Packstationen
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Packstationen von DHL sollen großflächig videoüberwacht werden

Das Bundesinnenministerium (BMI) strebt zur besseren Gefahrenbekämpfung eine Videoüberwachung von Post-Packstationen an, wie denen der Deutsche Post DHL.

Das Bundesinnenministerium (BMI) fordert aufgrund jüngster Ereignisse nun einen Einsatz von Videoüberwachung auch an öffentlich zugänglichen Packstationen, denn das Paket, das Anfang Dezember zur Räumung des Potsdamer Weihnachtsmarktes geführt hatte, wurde über eine solche Packstation versendet.

Packstationen sollen per Videokameras überwacht werden

So verlangte ein Erpresser von dem Logistikunternehmen DHL zehn Millionen Euro in der digitalen Währung Bitcoin. Bei Nichtzahlung drohte er, erneut in DHL-Päckchen versteckte Sprengsätze zu versenden. Bisher hat man zwei solche Sendungen entdeckt. Eine in Potsdam und die andere in Frankfurt an der Oder. Das System der Packstationen ist zwar eine beliebte Art des Warenaustauschs, das das anonyme Senden und Annehmen von Postsendungen erlaubt. Jedoch gehen Ermittler davon aus, dass man von einer solchen Packstation die Paketbombe des Erpressers verschickt hat.

Gemäß einer Stellungnahme des Bundesinnenministeriums wäre ein Einsatz von Videoüberwachung an öffentlich zugänglichen Packstationen anzustreben. Denn sie „kann aus Sicht des BMI präventiv wie repressiv einen wertvollen Beitrag dazu leisten, die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen“. So berichtet es die WirtschaftsWoche. Zudem könnte der Einsatz von Kameras dabei helfen, „die Ermittlungstätigkeit der Polizei effektiv zu verbessern“, heißt es weiter.

Neues Gesetz soll großflächige Überwachung legalisieren

Bisher betreibt die Post ca. 3.400 solcher Schließfachsysteme in Deutschland. Wie das Bundesinnenministerium betont, wäre es laut Bundesdatenschutzgesetzes schon jetzt legal, dass man Kameras an „öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen“ anbringt. Aber nur, sobald es konkrete Anhaltspunkte für eine Gefährdungslage gibt. Im Frühjahr wurde der Entwurf für ein entsprechendes „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ durchgewunken. Das dürfte adäquat dann auch auf die zahlreichen Packstationen anwendbar sein. So stünden aus Sicht des BMI dem Videoeinsatz keine grundsätzlichen juristischen Hürden im Weg.

Bildquelle: NGi, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.