Das Urteil gegen die drei Angeklagten des Schweizer Sharehosters RapidShare darf frühestens im Januar nächsten Jahres erwartet werden.
Im September wurde der Prozess gegen den Online-Speicherdienst RapidShare durchgeführt. Firmengründer Christian Schmid und die beiden anderen Angeklagten warten noch immer auf ihr Urteil. Von einer Verurteilung zur Zahlung von empfindlichen Geldstrafen bis zu einem Freispruch ist rein theoretisch alles drin.
Urteil frühestens nächstes Jahr
RapidShare-Gründer Christian Schmid erkundigte sich über seinen Anwalt beim Schweizer Strafgericht Zug, wann denn nun mit dem Urteil zu rechnen sei. Zitat Anwalt „Gemäß aktueller Auskunft der Richterin kann nicht abgeschätzt werden, wann das Urteil erfolgt. Es werde aber nicht mehr in diesem Jahr erfolgen.“
Im September lief die Verhandlung gegen Schmid, seine Frau und einen ehemaligen Firmen-Anwalt. Im Vorfeld hatten mehrere wissenschaftliche Verlage Strafanzeige gestellt, wir haben ausführlich über die Hintergründe berichtet. Den Angeklagten wird vorgeworfen, sie hätten bis zum Shutdown im Jahr 2015 nicht genug gegen die gewerbsmäßig vollzogenen Urheberrechtsverletzungen unternommen. In der Verhandlung warf man ihnen vor, den Online-Piraten mit ihrem Sharehoster RapidShare „Tür und Tor“ geöffnet zu haben, wie es der Staatsanwalt ausdrückte. Man habe trotz der eingesetzten Filter nicht genug getan, um das erneute Uploaden (Re-Uploads) von urheberrechtlich geschützten Werken zu verhindern, deren Schwarzkopie schon einmal nach dem Hinweis des Rechteinhabers gelöscht wurde.
Geld- oder Gefängnisstrafen für die Betreiber?
Man kann die Beschuldigten dazu verurteilen, empfindliche Geldstrafen zu zahlen. Rein theoretisch wäre aber auch ein Freispruch der Richterin des Strafgerichts Zug möglich. Ein Insider der Branche, der namentlich nicht genannt werden möchte, kommentierte die Verzögerung des Ausgangs des Verfahrens mit den Worten:
„Man sieht immer wieder, dass in unserer Gesellschaft die Rechtsstaatlichkeit ein extrem relativer Begriff ist.“
Rapidshare: Urteil wichtig für Uploaded.net
Wie auch immer das Urteil aussehen wird, es dürfte richtungsweisend für die juristischen Verfahren gegen die ebenfalls in der Schweiz ansässige Cyando AG werden. Die Betreibergesellschaft von Uploaded.net bedrohen derzeit ebenfalls mehrere Firmen mit Klagen. Die Vorwürfe sind mit denen aus dem Prozess gegen den RapidShare-Gründer teilweise gut vergleichbar.
In unserem Interview wies Rechtsanwalt Martin Steiger darauf hin, dass die im Markt befindlichen Streaming-Plattformen mittlerweile viel wichtiger seien, als die Sharehoster. Die klassischen Online-Speicherdienste seien auf dem Rückzug. Dazu kommt, den rechtlichen Druck übt man primär aus dem Ausland aus, so wie bei RapidShare auch.
Seit Jahren steht fest: Als sicherer Hafen für Sharehoster und andere Helfershelfer von Schwarzkopierern hat die Schweiz schon längst ausgedient. Daran wird auch die anstehende Revision des Schweizer Urheberrechtsgesetzes nichts ändern, im Gegenteil.
Tarnkappe.info