ddl-music.to, Cloudflare
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Cloudflare muss laut OLG Köln ddl-music.to sperren

Das OLG Köln hat entschieden, dass der CDN-Dienstleister Cloudflare vom Rechteinhaber gemeldete Inhalte oder ganz ddl-music.to sperren muss.

Das Oberlandesgericht Köln hat am 9. Oktober entschieden, dass Cloudflare vom Rechteinhaber gemeldete Inhalte zeitnah sperren muss. Ansonsten muss Cloudflare die Webseite ddl-music.to komplett sperren. Damit bestätigte man das Urteil des LG Köln vom 30.01.2020.

Cloudflare muss Zugang zu ddl-music.to sperren

Da hat mal jemand einen neuen Weg beschritten und erstritt vor dem OLG Köln ein Urteil, was sicher Nachahmer finden wird. Der CDN-Dienstleister Cloudflare muss laut Urteil verhindern, dass sich der illegale Vermittler von Musik-Downloads weiterhin durch Anonymisierung der Rechtsverfolgung entziehen kann. Cloudflare muss bei seinen Kunden rechtsverletzende Inhalte oder alternativ den Zugang zur kompletten Webseite sperren. Damit hat das Oberlandesgericht das Urteil des LG Köln vom 30. Januar 2020 (14 O 171/19) bestätigt.

Neuer juristischer Winkelzug

ddl-music.to Logo

Die Entscheidung des OLG Köln ist deswegen interessant, weil der unbekannte Kläger diesen juristischen Schritt erstmals begangen hat. Das Urteil gegen Cloudflare läuft aber in den leeren Raum, weil ddl-music.to längst den Anbieter gewechselt hat. ddl-music.to ist jetzt bei der IP-Adresse 78.142.29.10, bei der bulgarischen Verdina Ltd.

Das bestätigt die Aussage des BVMI in ihrer Pressemitteilung, wonach strukturell rechtsverletzende Angebote zunehmend offshore gehosted werden. Allerdings ist Bulgarien seit 2007 ebenfalls EU-Mitglied. Von daher wird die Verdania Ltd. sicher keine endgültige Lösung darstellen. Wir haben die Betreiber von ddl-music.to um eine kurze Stellungnahme gebeten. Bisher haben wir diesbezüglich aber leider noch keine Antwort erhalten.

BVMI jubelt

BVMI Logo

Dr. Florian Drücke, Vorstandsvorsitzender des BVMI sieht die Entscheidung als Stärkung der Position der Rechteinhaber und als ein klares Signal. Ein Dienst wie Cloudflare, der anderen dabei hilft, sich der Rechtsverfolgung durch Anonymisierung (des Serverstandortes) zu entziehen, ist laut Dr. Drücke ebenfalls rechtswidrig.

René Houareau, Geschäftsführer Recht & Politik des BVMI meint, dass „Ausreden“ in solchen Fällen nicht mehr gelten. „Die Dienste müssen immer mehr erkennen, dass manche Nebelkerzen nicht mehr funktionieren.“

Fazit zur Causa Cloudflare: viel Wirbel um nichts

cloudflare crimeflare

Das Ganze wird letztlich nur dafür sorgen, dass sich die Betreiber illegaler Angebote zunehmend Dienstleister suchen werden, die man juristisch nicht greifen kann. Cloudflare ist ohne Zweifel noch immer ein riesige Nummer im digitalen Untergrund.

Sollten weitere ähnlich klingende Urteile gesprochen werden, wovon man ausgehen kann, dürfte dies die Marktposition des US-amerikanischen CDN-Dienstleisters nach hinten verschieben. Doch bis die Auswirkungen spürbar sein werden, dürfte noch etwas Zeit vergehen.

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.