Das LG München hat im Rechtsstreit um den Weiterverkauf gebrauchter Fritzboxen zu Gunsten von AVM entschieden, Woog Media geht in Berufung.
Im Rechtsstreit um den Weiterverkauf gebrauchter Fritzboxen hat das Landgericht (LG) München zu Gunsten des Herstellers AVM entschieden. AVM wollte mit der Klage verhindern, dass Fritzboxen aus Providerbeständen mit veränderter Software durch Dritthändler weiterveräußert werden dürfen. Onlinehändler Woog Media kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen, berichtet ifun.de.
Wegen Markenrechtsverletzung: Wiederverkauf gebrauchte Fritzboxen mit ausgetauschter Firmware untersagt
In einem aktuellen Urteil (AZ: 17 HK O 1703/20) hat sich das Landgericht München I mit der Frage beschäftigt, ob es Onlinhändlern gestattet ist, gebrauchte Fritzboxen mit ausgetauschter Firmware weiterzuverkaufen. Das Gericht bestätigte mit dem Urteil eine einstweilige Verfügung, die AVM bereits am 13. Februar 2020 erwirkt hatte, indem es sich gegen diese Praxis aussprach. In der Urteilsbegründung führten die Richter an, dass Woog Media den „Verwendungszweck verändert [hätte], den die Markeninhaberin beim Inverkehrbringen dieser Geräte vorgesehen habe. Nämlich, dass diese nur einen eingeschränkten Leistungsumfang gegenüber den Serienmodellen haben sollten.“ Der Händler habe damit AVMs Markenrecht „Fritzbox“ verletzt.
Die Geschäftsidee von Onlinehändler Woog Media aus Nordrhein-Westfalen beruhte auf dem Aufkaufen von Kabelroutern des Typs Fritzbox 6490 Cable, die vorher an Unitymedia-Kunden (inzwischen Vodafone) vermietet worden waren. Auf ihr läuft eine Firmware mit speziellen Einschränkungen gegenüber der 6490 Cable aus dem freien Verkauf. Konkret hatte Woog Media mindestens 30.000 solcher Router über einen Zwischenhändler gekauft. Anschließend entfernten sie das Branding und spielten die originale Firmware von AVM auf die DSL-Router, um diese so modifizierten Geräte nachfolgend zum Preis von 70 Euro zum Verkauf anzubieten. Damit lag man deutlich unter dem Neupreis von 155 Euro. Bis zur Urteilsverkündung des LG München hätte Woog (gemäß Golem) bereits 10.000 solcher Produkte verkauft, 20.000 weitere Fritzboxen befänden sich noch auf Lager.
Woog Media geht in Berufung
Woog Media will gegen das Urteil Berufung einlegen. Geschäftsführer Carlo Faber gab an, es stellten sich grundsätzliche Fragen, die vom Oberlandesgericht München einer Antwort bedürfen. Gegebenenfalls erwäge man sogar, bis vor den Bundesgerichtshof zu gehen. Faber beruft sich darauf, dass auch der Umweltschutz dafür spreche, „gebrauchte Router sinnvoll wieder zu verwerten, statt sie als Elektronikschrott zu entsorgen“. Allerdings wurde die Umweltschutz-Frage im obigen Prozess schon mit berücksichtigt. Für die Münchner Richter spiele diese keine Rolle im Verfahren. Für Woog Media finden die Vorschriften des Elektrogesetzes zur Abfallvermeidung keine Anwendung. „Denn das Elektrogesetz ermächtigt keinen Dritten, Markenrechte eines anderen zu verletzen.“, argumentiert das Gericht.
AVM begrüßt das Urteil
Der Berliner Router-Hersteller äußerte sich gegenüber ifun.de:
„Im Urteil des Münchner Landgerichts I wird die Veränderung von Produkten, wie sie von Woog vorgenommen und vertrieben wurde, untersagt. Dies begrüßen wir auch im Sinne der Verbrauchersicherheit sehr. Für Herkunft und Qualität können wir als Markenherstellerin nur für die Ware in dem Zustand bürgen, in dem sie von uns oder mit unserer Zustimmung in den Verkehr gebracht worden ist.“ Die Kammer des Landgerichts München hat zu diesem Aspekt zudem ausdrücklich festgestellt, dass man sich nicht auf das Elektrogesetz berufen kann. „Denn das Elektrogesetz ermächtigt keinen Dritten, Markenrechte eines anderen zu verletzen.“
AVM hob weiter hervor, dass er den Verkauf gebrauchter Produkte „im privaten Bereich“ unterstütze. Auch hierfür biete man Support und Updates. „Das Urteil verhindert lediglich die gewerbsmäßige Manipulation von Software oder Hardware.“
AVM gag zudem an, offen zu sein für Verhandlungen mit Woog Media über die verbleibenden Geräte, auf denen der Händler nun offenbar sitzen bleiben wird. „Wir haben ein gut funktionierendes Refurbishment-Management“, so die Firmensprecherin Doris Haar. Auch der Händler ist laut heise online an einem Dialog interessiert, damit die Router „nicht verschrottet werden müssen“.
Tarnkappe.info