Sinngemälde des digitalen Schlagabtauschs: Links das P2P-Piratenschiff, rechts das juristische Gegenschiff der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte – Symbolbild für den anhaltenden Abmahnkrieg im Netz.
Sinngemälde des digitalen Schlagabtauschs: Links das P2P-Piratenschiff, rechts das juristische Gegenschiff der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte – Symbolbild für den anhaltenden Abmahnkrieg im Netz.
Bildquelle: Sora

Filesharing-Abmahnungen 2025: Rasch Rechtsanwälte mahnen erneut massenhaft Musikfans ab

2025 warnt die Szene erneut vor unzähligen Filesharing-Abmahnungen durch Rasch Rechtsanwälte. Betroffen: aktuelle Musikwerke und Sampler.

Rasch Rechtsanwälte verschicken auch 2025 wieder massenhaft Filesharing-Abmahnungen, besonders im Auftrag der Musikindustrie. Welche Werke betroffen sind, worauf du bei einer Abmahnung achten solltest – und warum vorschnelles Zahlen unangebracht ist, erfährst du hier.

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte sorgt auch 2025 für Nervosität unter Filesharing-Nutzern. Mit massenhaften Abmahnungen geht sie besonders im Auftrag großer Musiklabels gegen das unerlaubte Teilen von Musikstücken in Tauschbörsen vor. Betroffen sind dabei nicht nur Chart-Hits, sondern auch vermeintlich harmlose Sampler. In diesem Beitrag analysieren wir die aktuelle Abmahnpraxis, zeigen auf, welche Werke dabei im Fokus stehen und wie Betroffene sich effektiv wehren können – ohne sofort zu zahlen oder juristisch ins Messer zu laufen.

Filesharing-Abmahnungen 2025: Abmahnungen als Geschäftsmodell

Auch im Jahr 2025 sorgt die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte weiterhin für Schlagzeilen in der Abmahnindustrie. Die Sozietät ist spezialisiert auf die Rechtsgebiete Urheberrecht, IT-Recht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und die Verfolgung von Piraterie. Sie mahnt regelmäßig Internetnutzer ab, denen vorgeworfen wird, urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Musikalben oder Hörbücher in Peer-to-Peer-Netzwerken (P2P) geteilt zu haben. Die Betroffenen sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und pauschal 1.200 Euro zahlen. Dies ist ein Vergleichsbetrag, der Anwaltskosten und den Schadensersatz abdecken soll, der jedoch vielen Juristen als übertrieben hoch erscheint.

Filesharing-Abmahnungen 2025: Rasch Rechtsanwälte mahnen erneut massenhaft Musikfans ab
Filesharing-Abmahnungen 2025: Rasch Rechtsanwälte mahnen erneut massenhaft Musikfans ab

Welche Werke und Rechteinhaber sind betroffen?

Die Kanzlei Rasch agiert seit vielen Jahren im Auftrag namhafter Rechteinhaber der Musikindustrie (Plattenlabels). So etwa:

  • Warner Music Group,
  • Universal Music GmbH,
  • EMI Music Germany GmbH & Co. KG,
  • Sony Music Entertainment Germany GmbH,
  • sowie im Auftrag zahlreicher Künstler.

Abgemahnt wird u.a. der Upload aktueller Chart-Alben, Compilations (Zusammenstellungen mit Titeln verschiedener Interpreten) und einzelner Tracks – meist entweder mit einem BitTorrent-Client oder mittels Emule über das eDonkey2000- bzw. Kad-Netzwerk. Besonders im Visier stehen dabei beliebte Werke, die massenhaft heruntergeladen werden. Im Jahr 2025 warnen Anwälte online verstärkt vor Abmahnungen zu folgenden Musikstücken:

„What Lies Beneath“ von Tarja und Musikstücke von Bon Jovi, Amy McDonald, Unheilig, Lady Gaga, Jennifer Lopez oder Eminem. Ferner betroffen sind diverse Bravo Hits-Sammlungen, Werke von Apache 207 und Taylor Swift (je nach Chartsituation).

Behalten Sie die Kontrolle über anfallende Rechtsanwaltskosten:

Das oben stehende Formular* führt zur Kölner Medienkanzlei WBS.LEGAL.

Die rechtliche Grundlage: Wann wird Filesharing zur Urheberrechtsverletzung und bedingt eine Abmahnung?

Die juristische Argumentation basiert auf dem sogenannten „Upload über Tauschbörsen“: In dem Moment, in dem jemand beginnt, ein Werk über ein P2P-Netzwerk herunterzuladen, bietet er dieses – meist unbewusst – auch anderen zum Upload an. Dadurch entsteht eine Urheberrechtsverletzung, die von Abmahnkanzleien geahndet wird. Abmahnungen für reine Downloads bei einem Filehoster würden sich für Clemens Rasch & Co. nicht lohnen, weil der zu zahlende Schadenersatz und der Gegenstandswert der Abmahnung mangels mannigfaltiger Verbreitung viel zu gering wäre. Dazu kommt die Tatsache, dass im Gegensatz zu vor 20 Jahren die meisten Filehoster vorgeben, von außerhalb der EU betrieben zu werden. Die Abmahnkanzleien würden in der Folge keine Informationen über die IP-Adressen der Up- oder Downloader erhalten. Zu Zeiten von RapidShare sah die Welt noch anders aus.

