In Singapur starb vergangenen Freitag eine 45-jährige Frau durch ein Todesurteil, weil man bei ihr 31 Gramm Heroin gefunden hat.
Die Angeklagte Saridewi Binte Djamani hat man in Singapur trotz des lautstarken Protests mehrerer Menschenrechtsgruppen, darunter Amnesty International, gehängt. Schon die Hälfte der in ihrem Fall beschlagnahmten 30,72 Gramm wären für eine Todesstrafe ausreichend gewesen.
Die Regierung hat ebenfalls die Hinrichtung von Mohd Aziz bin Hussain, einem 56-jährigen singapurischen Malaien, angesetzt. Man wirft ihm den Handel mit etwa 50 g Diamorphin (Heroin) vor. Die Hinrichtung fand am Mittwoch statt.
Letzte Hinrichtung einer Frau in Singapur vor 20 Jahren
Es ist fast zwanzig Jahre her, dass man in Singapur zuletzt eine Frau hingerichtet hat. Der Stadtstaat hat zuletzt 2004 eine Frau zum Tode verurteilt, als Yen May Woen, eine 36-jährige Friseurin wegen Drogenhandels gehängt wurde.
Im Durchschnitt ein Todesurteil pro Monat
Man zählt mit diesen beiden Hinrichtungen seit dem 30. März 2022 insgesamt 15 Todesurteile wegen Drogendelikten. Dies entspricht einem Durchschnitt von einer Hinrichtung pro Monat. Amnesty International fordert die Regierung Singapurs mit Nachdruck auf, ihr striktes Vorgehen sofort zu stoppen. Insgesamt zehn Menschenrechtsorganisationen argumentieren, dass Singapurs Anwendung der Todesstrafe für Drogendelikte gegen internationales Recht verstoße. Außerdem trage es innerhalb der Bevölkerung nur wenig zur Abschreckung des Drogenkonsums bei.
Behörden und Regierung von Singapur verteidigen die Urteile
Laut den dortigen Behörden habe man Frau Djamani ein „vollständiges ordnungsgemäßes Verfahren nach dem Gesetz“ gewährt. Auch hatte die Angeklagte während des gesamten Prozesses Zugang zu einem Rechtsbeistand.
Die Regierung Singapurs, die öffentliche Proteste und die Medien streng kontrolliert, hat die Anwendung der Todesstrafe als Abschreckung gegen den Drogenhandel verteidigt und Umfragen angeführt, die zeigen sollen, dass die meisten Bürger die strengen Strafen unterstützen.
Vereinte Nationen: Todesurteile sind nur bei schwersten Verbrechen angemessen
Im April bezeichnete eine Expertengruppe der Vereinten Nationen die Zahl der Hinrichtungen in Singapur wegen Drogendelikten als „höchst alarmierend“. Man fordert einen sofortigen Aufschub des Vorgehens, nachdem behauptet worden war, dass ein 46-jähriger tamilischer Staatsangehöriger gehängt wurde, obwohl man ihm während der Polizeiverhöre einen angemessenen Dolmetscher verweigert hat.
Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, dürfen diese nur für die „schwersten Verbrechen“ verhängen“, schrieben die Experten im Auftrag der UN. Nach internationalem Recht können nur Verbrechen von äußerster Schwere, die eine vorsätzliche Tötung beinhalten, als „schwerste“ Verbrechen angesehen werden. Drogendelikte erfüllen diese Schwelle eindeutig nicht“.