Dringenden Handlungsbedarf sieht der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) bezüglich Fake-Streams. Derartige Manipulationen gilt es einzudämmen
Gemäß Vorstandsvorsitzendem des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI), Dr. Florian Drücke, ist ein Vorgehen gegen Fake-Streams weiterhin dringend erforderlich. Das äußerte er gegenüber der Nachrichtenagentur DPA. Wichtig sei für einen nachhaltigen Erfolg „auch die klare Unterstützung der Plattformen“ gegen Klick-Betrug im Musikstreaming, äußerte Drücke aktuell gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
Die Bedeutung des Themas ergibt sich aus der besonderen Stellung des Musikstreaming, quasi als dem Retter der Musikbranche. In einem Résumé betont Drücke:
„Das haben wir aus Deutschland heraus mit als erste in Angriff genommen und sehr viele Verfahren erfolgreich geführt, um solche Manipulationen einzudämmen.“
Bereits im Jahr 2019 hat sich der BVMI gemeinsam mit dem Dachverband IFPI einer breiten Koalition von Stakeholdern (Interessenvertretern) der Industrie zur Bekämpfung von Streaming-Manipulationen angeschlossen. Die Majors ebenso wie unabhängige Labels, Verlage, Online-Plattformen und Künstlerorganisationen haben einen gemeinsamen „Code of Best Practice“ unterzeichnet. Darin strebt man an, Streaming-Manipulationen zu erkennen und zu verhindern. Im Kern will man infolge die Auswirkungen auf den Markt verringern.
Diesbezügliche Erfolge erzielte die Musikindustrie hierbei auch im Januar dieses Jahres. Dem Anbieter der Streaming-Manipulation-Webseiten www.likeservice24.de und www.likeservice24.com hat das Landgericht (LG) Frankfurt in einem Urteil verwehrt, seine Dienste weiterhin bereitzustellen.
Zu dessen Repertoire gehörten einerseits der Verkauf von Erzeugung zusätzlicher Plays auf Streaming-Plattformen, wie Spotify, YouTube, SoundCloud und Deezer. Hier ist der Anbieter wegen Irreführung zur Unterlassung verurteilt. Das weitere Angebot, das sowohl die Erzeugung zusätzlicher Views und Likes umfasste, als auch gekaufte Abonnenten und Rezensionen für Musik auf kommerziellen Online-Media-Plattformen bereitstellte, hat das LG Frankfurt als wettbewerbswidrig untersagt. Das Gericht bezeichnete auch dieses Sortiment als irreführend und folglich als unlauter.
Fake-Streams lassen Abrufzahlen illegal in die Höhe schießen
Vergleichbare Angebote von Streaming-Manipulationen hatten bereits im März und im August letzten Jahres in den vom BVMI geführten Verbandsverfahren die Landgerichte Berlin, Darmstadt, Bremen, Hamburg sowie Köln verboten. Konkret setzte sich das LG Berlin im März 2020 mit der in Deutschland ansässigen Webseite Followerschmiede auseinander, die eine Erzeugung von Fake-Streams anbot.
Gemäß BVMI trieben solche Anbieter „die Häufigkeit, mit der ein Musikstück tatsächlich über einen Audio-Streaming-Dienst gehört werde, in illegaler Weise in die Höhe.“ Das Landgericht Berlin hatte eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber der Webseite erlassen. Dies lief dann auf eine Unterlassung hinaus. Auf Veranlassung des Bundesverbandes Musikindustrie (BVMI) musste der Streaming-Manipulations-Anbieter seinen Dienst einstellen.
Solche Schritte seien erforderlich, „weil wir als Branche nicht zuschauen und akzeptieren können, wie das Vertrauen in diesen Marktplatz erodiert“. Der Bundesverband Musikindustrie, der rund 200 Produzenten und Unternehmen mit etwa 80 Prozent Anteil am deutschen Musikmarkt vertritt, steht „in einem intensiven Austausch mit Künstlerinnen und Künstlern sowie deren Managements“.
Frances Moore, Geschäftsführerin der IFPI, verdeutlichte damals die Notwendigkeit der Maßnahmen gegen Fake-Streams:
„Diejenigen, die Musik schaffen, müssen für ihre Arbeit und ihre Investitionen fair und korrekt entlohnt werden. Dies verhindern Manipulationen von Streams. Unter anderem, indem die Genauigkeit der Charts beschädigt und Lizenzzahlungen an Musikschaffende verhindert werden; sie kann deshalb nicht toleriert werden. Streaming-Plattformen müssen eine robuste technische Lösung für dieses Problem finden. Wie die Aktion in Deutschland beweist, ist die Musikindustrie bereit, rechtliche Schritte gegen solche Websites einzuleiten. Dies geschieht auch weiterhin, wo immer es notwendig ist.“
Künstler streiten für eine Neuaufteilung der Erlöse
Zurückhalten wird sich der Branchenverband auch weiterhin zum Thema um eine gerechte Aufteilung der Streaming-Erlöse zwischen Künstlern, Labels und Musikplattformen, wie Spotify oder Amazon Music. Florian Drücke betonte diesbezüglich:
„Wir können als Branchenverband nicht ins Geschäft eingreifen – nicht zuletzt aus wettbewerbsrechtlichen Gründen. Wir sitzen nicht am Verhandlungstisch, wir kennen die individuellen Verträge nicht und dürfen diese auch nicht mitgestalten“.
Allerdings setzt sich die Initiative „Fair Share“ für eine Verteilung der Streaming-Erlöse zugunsten der Künstler ein. Eine nutzerzentrierte Abrechnung soll dafür sorgen, dass man Erlöse aus jedem einzelnen Streaming-Abonnement an genau jene Künstler ausgeschüttet, deren Musik der Abonnent sich gerade angehört hat. Bisher verteilt man diese aus einem einheitlichen Topf.