitcoin oder Paysafecard bezahlt wurde. Oder wie siehst du das, Lars?

Und die VPN User wird man wohl überhaupt nicht kriegen, aber das war bei LuL sicherlich nur eine Minderheit bei 30.000 Nutzern.

Kommentar von pagasa am 24.10.2017 00:08:
Das ist eine gewagte Aussage. Wer einen amazon-Gutschein kauft, muß ihn nicht selbst einlösen, sondern kann ihn z.B. verschenken.
Eine eindeutige und zweifelsfreie Zuordnung ist mE nur über die IP-Daten möglich.

Kommentar von Sigismund_Alzheimer am 24.10.2017 07:33:
Mir ist das durchschnittliche Einkommen der chronischen „Ebook-Diebe“ :slight_smile: nicht bekannt, will ich auch gar nicht wissen, aber alle deren Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze liegt, können sich mit Abmahn-Briefen getrost den Ar*** abwischen. das Beste ist es, die einfach in die Mülltonne zu drücken und gar nicht darauf antworten . .

Die alten Herren in Karlsruhe in den Roten Jäckchen, haben es mehrfach . . bestätigt, dass die Pfändungsfreigrenze absolut tabu ist, das betrifft nicht nur Geldforderungen, sondern auch Geld und Ordnungsstrafen . . .

Zu Risiken und Nebenwirkungen einfach googlen, die Urteile sind alle im netz, und dann noch ein Gruß an alle Rentner und Hartzler . . . Lesen bildet, haut rein solange es nix kostet.

Ständig jammern die Verlage, die Ebook-Piraten würden sie in den Ruin treiben, Jährlich werfen die Verlage 60.000 bis 80.000 Deutsche Titel auf den Markt, wann zur Hölle soll ich die denn alle lesen . . ?

Jeder Autor denkt von sich, er hätte für sein Geschreibsel den Pulitzerpreis verdient, aber die meisten Machwerke, die von den Verlagen auch so heftig beworben und in den Himmel gelobt werden, hätte man ebensogut gleich auf Klopapier drucken können.

Gerade im Bereich der Unterhaltungs-Literatur, gleichgültig ob nun Krimi, Horror Fantasy, was auch immer wurde so gut wie jedes Genre/Thema behandelt, und wenn ein anderer Author einen Roman im Selben Genre schreibt, dann ist das nichts weiter als eine Variation/interpretation des selben Themas . . irgendwann nach hundert oder meinetwegen auch tausend Romanen des selben Genres,
gibt es nicht wirklich etwas Neues.

Und jeder Autor, der heute etwas schreibt, hat seine ach so wertvollen Inspirationen, auch nur von anderen Autoren, die bereits unter der Erde liegen . .

Ich nenne das geistige Leichenfledderer . . .-)

In dem Sinne, lasst euch nicht ärgern, und lest mal wieder irgendetwas, egal ob unterhaltsam oder lehrreich . . :- )

Kommentar von Hasi schreibt am 24.10.2017 12:38:
Die Autoren sollen die Diebe warnen?! In welchem Parallel-Universum lebst du denn?
Würde das jemand machen, kann er gleich mit dem Schreiben aufhören. Die Bücher solcher Autoren werden exzessiv zum illegalen Download angeboten werden.

Kommentar von Ichbins am 24.10.2017 14:59:
So isses, mit den Gutscheinen. Sollte ein „Otto Meier“ zB einen Gutschein erworben haben, so kann er ihn ja über FB, irgendein Forum, wie auch immer … verkauft haben. Gründe gibt’s da genug: zB die Umfrageseiten, wo man als Bezahlung eben Gutscheine bekommt. Braucht man gerade aber lieber Bargeld … verkauft man natürlich.

Aber zweifelsfrei über IP?
Heutzutage auch nicht. Das war einmal.

Kommentar von Name am 24.10.2017 15:21:
Bei meiner IP sind mehrere Personen dahinter, so eindeutig und zweifelsfrei ist das nicht (mehr), zumindest deuten viele Urteile in den letzten paar Jahren darauf hin.

Kommentar von Lul Kunde am 24.10.2017 21:15:
Amazon Gutscheine gibt es gegen Bargeld beim Supermarkt.
Bekenntnisse eines Buchpiraten bei Gully.* und B… .

Wie soll eigentlich eine Unterlassungserklärung für ein seit Jahren geschlossenes Portal aussehen. Hier fehlt es am erforderlichen Rechtschutzbedürfnis. Alles nur heiße Luft und Angstmacherei.

