Falschgeld aus dem Darknet
Falschgeld aus dem Darknet
Bildquelle: worldnews

Darknet-Falschgeldbestellung endet für Schüler in Sozialstunden

Drei Salzburger Schüler erwarben im Darknet 50-Euro-Blüten. Im Rahmen einer Diversion sprach sich das Jugendgericht für Sozialstunden aus.

Falschgeldbestellungen bei einem Anbieter im Darknet mit sich anschließender Shopping-Tour mündete für drei Salzburger Schüler im Alter von 14, 15 und 16 Jahren, vor einem Jugendschöffengericht. Dieses ordnete für das Trio ein Ableisten von Sozialstunden an, berichtete die KronenZeitung.

Drei Jugendliche investierten im Darknet in unterschiedlicher Tatbeteiligung 200 Euro für 50 falsche Fünfzig-Euro-Scheine. Sie versprachen sich davon ein gutes Geschäft und gaben die Blüten gleich mehrfach bei Minikäufen in verschiedenen Supermärkten, Bäckereien und weiteren Läden aus. Weder der Besuch von höheren Schulen, noch Bestnoten oder ihr gutes Elternhaus zerstreuten ihre Bedenken hinsichtlich des Falschgelderwerbs. Vor Gericht allerdings zeigten sie sich dann geständig und entsprechend reuig.

Schüler-Trio sah sich mit Vorwürfen einer Darknet-Falschgeldbestellung konfrontiert

Staatsanwalt Mathias Haidinger führte dazu aus:

„Sie haben das Delikt der Geldfälschung verwirklicht. Diesbezüglich zu bestrafen ist nicht nur der Hersteller von Falschgeld, sondern auch derjenige, der Falschgeld von einem Mittelsmann mit dem Vorsatz übernimmt, es als echt in Verkehr zu bringen.“

Bei zwei Schülern kam es dabei zu Hausdurchsuchungen. Zu ihrem Tatmotiv befragt, fand keiner einen triftigen Grund für ihre Handlung. Der 15-Jährige soll ca. 15 Mal mit dem Falschgeld aus dem Darknet in Geschäften bezahlt haben. Er meinte: „Ich wollte cool sein und Geld besitzen.“ Des Weiteren teilte einer des Trios mit: „Ich habe mich nach der Hausdurchsuchung selbst gefragt, wieso ich das gemacht habe“. Der aktuell noch 14-Jährige gab an, über die plötzliche Hausdurchsuchung erschrocken zu sein: „Das war für meine Eltern und mich ein Schock“.

Einer der Jugendlichen äußerte zur Vernehmung durch die Polizei, den sichergestellten 50-Euro-Schein von seinem Vater zu Weihnachten erhalten zu haben. Folglich kam bei ihm neben dem Vorwurf des Falschgelderwerbs noch zu einer weiteren Anklage wegen Verleumdung hinzu.

Letztlich kam es für die drei Schüler zu keinem Urteil. Das Verfahren wurde vorläufig eingestellt und man einigte sich auf eine Diversion. Das bedeutet in dem Fall, dass zwei Schüler 60 Stunden soziale Arbeit leisten müssen und einer 50 Stunden. Ferner soll das Trio sich bei allen von ihnen Geschädigten entschuldigen und Schadenswiedergutmachung leisten.

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.