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Foto: Thorsten Korinth, mit freundlicher Genehmigung.

Datenschützer warnen vor Vorratsdatenspeicherung

Der AL Vorrat hält Telekommunikations-Dienstleister für unzuverlässig und warnt deswegen vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung.

Viele Telekommunikations-Dienstleister speichern trotz Verbots nach wie vor eine große Menge an Verbindungsdaten ihrer Nutzer. Vor diesem Hintergrund warnen die Datenschützer vom „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ (AKV) vor einer Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Die aktuelle Praxis der Provider zeige, dass diese unzuverlässig seien und sich nicht an geltendes Recht hielten, so die Argumentation der Aktivisten.

Speicherung trotz Verbot

Die Bundesnetzagentur (BNetA) hatte 2013 den vier Telekommunikationskonzernen M-Net, E-Plus, Telefonica/o2 und Vodafone die monatelange Speicherung von Flatrate-Verbindungen, Gerätekennung und Standort des Mobiltelefons verboten. Die Begründung: derzeit ist nur die Speicherung von Daten erlaubt, die zu Abrechnungszwecken notwendig sind. Das trifft auf diese Art Daten nicht zu. Eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür?

Die Unternehmen allerdings machen bislang wenig Anstalten, diese Anordnung umzusetzen. E-Plus will die Anordnung jedoch erst bis „Ende 2015“ umsetzen, Vodafone hat Widerspruch dagegen eingelegt und Telefonica/o2 klagt dagegen. Obwohl das Verwaltungsgericht Köln die Anordnung bestätigt hat, klagt Telefonica in nächster Instanz weiter.

„Telekommunikationsdienstleister sind unzuverlässig“

Dieses Verhalten der Diensteanbieter sieht der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung als Beweis dafür, dass die Telekommunikationsdienstleister zu unzuverlässig sind, um ihnen im Rahmen der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung noch mehr Daten anzuvertrauen.

„Die hartnäckigen, nachweislichen Verstöße der Telekommunikationsunternehmen gegen Datenschutzvorschriften entkräften jedes Vertrauen, dass Vorratsdaten bei ihnen sicher aufgehoben sein könnten“, erklärt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Die geplante Vorratsdatenspeicherung schafft ein unverantwortliches Risiko von Datenmissbrauch, Datenverlust und Datenklau. Sie darf unter keinen Umständen beschlossen werden.“ Daneben kritisiert Steffens auch die Bundesnetzagentur, die seiner Meinung nach nicht konsequent genug gegen die „illegale Datensammelwut“ der Provider vorgeht.

Vorratsdatenspeicherung bedeutet erhebliche Verantwortung für die Provider

Bei der Vorratsdatenspeicherung kommt auf die Telekommunikations-Dienstleister ein großes Ausmaß an Verantwortung (sowie erhebliche Kosten) zu. Sie müssen nicht nur die Infrastruktur für die gesammelten Daten bereit stellen, sondern diese auch gegen unbefugte Zugriffe absichern. Die diesbezüglichen Vorschriften sollen bei dieser Auflage der Vorratsdatenspeicherung zwar strenger werden, als beim letzten Mal. Anscheinend gibt es aber dennoch Grund, die Sicherheit der eigenen Daten anzuzweifeln.

Tarnkappe.info