Kommentare zu folgendem Beitrag: Filesharing-Abmahnungen 2025: Rasch Rechtsanwälte mahnen erneut massenhaft Musikfans ab
Es ist mir schleierhaft, wie diese de facto Beweislastumkehr vor Gericht standhalten kann. Denn immerhin sind ueber die Jahre viele auch strafrechtliche Faelle dokumentiert, bei denen die IPs der Beschuldigten verwechselt wurden (Zahlendreher, Übermittlungsfehler).
Im Prinzip koennte diese Gesellschaft fuer geistiges Blabla gefahrlos einen Zufallsgenerator verwenden. German Internet is toast!
Die Leute lernen es einfach nicht.
Wenn man so etwas macht, dann per Usenet oder anderen direkten Downloads. Hat man uns schon um 2000 rum beigebracht. Torrent war schon immer so, als würde man sich auf eine gezündete Handgranate setzen.
Was einer reinen Pauschalisierung des Protokolls entspricht und nicht den Tatsachen geschuldet ist! Dann könnte man auch sagen, dass TCP/IP zur Aufdeckung pauschal schuld ist…
Im Fall von Open Trackern (z.B. TPB) im p2p gebe ich dir ja recht. Bei einem vernünftigen, geschlossenen ALT sieht das schon wieder ganz anders aus!