Kürzlich wurde ein Mann aus der Region Chemnitz verhaftet, weil er im Darknet eine Waffenbestellung samt Munition durchführen wollte.
Wie der MDR berichtet, wurde am 17.07.2019 ein Mann aus dem sächsischen Erzgebirge verhaftet, weil er im Darknet eine Waffenbestellung samt Munition durchführen wollte. Bisher ist unklar, wie die Polizei an die Daten des Bestellers gelangt ist.
U-Haft statt Waffenlieferung per DHL. Vor wenigen Tagen haben Polizisten in Zschopau (bei Chemnitz) einen Mann festgenommen, der im Darknet zwei Waffen kaufen wollte. Der Festnahme waren intensive Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Sachsen (ZCS) mit Unterstützung ausländischer Strafverfolgungsbehörden vorausgegangen.
Grund der Waffenbestellung noch unklar
Wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilt, wurde am Tag der Festnahme ein Haftbefehl gegen den Beschuldigten wegen Fluchtgefahr erlassen. Der Verdächtige versuchte sich online eine halbautomatische Pistole vom Typ „Glock17“ mit Schalldämpfer zuzüglich zu einer Kalaschnikow „AK47“ samt Munition zu bestellen. Bisher ist ungeklärt, mit welcher Motivation die Waffen eingekauft werden sollten.
Razzia statt Waffenbestellung
Im Verlauf der Durchsuchung seiner privaten Räumlichkeiten und der Garage wurde lediglich eine Schreckschusspistole und geringe Mengen an Betäubungsmitteln festgestellt. Es wäre aber spannend zu wissen, wie man an die Daten des Mannes gelangt ist. Auch die Rolle der ausländischen Ermittlungsbehörden in diesem Fall wäre interessant zu wissen. Es wäre nämlich nicht das erste Mal, dass man das Aufstellen eines Honeypots der Polizei eines Nachbarlandes überlassen hat.
Deutschen Polizisten ist es per Gesetz verboten, möglichen Käufern von Drogen oder Waffen Fallen im Internet aufzustellen. Sie dürfen diese Aufgabe aber ganz legal ihren Kollegen von Nachbarländern übertragen, um an die Daten zu gelangen. Als der Darknet Shop Hansa Market im Sommer 2017 hochgenommen wurde, ließ man diesen vier Wochen nach der Übernahme durch die niederländischen Behörden weiterlaufen. In der Zeit hat man von Waffenbestellungen unzählige Daten der Käufer und Verkäufer gesammelt, um diese später strafrechtlich zu verfolgen.
Prognose: mindestens zwei Jahre Freiheitsentzug
Letzte Woche wurde vor dem Landgericht Leipzig der Fall eines 42-jährigen Mannes aus Delitzsch verhandelt. Auch er hatte versucht, sich im Darknet eine halbautomatische Schusswaffe mit Munition und Schalldämpfer zu beschaffen. Man hat ihn aufgrund seiner Waffenbestellung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 27 Monaten verurteilt.
Sofern keine Vorstrafe vorliegt, dürfte das Strafmaß beim aktuellen Fall ganz ähnlich aussehen.
Beitragsbild Bill Oxford, thx! (unsplash licence)
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