Die Ermittlung der IP-Adressen erfolgt durch spezialisierte Anti-Piracy-Dienstleister. Diese dokumentieren den Vorgang und geben die IP an die Rechteinhaber weiter. Wie eRecht24 ausführte, arbeiten die Rechtsanwälte Rasch „mit dem Anti-Piracy-Unternehmen „proMedia Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH“ zusammen. Dessen Geschäftsführer ist Clemens Rasch, der Gründer der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte“. Durch einen Gerichtsbeschluss wird vom Provider die Identität des Anschlussinhabers herausverlangt – die Basis für die Abmahnung. Mit dem Recht auf eine Privatkopie kann man die P2P-Abmahnung nicht abwenden. Mehr dazu im Video unten:

Neue Taktiken der Kanzlei: „Nachbesserung“ von Unterlassungserklärungen

2025 berichten Anwaltskanzleien vermehrt davon, dass Rasch nicht nur Standardabmahnungen verschickt, sondern inzwischen auch sogenannte „Nachbesserungen“ fordert – etwa wenn eine abgegebene Unterlassungserklärung aus ihrer Sicht nicht weit genug geht. Gemäß eRecht24 wirddie Abgabe weiterer Unterlassungserklärungen gefordert oder zumindest angeregt, da die bisherigen Erklärungen die Störerhaftung nicht abdecke. Hintergrund sind einige aktuelle Urteile, die für den Fall der Störerhaftung eine anders lautende Unterlassungserklärung erforderlich machen als in den Fällen, in denen der Abgemahnte selbst gehandelt hat“. Das erhöht für Betroffene die Unsicherheit und das Risiko, trotz scheinbarer Einigung erneut belangt zu werden​.

Wie 123recht verdeutlichte, wäre „in der verwendeten Formulierung die Unterlassungserklärung nach unserer Rechtsauffassung als Schuldanerkenntnis zu werten. Damit verbunden ist folglich die Anerkennung der Rechtsverletzung und des geltend gemachten pauschalen Ersatzanspruchs. Eine derart weitreichende Verpflichtung ist gesetzlich nicht vorgesehen“.

Empfehlungen für Betroffene

Solltest du Post von Rasch Rechtsanwälte erhalten, beachte folgende Schritte:

  • Nicht zahlen und nicht unterschreiben: Die mitgelieferte Unterlassungserklärung ist oft zu weitreichend und zu deinen Ungunsten!
  • Sofort Fristen notieren: Abmahnungen setzen häufig enge Fristen, um künstlich Druck aufzubauen.
  • Rechtsberatung einholen: Konsultiere einen Anwalt für Urheberrecht – es gibt viele spezialisierte Kanzleien.
  • Modifizierte Unterlassungserklärung prüfen lassen: Oft reicht eine rechtlich entschärfte Version aus. Damit kannst du dir möglicherweise auch enorme Folgekosten sparen, solltest du zufällig nach Abgabe der Unterlassungserklärung erneut bei der Nutzung einer P2P-Tauschbörse erwischt werden. Manchmal kommen Abmahnungen erst längere Zeit später und treffen dich ansonsten doppelt und dreifach hart!
Filesharing-Abmahnungen 2005 bis 2025, es ist noch lange kein Ende in Sicht.

Das passiert, wenn Betroffene auf die Abmahnung nicht reagieren

Viele Abgemahnte hoffen, dass das Schreiben der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte ein einmaliger Einschüchterungsversuch ist – und lassen es unbeantwortet. Das kann jedoch fatale Folgen haben.

Wer gar nicht reagiert oder eine unzureichende modifizierte Unterlassungserklärung einreicht, muss mit weiteren rechtlichen Schritten rechnen. In vielen Fällen folgt dann ein zweites Schreiben mit verschärftem Tonfall – oder die Kanzlei beantragt direkt eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht.

Spätestens in diesem Stadium ist es dringend anzuraten, einen spezialisierten Anwalt für Urheberrecht einzuschalten. Denn: Erfolgt weiterhin keine Reaktion, wird Rasch in der Regel einen Mahnbescheid beantragen. Legt man dagegen Widerspruch ein, folgt häufig eine gerichtliche Klage auf Zahlung der Anwaltskosten aus der ursprünglichen Abmahnung.

P2P-Abmahnungen nicht einfach tolerieren! Wehren Sie sich!

Das oben stehende Formular* führt zur Kölner Medienkanzlei WBS.LEGAL.

Ein besonders häufiger Trick der Abmahnkanzleien besteht darin, kurz vor Eintritt der Verjährung (also drei Jahre nach dem Kalenderjahr des Verstoßes) eine Klage einzureichen – und so den Druck zu erhöhen. Beispiel: Wurde die vermeintliche Urheberrechtsverletzung am 15.04.2022 begangen, beginnt die Verjährung erst am 31.12.2022 zu laufen und endet am 31.12.2025 um 24:00 Uhr.

Wer frühzeitig reagiert, spart sich oft viele Nerven, jahrelangen Ärger und hohe Gerichtskosten. Eine gut formulierte und fachlich abgesicherte Antwort auf die erste Abmahnung kann bereits den entscheidenden Unterschied machen.

Fazit: Rasch bleibt aktiv – doch auch Abgemahnte haben Rechte!

Die Kanzlei Rasch bleibt auch 2025 eine zentrale Figur im „Abmahngeschäft“ der Musikindustrie. Der rechtliche Spielraum wird von ihr konsequent ausgenutzt – nach unserer Ansicht teils bis zur Grenze der Zumutbarkeit für private Internetnutzer. Wer betroffen ist, sollte sich nicht einschüchtern lassen und auf keinen Fall vorschnell zahlen oder unterschreiben. Rechtlicher Beistand kann oft verhindern, dass man auf überhöhten Forderungen sitzen bleibt.

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Über

Antonia ist bereits seit Januar 2016 Autorin bei der Tarnkappe. Eingestiegen ist sie zunächst mit Buch-Rezensionen. Inzwischen schreibt sie bevorzugt über juristische Themen, wie P2P-Fälle, sie greift aber auch andere Netzthemen, wie Cybercrime, auf. Ihre Interessen beziehen sich hauptsächlich auf Literatur.