Bundestag, Innere Sicherheit
Bundestag, Innere Sicherheit

Aus dem Bundestag: Neue Gesetze zur Inneren Sicherheit

Am Donnerstag verabschiedete das Parlament vor dem Wahlkampf gleich mehrere Gesetze, die die Innere Sicherheit betreffen.

Die Große Koalition brachte noch eine Reihe von Sicherheitsgesetzen durch den Bundestag, bevor nach der parlamentarischen Sommerpause der Wahlkampf beginnt. Am Donnerstag verabschiedete das Parlament gleich mehrere Gesetze, die die Innere Sicherheit betreffen.


Innere Sicherheit: Bundestag beschließt E-Fußfessel für Gefährder und BKA-Gesetz als Voraussetzung für das Projekt „Polizei 2020“

Die Abgeordneten haben am Donnerstag einen Gesetzentwurf verabschiedet. Demnach dürfen Sicherheitsbehörden potenzielle Terroristen unter Hausarrest stellen. Außerdem dürfen sie den Aufenthalt extremistischer Straftäter elektronisch kontrollieren. Und dies unabhängig von einer vorherigen Haftstrafe. Sowohl Gefährder, als auch verurteilte Extremisten zwingt man künftig zum Tragen einer Fußfessel. Linke und Grüne stimmten gegen die Vorlagen. Zudem beschlossen die Abgeordneten, die IT-Strukturen beim Bundeskriminalamt (BKA) umfassend zu modernisieren.

Gefährder ist demnach eine Person, bei der es „Anhaltspunkte“ dafür gibt, dass sie eine Straftat im Bereich des internationalen Terrorismus begehen könnte. Oder deren „individuelles Verhalten“ es wahrscheinlich macht, dass eine solche Straftat geplant wird. Das Gesetz gilt nur für jene Gefährder, für die das BKA zuständig ist. Das ist dann der Fall, wenn es um internationalen Terrorismus geht. Für alle anderen Gefährder sind die Länder zuständig. Die Bundesländer müssen eigene Gesetze beschließen, wenn sie in ihrem Bereich ebenfalls elektronische Fußfesseln für Gefährder wollen.

Die Überwachung der Gefährder ist im BKA-Gesetz geregelt. So darf eine Fußfessel auf richterliche Anordnung dann vorgeschrieben werden, wenn bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Gefährder einen Anschlag begehen könnte oder sein Verhalten darauf hindeutet. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) räumte allerdings in der Bundestagsdebatte ein, dass die Fußfessel für Gefährder nicht die „allein selig machende Lösung“ im Kampf gegen den Terrorismus sei. Eine elektronische Fußfessel soll dafür sorgen, dass eine Person laufend geortet werden kann, wobei das Gerät an einem der beiden Fußgelenke angebracht wird. Es enthält einen Sender, der ständigen Funkkontakt mit einer Basisstation hält. Wenn diese kein Signal mehr empfängt, weil das Gerät sich außerhalb ihrer Reichweite befindet oder zerstört wurde, wird sofort die überwachende Behörde alarmiert. Ziel ist es, potenzielle Terroristen besser zu kontrollieren und sie gegebenenfalls vom Besuch bestimmter Orte abzuhalten – etwa von möglichen Anschlagszielen.

Fußfesseln können künftig leichter verordnet werden

Mit dieser Initiative wird zugleich der Straftatenkatalog für funkende Fußfesseln deutlich erweitert. Eine elektronische Aufenthaltsüberwachung kann demnach auch angeordnet werden, wenn jemand eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, Terrorismus finanziert, in- oder ausländische terroristische Vereinigungen unterstützt oder um Mitglieder dafür geworben hat. Künftig genügen bei Staatsschutzdelikten bereits eine abgesessene Freiheitsstrafe von zwei Jahren, damit Delinquenten eine elektronische Fußfessel angelegt werden kann. Derzeit ist dies erst nach drei Jahren Gefängnisstrafe der Fall. Der Bundestag hat am Donnerstagabend zudem mit der Mehrheit der Großen Koalition für eine weitere Initiative gestimmt, mit der die elektronische Fußfessel auch verurteilten Extremisten nach verbüßter Haftstrafe in viel mehr Fällen angelegt werden soll. Linke und Grüne votierten ebenso gegen dieses Vorhaben. Damit will man etwas für die innere Sicherheit tun.

Polizei 2020

Mit dem neuen BKA-Gesetz wird der Grundstein für das Projekt „Polizei 2020“ gelegt. Es sieht eine generelle Modernisierung der IT-Systeme bei der Polizei vor, wie einer Abschaffung von Doppelstrukturen in den Ländern. Außerdem schafft man mit dem Gesetz die rechtliche Grundlage für eine zentrale Datenbank beim BKA. In dieser will man Informationen zu bestimmten Ereignissen zusammenführen.

Die Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder haben gegen den Regierungsentwurf Bedenken vorgebracht. Es würden „wichtige Datenschutzregeln und Verfahrenssicherungen“ im gesamten Polizeirecht zurückgenommen werden. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht mit dem Beschluss die Zweckbindung bei der Polizei und damit einen „Grundpfeiler des deutschen Datenschutzrechts“ gefährdet. Redner der Linken bezeichneten das Vorhaben als unverhältnismäßig, da Menschen der Maßnahme aufgrund einer reinen Prognose unterworfen werden sollten. Die Grünen äußerten den Verdacht, man will verschleiern, dass die Behörden die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten nicht ausreichend vollzogen haben. Die elektronische Aufenthaltsüberwachung erkläre man hingegen zu einer Art Allzweckwaffe. Dabei sei diese überflüssig und wenig effektiv.