Kommentar von pagasa am 25.10.2017 02:21:
Was will man denn dem Käufer der amazon-Gutscheine beweisen? Doch wohl kaum, daß er Bücher bei lul.to bezogen hat. Er kann die von ihm gekauften Gutscheine doch verschenkt haben, z.B. als Spende bei einer Tombola.
Nein - der Nachweis des Buchbezugs geht nur über die IP. Dann kann man konkret darlegen, welches Buch wann „gekauft“ wurde.
Im übrigen dürfte die Verfolgung der Urheberrechtsverletzungen durch die Käufer nicht unbedingt die höchste Priorität haben, wenn der Betreiber von lul.to tatsächlich auch die Betreiber von Hansa-net im Darknet waren. Die dort gehandelten Waren und Dienstleistungen dürften wohl weitaus „interssanter“ für Polizei und Staatsanwaltschaft sein als der „Kauf“ von x-Büchern unter Umgehung des Urheberrechts.

Kommentar von isso am 25.10.2017 10:09:
Im Falle eines Falles einfach sagen ich war es nicht, dann haben die die Nachweispflicht. Aber den Anwalt nicht vergessen!

Kommentar von Mausi am 25.10.2017 17:15:
Ich betreibe ein öffentliches Gäste-W-Lan, bei dem sogar laut Fritzbox nur Webseiten und Email möglich ist. Keine Ahnung was dieses LuL sein soll, ich weiß nur, dass man ein öffentliches W-Lan betreiben darf und im schlimmsten Fall nur die Seite im Router sperren muss.

Kommentar von Mein Name am 25.10.2017 20:15:
Es bleibt spannend. War es auf besagter Seite doch wohl so, daß man „gekaufte“ Bücher nur für einen bestimmten Zeitraum herunterladen konnte. Ob nur einmal oder mehrmals entzieht sich meiner Kenntnis.

Weiter war es so, daß nach diesem Zeitraum „X“ (den ich leider nicht genau kenne), erneut bezahlt werden musste.

Das deutet für mich darauf hin, daß diese Bücher schon gar nicht mehr bestimmten Konten zugewiesen werden konnten. Denn im Prinzip wurde der „Kauf“ ja zurückgesetzt.

Kommentar von klaus am 26.10.2017 18:37:
Das wäre mir neu

Ansonsten… Ich habe seitdem lul.to weg ist kein einziges ebook gekauft. Und auch viel weniger runtergeladen. Mich nicht mal über neue Bücher informiert. Also was soll diese Hexenjagd den Autoren bringen bitte?

Kommentar von Ichbins am 26.10.2017 20:49:
Die sollen die ehrlichen Leser warnen!

Kommentar von Spacken am 27.10.2017 17:14:
War tatsächlich so Klaus. Downlaods haten eine begrenzte Haltbarkeit und mussten dann neu erworben werden.

Ebenso gab es einen Adventskalender, dessen Inhalte Guthaben waren und Bücher/ Hörbücher.

Selbst habe ich diesen Dienst als extended Leseprobe genutzt. Also was mir von dort gefiel, habe ich in Papierform im Regal.

Was mir nicht gefallen hat, habe ich einfach wieder gelöscht.

In meinem Fall meine ich Sach- und Fachbücher.

Ehrlich gesagt geht mir trotzdem etwas die Klammer.

Kommentar von Der Eine am 01.11.2017 23:24:
Weil hier öfters von gespeicherten IPs die Rede war…was ist mit den gespeicherten Mailadressen der Accounts? Ich bezweifle dass lul.to nur die nackten Downloads ohne deren Accountverbindung protokolliert hat. Ausserdem hatte ja jedes Account einen Kontostand auf den mind. 10,- eingezahlt werden mussten. Sind also auf einen Konto weniger als 10,- oben, wurden also auch illegal eingekauft. Welche Bücher dabei gekauft wurden dürfte nebensächlich sein. Die Verfolgung wird daher wohl hauptsächlich über die Mailadressen gehen.

Kommentar von K512 am 02.11.2017 14:08:
Doch theoretisch konnte jede x-beliebige Mail Adresse, ob gültig oder nicht zur Anmeldung verwendet werden. Also blablalba@irgendwas.com wäre genau so möglich gewesen. Es wurde im Prinzip nur als Username benutzt, es gab keine Authentifizierungs-Mails. Man hätte also theoretisch auch die Klarnamen Adresse eines unliebsamen Bekannten oder Kollegen angeben können.