Online-Poker
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Werbeverbot für Anbieter von Online-Poker bleibt bestehen

Werbung für Online-Poker- und andere Glücksspiel-Portale ist im Web weiterhin verboten. Das hielt das Oberverwaltungsgericht Lüneburg fest.

Werbung für Online-Poker- und andere Glücksspiel-Portale ist im Internet weiterhin verboten. Das Werbeverbot für derartige Anbieter ist laut dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg weiterhin verfassungsgemäß, weswegen die Klage eines Poker-Anbieters mit einer ausländischen Lizenz unter dem Aktenzeichen 11 LB 497/18 abgewiesen wurde.

Eine Revision wird vom OVG Lüneburg übrigens nicht zugelassen. Der Kläger versuchte sich gegen die glücksspielrechtliche Unterlassungsverfügung juristisch zur Wehr zu setzen, allerdings ohne Erfolg.

Vermarkter für Online-Poker sind die Pest!

Es vergeht keine Woche, in der die Redaktion von Tarnkappe.info keine E-Mail mit dubiosen Angeboten erhält. Das Wort Online-Poker wird in der ersten Nachricht so gut wie nie verwendet. Man spricht zumeist von einem „Gastbeitrag“ oder „lukrativen Werbeangebot„, was man einem angeblich unterbreiten will. Der Umsatz sei im Vergleich zu Google Adsense doppelt so hoch, wird versprochen. Auch wäre man gerne dazu bereit, das Geld vorab zu bezahlen. Für unbedarfte Betreiber eines Blogs klingt das erstmal gar nicht so schlecht. Auf Nachfrage wurde uns sogar schon mal mitgeteilt, es handele sich um eine „Vergleichsseite für Internet-Spiele„. Wir haben trotzdem nachgehakt. Daraufhin gab der Vermarkter endlich zu, dass es um Online-Poker geht.

Warum das Ganze? Werbung für Online-Poker und andere Wett-Portale ist in Deutschland verboten. Wer als Webmaster dagegen verstößt, kann strafrechtlich belangt werden. Das geben die Werbevermittler natürlich nicht zu. Selbst auf Nachfrage wird wie gesagt, häufig das Gegenteil behauptet. „Alles okay, alles legitim„, heißt es dann per E-Mail. Wieder andere Vermarkter wollen nur einen bezahlten Do Follow-Link schalten, damit sie die Sichtbarkeit ihres Kunden bei Google verbessern können. Auch davon ist dringend abzuraten!

Mrs. Watson möchte Werbung für Online-Poker vermitteln.

Woran erkenne ich dubiose Anbieter?

Nicht immer aber häufig mangelt es an den Sprachkenntnissen beim Erstkontakt. Und das unabhängig von der verwendeten Sprache. Auffällig ist stets der Sitz des Unternehmens außerhalb der EU, um nicht unter das hiesige Recht zu fallen. Oft steht (wie im Beispiel oben) gar kein Firmenname dabei. Wo keiner ist, kann man im Internet auch keinen suchen. ;-) Auch die Wahl der Vor- bzw. Nachnamen ist teilweise sehr einfallsreich, die Leute haben zumindest Fantasie! Wer nach den Mitarbeitern bei LinkedIn oder einem anderen Business-Netzwerk sucht, wird natürlich nicht fündig.

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Antwort eines Vermarkters, der die reine SEO-Strategie seines Auftraggebers hervorhebt.

Wie gehe ich als Webmaster damit um?

Wenn der Inhalt des angefragten „Gastbeitrages“ nicht näher erläutert wird, direkt kurz nachfragen. Entweder es kommt gar keine Antwort mehr. Oder irgendwann gibt man zu, worum es wirklich geht. Das Ganze ist sehr nervig, weil es meine Zeit und Kraft kostet, herauszufinden, für was die Leute in Wahrheit Werbung geschaltet haben wollen. Mir ist es auch schon mal passiert, dass ich aus Versehen dadurch einen „echten“ Interessenten vergrault habe.

Die Vermarkter haben die berechtigte Hoffnung, dass es noch immer genug Dumme gibt, die noch nicht davon gehört haben, dass das Schalten von Werbung für Online-Wetten und Online-Poker grundsätzlich im Internet verboten ist. Oder aber es spielt wie nicht selten, das liebe Geld die Hauptrolle. Es wäre allerdings nicht verwunderlich, sofern die Geldbuße für eine solche Straftat höher ausfällt, als der zu erwartende Umsatz. Das muss jeder Seitenbetreiber für sich selbst entscheiden, ob er das machen will. Ich bin auch nicht bereit das Risiko einzugehen, wegen solcher Methoden von Google abgestraft zu werden. Wer bei Google nicht mehr sichtbar ist, der ist im Internet quasi nicht mehr existent. Ob das die paar Euro, die man dabei verdienen kann, ausgleichen können? Wahrscheinlich nicht. Von daher: Egal wie verlockend das Angebot klingen mag, Finger weg!

Du möchtest als Betreiber eines Blogs oder einer Webseite mehr zum Thema Online-Werbung wissen? Dann rate ich Dir zu diesem Artikel, obwohl er schon ein paar Tage alt ist. Darin werden auch einige kryptisch klingende Begriffe bzw. Abkürzungen so erläutert, dass man die Materie problemlos auch ohne Studium verstehen kann.

Beitragsbild Chris Liverani, thx! (Unsplash Lizenz)

Tarnkappe.info

Lars Sobiraj

Über

Lars Sobiraj fing im Jahr 2000 an, als Quereinsteiger für verschiedene Computerzeitschriften tätig zu sein. 2006 kamen neben gulli.com noch zahlreiche andere Online-Magazine dazu. Er ist der Gründer von Tarnkappe.info. Außerdem brachte Ghandy, wie er sich in der Szene nennt, seit 2014 an verschiedenen Hochschulen und Fortbildungseinrichtungen den Teilnehmern bei, wie das Internet funktioniert.