Innere Sicherheit: Bundestag beschließt Gesetz zur EU-Datenschutzreform

Die Abgeordneten haben am Donnerstag mit den Stimmen der Großen Koalition den umstrittenen Entwurf verabschiedet. Damit will man das Bundesdatenschutzgesetz an die neuen EU-Vorgaben anpassen. Der Entwurf sieht Einschränkungen insbesondere der Rechte der Betroffenen vor und erleichtert die Durchführung von Scoring-Verfahren (Scoring-Verfahren dienen der Standardisierung von Kreditwürdigkeitsprüfungen im Massengeschäft). Man will künftig kleine und mittlere Unternehmen, die kaum mit digitaler IT arbeiten, von der Auskunftspflicht befreien. Die elementaren Betroffenenrechte greifen nicht, wenn sie „die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden oder sonst dem Wohl des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten“ oder eine „vertrauliche Übermittlung von Daten an öffentliche Stellen“ unterwandern könnten.

Prinzipiell sieht die Verordnung Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Konzerns vor. Wenn Strafen von über hunderttausend Euro anstehen, entscheidet das Landgericht über Sanktionen bei Verstößen gegen die Regeln. Berufsgeheimnisträger, wie Ärzte, Anwälte oder private Lebens- und Krankenversicherungen werden künftig von Kontrollen durch die Aufsichtsbehörden ausgenommen. Dies dürfte dazu führen, dass man besonders sensible Gesundheitsdaten in Krankenhäusern oder bei Sozialversicherungen nur noch lückenhaft prüfen kann.

Bundestag beschneidet Rechte der Datenschutzbehörden erheblich

Man engt die Aufsicht der Bundesdatenschutzbehörde über den Bundesnachrichtendienst (BND) stark ein. Sie darf sich nicht einmal mehr mit Informationen oder Ersuchen an die parlamentarischen Ausschüsse wenden. Sicherheitsbelange haben so künftig Vorrang vor dem Datenschutz. Besonders dann, wenn Firmen Kameras in „öffentlich zugänglichen großflächigen Anlagen“ anbringen wollen, obwohl Rechtsexperten zufolge die Klausel zur Videoüberwachung gegen EU-Recht verstößt.

Der Entwurf zur inneren Sicherheit wird nun dem Bundesrat übermittelt. Stimmt dieser zu bzw. beschließt, keinen Einspruch einzulegen, ist das Gesetz zustande gekommen und wird dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gab bei der abschließenden Lesung die Parole aus: „Das Prinzip der Datensparsamkeit um ihrer selbst willen ist in der Zeit von Big Data überholt.“ Er verteidigte den Entwurf: „Der Gesetzentwurf schützt nicht die Daten, sondern die Bürger“. Auch die getroffenen Ausnahmen bewertet er positiv. „Wir machen von dem Gestaltungsspielraum in selbstbewusster und verantwortlicher Weise Gebrauch.“ Mit der Umsetzung der Reform erreiche man daher einen wichtigen „Meilenstein“.

Kritik kommt sowohl aus den Reihen der Grünen, als auch der Linken. Der Vize-Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, äußerte dazu, Maizière habe nichts unversucht gelassen, die hohen europäischen Standards zu unterwandern. Seine Fraktion hatte in einem letztlich abgelehnten Antrag unter anderem gefordert, vor allem bei den Regeln für „Profiling und Scoring“ nachzubessern und die Prüfmöglichkeiten der Datenschutzbeauftragten zu stärken. Weiterhin beanstandet die Linke Petra Pau: „Das Gesetz schwächt den Datenschutz“, der eine „unverzichtbare Basis für jedwede Demokratie ist“. Bürger seien sonst manipulierbar und nicht souverän. Aber auch die Deutsche Vereinigung für Datenschutz (DVD) missbilligt, dass das Vorhaben europäische Bestimmungen ins Gegenteil verkehre und einen „massiven Rückfall Deutschlands“ bei der Absicherung der Privatsphäre der Bürger zur Folge haben werde. Das Gesetz werde sicher vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

Bundestag billigt Speicherung von Fluggastdaten

Bei Flügen von und nach Deutschland sind die Airlines zur Wahrung der Sicherheit künftig verpflichtet, umfangreiche Datensätze über ihre Passagiere an das Bundeskriminalamt weiterzuleiten. Der Bundestag beschloss am späten Abend die Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie. Diese soll den internationalen Terrorismus ebenso bekämpfen, wie die organisierte Kriminalität. Die Fluggesellschaften müssen den Behörden demnach Daten überlassen, wie Namen des Fluggastes, Kreditkartennummer, Gepäckstücke oder Mitreisende. Die Informationen werden bis zu fünf Jahre lang gespeichert und bei Bedarf auch zwischen den EU-Staaten ausgetauscht.

Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten

Ebenso verabschiedet hat die GroKo mit Koalitionsmehrheit das Gesetz zur «Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten». Damit will man Polizisten, Retter und Feuerwehrleute besser vor tätlichen Angriffen schützen. Solche Attacken kann man künftig mit bis zu fünf Jahren Haft ahnden. Das gleiche gilt für Übergriffe gegen Einsatzkräfte bei Streifenfahrten oder Unfallaufnahmen. Wer Rettungseinsätze behindert, muss künftig ebenfalls mit härtenen Strafen rechnen.

Rechtsgrundlage für den Einsatz „Mobiler Incident Response Teams“ (MIRT)

Bei schweren Cyber-Attacken können betroffene Behörden und Unternehmen künftig Hilfe von einer staatlichen Eingreiftruppe anfordern. Auch diese Rechtsgrundlage für den Einsatz so genannter Mobiler Incident Response Teams («MIRTs») hat der Bundestag am späten Donnerstagabend geschaffen.

Bildquelle: clareich, thx! (CC0 Public Domain)

Tarnkappe.info

Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.