Der durch zahlreiche Abmahnungen bekannt gewordene Fotograf Christoph Scholz darf laut dem AG Hamburg exakt 0,0 Euro Schadenersatz verlangen.
Der durch zahlreiche Abmahnungen bekannt gewordene Fotograf Christoph Scholz, vertreten durch den Rechtsanwalt Lutz Schroeder, darf laut einem aktuellen Urteil vom AG Hamburg exakt null Euro Schadenersatz verlangen. Scholz hatte eine Abmahnung wegen einer fehlerhaften Verlinkung der Quelle des Werkes verschickt und über 400 Euro gefordert. Der Abgemahnte zahlte im Vorfeld gar nichts. Bis auf die vom Gericht reduzierte Kostennote werden sie leer ausgehen.
Vorsicht bei der Verwendung von CC-lizenzierten Fotos!
Rechtsanwalt Markus Kompa bezeichnet den Fotografen Christoph Scholz in seinem Blog als „Massenabmahner„. Zwar darf man die Fotos laut CC-Lizenz kostenlos verwenden. Wer aber bei der Kennzeichnung der Lizenz oder der Verlinkung der Quelle des Bildes einen Fehler macht, muss mit einer Abmahnung rechnen. Bei Flickr wurden die Fotos von Scholz schon über 440.000 Mal aufgerufen. Doch Abmahnungen erfolgten auch wegen der Benutzung der Fotos von Pixelio und anderen Quellen. Das Internet ist voller Warnhinweise von Anwälten, die ihre Mandanten wegen einer Abmahnung dieses Urhebers vertreten.
Das Problem des Abgemahnten: sein Bild rankt sehr gut bei Google. In der Google Bildersuche steht das fehlerhaft verlinkte Foto einiger Polizisten in Hamburg auf dem ersten Platz. Obwohl Scholz laut der von ihm verwendeten CC-Lizenz die meisten Rechte freiwillig abgetreten hat, verlangte sein Anwalt einen Lizenzschaden in Höhe von 375 Euro zuzüglich zu Abmahnkosten von 413,64 Euro. Das Amtsgericht Hamburg folgte der Argumentation von Rechtsanwalt Markus Kompa. Da bei einem kostenlos zu verwendenden Foto keine finanzielle Schäden entstehen können, ist auch die Abmahnung und der wie auch immer kalkulierte Lizenzschaden hinfällig. Null mal Null ist gleich Null. Zudem halbierte das Gericht den Streitwert auf 1.500 Euro und somit auch die einzufordernden Anwaltskosten der Abmahnung. Leider wurde die Kostennote nicht komplett vom Amtsgericht aberkannt.
Christoph Scholz kann keine Berufung einlegen
Eine Berufung fällt flach, weil Scholz seine Forderung reduzierte und somit die Berufungssumme nicht mehr erreicht wird. Der Fotograf darf folglich auch zwei Drittel der Prozesskosten in Höhe von zirka 500 Euro tragen. Kompa rät davon ab, die vorformulierten Unterlassungserklärungen vom Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) bzw. von Rechtsanwalt Schroeder zu unterschreiben. Weil jemand aus Versehen eine Bilddatei nicht vollständig gelöscht hatte, forderte man in der Vergangenheit eine Vertragsstrafe von 2.500 Euro und einer weiteren Kostennote des VSGE, die der Abgemahnte bezahlen musste. Dazu hatte sich die Person in der Unterlassungserklärung verpflichtet. Wer schon eine Abmahnung bezahlt hat, kann im Rahmen einer Klage wahrscheinlich sein Geld zurückverlangen. Außergerichtlich ist dies allerdings nicht möglich. Wer eine Abmahnung erhält, sollte sich zeitnah einen Fachanwalt für Medien- und IT-Recht suchen.
VSGE bekannt unter Juristen
Nicht nur Christoph Scholz, auch der VSGE ist unter Juristen recht bekannt. Der Verein hat in der Vergangenheit Abmahnungen von Flickr Fotos von Dennis Skley verschickt. In vielen Fällen hat Skley die Rechte an den unter Creative Commons Lizenzen stehenden Fotos an den VSGE Übertagen. Der Verband mahnte dann die Nutzer der Fotos wegen mangelhafter Lizenzvermerken ab. Man forderte teilweise mehr als 1.300 Euro für die Abmahnkosten und den Schadenersatz zusammen. Mittlerweile werden aber auch aufgrund von fehlenden Links Abmahnungen verschickt, wie u.a. Rechtsanwalt Plutte berichtet hat. Wir haben über Abmahnungen wegen Fotos von Dennis Skley übrigens auch schon bei Tarnkappe.info berichtet.
Beitragsbild Carol Jeng, thx! (unsplash licence)
Tarnkappe.info